Deine Rechte als Azubi
Als Auszubildender hast du eine ganze Reihe von Rechten, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und in weiteren Gesetzen festgelegt sind. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass du eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhältst und nicht ausgenutzt wirst. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst – nur so kannst du dich wehren, wenn etwas nicht stimmt.
Recht auf eine qualifizierte Ausbildung
Dein wichtigstes Recht: Der Betrieb muss dir alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die für deinen Ausbildungsberuf notwendig sind. Das bedeutet konkret:
- Die Ausbildung muss sich am Ausbildungsrahmenplan orientieren
- Dir muss ein persönlicher Ausbilder zugewiesen sein, der fachlich und persönlich geeignet ist
- Du darfst nicht dauerhaft mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beschäftigt werden (z. B. nur Kaffee kochen oder putzen)
- Der Betrieb muss dir die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen (Werkzeuge, Materialien, Fachbücher)
Recht auf Vergütung
Du hast Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Seit 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung für Azubis, die jährlich steigt. Darüber hinaus gelten oft tarifvertragliche Regelungen, die höhere Beträge vorsehen. Die Vergütung muss:
- Monatlich gezahlt werden, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats
- Mit jedem Ausbildungsjahr ansteigen
- Auch bei Krankheit für bis zu 6 Wochen weitergezahlt werden
- Auch während der Berufsschulzeit gezahlt werden
Recht auf Freistellung für die Berufsschule
Der Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen. Das bedeutet: Du musst nicht vor oder nach der Schule noch im Betrieb arbeiten, wenn die Berufsschule einen ganzen Tag dauert. Bei Blockunterricht gelten besondere Regelungen. Die Berufsschulzeit wird als Arbeitszeit angerechnet.
Recht auf Urlaub
Jeder Azubi hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Mindestansprüche richten sich nach dem Alter:
- Unter 16 Jahre: 30 Werktage pro Jahr
- Unter 17 Jahre: 27 Werktage
- Unter 18 Jahre: 25 Werktage
- Ab 18 Jahre: 24 Werktage (Bundesurlaubsgesetz)
Tarifverträge können höhere Ansprüche vorsehen. Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend und in den Berufsschulferien gewährt werden.
Recht auf ein Ausbildungszeugnis
Am Ende der Ausbildung hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. Dieses muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten. Auf dein Verlangen hin muss auch eine Beurteilung deiner Leistungen und deines Verhaltens aufgenommen werden.
Recht auf Schutz
Du hast das Recht auf:
- Körperliche Unversehrtheit: Arbeitsschutzvorschriften müssen eingehalten werden
- Persönlichkeitsschutz: Mobbing, Belästigung und Diskriminierung sind verboten
- Datenschutz: Deine persönlichen Daten dürfen nur zweckgebunden verwendet werden
Deine Pflichten als Azubi
Neben deinen Rechten hast du als Azubi auch Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag, dem BBiG und weiteren Vorschriften.
Lernpflicht
Deine wichtigste Pflicht: Du musst dich bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Das bedeutet:
- Aktive Teilnahme an der betrieblichen Ausbildung
- Regelmäßiger Besuch der Berufsschule
- Gewissenhaftes Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
- Teilnahme an Prüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfung)
Sorgfaltspflicht
Du musst die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft ausführen. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Materialien des Betriebs.
Weisungspflicht
Du bist verpflichtet, den Weisungen deines Ausbilders und anderer weisungsberechtigter Personen zu folgen, sofern diese im Rahmen der Ausbildung erteilt werden. Unzulässig sind Weisungen, die gegen Gesetze verstoßen oder nichts mit der Ausbildung zu tun haben.
Schweigepflicht
Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse musst du Stillschweigen bewahren. Das gilt auch nach Ende der Ausbildung. Dazu zählen z. B. Kundendaten, Kalkulationen, Rezepturen oder interne Prozesse.
Berichtsheft führen
Das Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist Pflicht. Der Nachweis dokumentiert, was du im Betrieb und in der Berufsschule gelernt hast. Er ist auch Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Betrieb muss dir Zeit geben, das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen.
