Gehalt & Finanzen15. Oktober 2025

Ausbildungsvergütung 2026 – Was verdienen Azubis?

Was verdienen Azubis 2026? Übersicht über durchschnittliche Ausbildungsvergütungen nach Branchen, Mindestlohn, regionale Unterschiede und Top-Verdiener.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2026 beträgt 682 Euro im ersten Lehrjahr
  • Tarifgebundene Betriebe zahlen oft deutlich mehr als die Mindestausbildungsvergütung
  • Bankkaufleute, Versicherungskaufleute und Industriemechaniker gehören zu den Top-Verdienern
  • Vom Bruttolohn werden etwa 20% Sozialversicherungsbeiträge abgezogen
  • Zusatzleistungen wie Urlaubs-/Weihnachtsgeld können die Vergütung deutlich aufbessern

Ausbildungsvergütung 2026 – ein Überblick

Die Ausbildungsvergütung ist für viele junge Menschen ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl. Schließlich ist es für die meisten Azubis das erste eigene Einkommen. Wie viel du während der Ausbildung verdienst, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Ausbildungsberuf, der Branche, der Region und ob ein Tarifvertrag gilt.

Seit 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die jährlich angepasst wird. Damit ist sichergestellt, dass kein Azubi unter einem bestimmten Mindestbetrag arbeitet – auch wenn kein Tarifvertrag gilt.

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2026

Die Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG) für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 682 Euro brutto pro Monat
  • 2. Ausbildungsjahr: 805 Euro brutto (+18 %)
  • 3. Ausbildungsjahr: 921 Euro brutto (+35 %)
  • 4. Ausbildungsjahr: 955 Euro brutto (+40 %)

Wichtig: Diese Beträge sind das absolute Minimum. Viele Branchen zahlen deutlich mehr – besonders wenn Tarifverträge gelten. Die Mindestausbildungsvergütung greift nur, wenn kein Tarifvertrag anwendbar ist.

Durchschnittliche Vergütungen nach Branchen

Die Ausbildungsvergütungen unterscheiden sich erheblich je nach Branche. Hier eine Übersicht der durchschnittlichen monatlichen Vergütungen im 1. Ausbildungsjahr:

Top-Verdiener unter den Azubis

  • Maurer/in: ca. 935–1.060 Euro
  • Mechatroniker/in: ca. 1.050–1.100 Euro
  • Bankkaufmann/-frau: ca. 1.100–1.160 Euro
  • Industriemechaniker/in: ca. 1.030–1.090 Euro
  • Chemielaborant/in: ca. 1.060–1.120 Euro
  • Fachinformatiker/in: ca. 1.000–1.070 Euro
  • Elektroniker/in: ca. 950–1.050 Euro
  • Versicherungskaufmann/-frau: ca. 1.100–1.170 Euro

Mittleres Segment

  • Kaufmann/-frau für Büromanagement: ca. 850–1.000 Euro
  • Medizinische/r Fachangestellte/r: ca. 900–960 Euro
  • Kfz-Mechatroniker/in: ca. 850–940 Euro
  • Koch/Köchin: ca. 830–920 Euro
  • Einzelhandelskaufmann/-frau: ca. 850–960 Euro
  • Tischler/in: ca. 800–900 Euro

Niedrigere Vergütungen

  • Friseur/in: ca. 620–710 Euro
  • Florist/in: ca. 650–730 Euro
  • Bäcker/in: ca. 700–800 Euro
  • Zahntechniker/in: ca. 700–780 Euro

Hinweis: Die genannten Beträge sind Durchschnittswerte und können je nach Region, Betriebsgröße und Tarifgebiet variieren.

Regionale Unterschiede

Die Ausbildungsvergütung variiert auch regional:

West-Ost-Gefälle

Historisch gibt es ein Lohngefälle zwischen West- und Ostdeutschland. In den westlichen Bundesländern sind die Vergütungen im Durchschnitt etwa 5-15 % höher als in den östlichen. Dieses Gefälle wird zwar kleiner, ist aber noch vorhanden.

Stadt-Land-Gefälle

In Großstädten und Ballungsräumen sind die Vergütungen tendenziell höher als in ländlichen Gebieten. Allerdings sind auch die Lebenshaltungskosten (Miete, Fahrtkosten) in der Stadt deutlich höher.

Top-Regionen für Azubis

  • Baden-Württemberg: Durchschnittlich höchste Vergütungen, starke Industrieregion
  • Bayern: Hohe Vergütungen, besonders in der Automobilindustrie
  • Hessen: Frankfurt-Rhein-Main als wirtschaftsstarke Region
  • Nordrhein-Westfalen: Große Industriedichte, viele Tarifverträge

Tarifvertrag oder nicht?

Ob ein Tarifvertrag gilt, macht einen großen Unterschied bei der Vergütung:

Mit Tarifvertrag

  • Vergütungen sind verbindlich festgelegt und oft deutlich über dem Minimum
  • Jährliche Erhöhungen sind tariflich vereinbart
  • Oft gibt es Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen
  • Der Betrieb muss mindestens 80 % der tariflichen Vergütung zahlen

Ohne Tarifvertrag

  • Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung
  • Der Betrieb kann freiwillig mehr zahlen
  • Verhandlungsspielraum ist größer, aber auch das Risiko einer niedrigeren Vergütung

Brutto vs. Netto – Was bleibt übrig?

Die Ausbildungsvergütung wird als Bruttobetrag angegeben. Davon werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:

  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: ca. 1,7 %
  • Rentenversicherung: ca. 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: ca. 1,3 %

Insgesamt werden etwa 20 % vom Bruttolohn abgezogen. Lohnsteuer fällt in der Regel erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 11.604 Euro an (Grundfreibetrag 2026). Viele Azubis im ersten Lehrjahr zahlen daher keine Lohnsteuer.