Krankmeldung
Bei Krankheit musst du dich unverzüglich beim Betrieb und bei der Berufsschule krankmelden. Ab dem dritten Krankheitstag (manchmal auch ab dem ersten Tag) ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die genauen Regelungen stehen in deinem Ausbildungsvertrag.
Wichtige Gesetze für Azubis
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das BBiG ist das wichtigste Gesetz für die duale Ausbildung. Es regelt:
- Den Ausbildungsvertrag
- Pflichten von Betrieb und Azubi
- Vergütung und Probezeit
- Kündigungsschutz
- Prüfungen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das JArbSchG gilt für alle Azubis unter 18 Jahren und regelt:
- Maximale Arbeitszeiten (8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche)
- Verbot von Nachtarbeit, Wochenendarbeit (mit Ausnahmen)
- Pausenregelungen
- Urlaubsansprüche
- Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Gilt für volljährige Azubis und begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden (maximal 10 Stunden bei Ausgleich).
Was tun, wenn deine Rechte verletzt werden?
Wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte nicht respektiert werden, solltest du folgende Schritte unternehmen:
- Gespräch suchen: Sprich zunächst mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Wenn es eine JAV im Betrieb gibt, kann diese dich unterstützen
- Berufsschullehrer: Auch Lehrer können beraten und vermitteln
- Ausbildungsberatung der Kammer: IHK und HWK bieten kostenlose Beratung an
- Gewerkschaft: Als Mitglied kannst du Rechtsberatung und -schutz erhalten
Wichtig: Dokumentiere Verstöße schriftlich mit Datum und Uhrzeit. Das hilft dir, falls es zu einem Streit kommt.
Besondere Schutzvorschriften für Minderjährige
Für Azubis unter 18 Jahren gelten zusätzliche Schutzvorschriften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Diese betreffen insbesondere die Arbeitszeiten, Pausen und den Gesundheitsschutz. Minderjährige dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Nachtarbeit ist zwischen 20:00 und 6:00 Uhr grundsätzlich verboten, ebenso die Arbeit an Samstagen und Sonntagen – mit branchenspezifischen Ausnahmen.
Vor Beginn der Ausbildung müssen minderjährige Azubis eine ärztliche Erstuntersuchung durchführen lassen. Die Bescheinigung muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Nach dem ersten Ausbildungsjahr ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Diese Untersuchungen dienen dem Schutz der Gesundheit junger Arbeitnehmer und sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsfremde Tätigkeiten – Wo ist die Grenze?
Eine der häufigsten Beschwerden von Azubis betrifft ausbildungsfremde Tätigkeiten. Grundsätzlich ist es nicht verboten, als Azubi auch mal Aufgaben zu übernehmen, die nicht direkt zum Ausbildungsberuf gehören – etwa Aufräumen, Sauberhalten des Arbeitsplatzes oder einfache Botengänge. Das gehört zum normalen Arbeitsalltag.
Problematisch wird es, wenn du dauerhaft und überwiegend mit solchen Tätigkeiten beschäftigt wirst. Wenn du den Großteil deiner Arbeitszeit mit Putzen, Kaffee kochen oder Hilfsarbeiten verbringst, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben, verletzt der Betrieb seine Ausbildungspflicht. In diesem Fall solltest du das Gespräch suchen und dich gegebenenfalls an die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer wenden. Die Kammer kann den Betrieb ermahnen und auf die Einhaltung des Ausbildungsplans drängen.
Fazit
Deine Rechte und Pflichten als Azubi sind klar geregelt. Als Azubi bist du kein billiger Arbeitnehmer, sondern ein Lernender, der das Recht auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung hat. Gleichzeitig wird von dir erwartet, dass du dich engagiert und verantwortungsbewusst verhältst. Kenne deine Rechte, erfülle deine Pflichten – und sprich Probleme frühzeitig an, bevor sie eskalieren.