Beispielrechnung: Bei 1.000 Euro brutto bleiben nach Sozialabgaben etwa 800 Euro netto.

Zusatzleistungen und Benefits

Neben der reinen Vergütung bieten viele Betriebe Zusatzleistungen:

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld: In tarifgebundenen Betrieben oft üblich
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL): Der Betrieb zahlt einen monatlichen Zuschuss (bis zu 40 Euro) für einen Sparvertrag
  • Fahrkostenzuschuss: Viele Betriebe beteiligen sich an den Fahrtkosten
  • Kostenloses Essen: In Gastronomie und Hotellerie üblich
  • Betriebliche Altersvorsorge: Manche Betriebe bieten dies auch für Azubis an
  • Prämien: Für gute Prüfungsergebnisse oder besondere Leistungen

Vergütung im Verlauf der Ausbildung

Die Ausbildungsvergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 17 BBiG). Die Steigerung beträgt je nach Branche und Tarifvertrag zwischen 5 und 18 Prozent pro Jahr.

Beispiel Industriekaufmann/-frau (tariflich, West):

  • 1. Jahr: ca. 1.050 Euro
  • 2. Jahr: ca. 1.110 Euro
  • 3. Jahr: ca. 1.200 Euro

Tipps zur Vergütung

  • Informiere dich vorab: Recherchiere die übliche Vergütung in deinem Wunschberuf und deiner Region
  • Tarifvertrag prüfen: Frage nach, ob der Betrieb tarifgebunden ist
  • Gesamtpaket betrachten: Zusatzleistungen können den Unterschied machen
  • BAB prüfen: Wenn die Vergütung nicht reicht, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen
  • Steuerklasse beachten: Wähle Steuerklasse I, um Steuern zu minimieren

Die Entwicklung der Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütungen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Seit der Einführung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung 2020 hat sich die Lage für Azubis in schlecht zahlenden Branchen deutlich verbessert.

Zwischen 2015 und 2025 sind die durchschnittlichen Vergütungen um etwa 25 bis 30 Prozent gestiegen. Das liegt zum einen an den regelmäßigen Tariferhöhungen, zum anderen am zunehmenden Fachkräftemangel, der Betriebe zwingt, attraktivere Konditionen anzubieten.

Besonders starke Steigerungen gab es in Branchen, die lange unterdurchschnittlich gezahlt haben – etwa im Friseurhandwerk und in der Gastronomie. Hier sorgt der Mindestlohn für Azubis dafür, dass die Vergütungen ein akzeptables Niveau erreichen.

So findest du heraus, was du verdienen solltest

Um herauszufinden, welche Vergütung in deinem Wunschberuf üblich ist, nutze folgende Quellen:

  • Tarifverträge: Die zuständige Gewerkschaft (z. B. IG Metall, ver.di, IG BCE) veröffentlicht die aktuellen Tarifvergütungen online
  • Ausbildungsdatenbank der BIBB: Das Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht jährlich eine Übersicht der durchschnittlichen Vergütungen
  • IHK und HWK: Die Kammern geben Auskunft über branchenübliche Vergütungen in deiner Region
  • Online-Portale: Plattformen wie Ausbildungsgenie, ausbildung.de oder azubiyo.de bieten Gehaltsvergleiche

Vergleiche immer mehrere Quellen, da die Angaben variieren können. Achte besonders auf die Unterscheidung zwischen tariflichen und nicht-tariflichen Vergütungen.

Ein wichtiger Tipp: Lass dich bei der Berufswahl nicht ausschließlich von der Vergütung leiten. Eine Ausbildung in einem Beruf, der dich wirklich interessiert, motiviert dich langfristig mehr und führt oft zu besseren Karrierechancen – und damit auch zu einem höheren Gehalt nach der Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung ist nur für wenige Jahre relevant, das Gehalt danach begleitet dich ein ganzes Berufsleben lang.

Fazit

Die Ausbildungsvergütung in Deutschland hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Dank der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ist ein Grundschutz gewährleistet. Die tatsächliche Vergütung hängt stark von Beruf, Branche und Region ab. Informiere dich gut, vergleiche verschiedene Angebote und vergiss nicht: Die Ausbildungsvergütung ist nur der Anfang – nach der Ausbildung steigt dein Gehalt deutlich an.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?
Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt die Mindestausbildungsvergütung 682 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr. Sie steigt im zweiten Jahr auf 805 Euro, im dritten auf 921 Euro und im vierten auf 955 Euro.
Muss mein Betrieb mindestens den Tariflohn zahlen?
Wenn der Betrieb tarifgebunden ist, ja. Wenn kein Tarifvertrag gilt, muss er mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen. Die Vergütung darf aber auch ohne Tarifbindung nicht mehr als 20% unter der branchenüblichen Tarifvergütung liegen.
In welchem Ausbildungsberuf verdient man am meisten?
Zu den bestbezahlten Ausbildungsberufen gehören Versicherungskaufleute, Bankkaufleute, Mechatroniker, Industriemechaniker und Chemielaboranten mit Vergütungen von 1.000 bis 1.200 Euro im ersten Lehrjahr.
Muss ich als Azubi Steuern zahlen?
Lohnsteuer fällt erst an, wenn dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt (ca. 11.604 Euro). Viele Azubis im ersten Lehrjahr bleiben darunter und zahlen keine Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%) werden aber von Anfang an abgezogen.
Bekomme ich als Azubi auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Das hängt vom Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. In tarifgebundenen Betrieben ist Urlaubs- und Weihnachtsgeld oft vorgesehen. Ohne Tarifvertrag liegt es im Ermessen des Arbeitgebers.

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Stand: Oktober 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr