Aktualisiert 3. Oktober 2026: Dieser Ratgeber bündelt unsere bisherigen Beiträge zu Rechten und Pflichten in der Ausbildung. Alle Zahlen und Regeln haben wir am Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Bundesurlaubsgesetz geprüft.
Welche Rechte und Pflichten hast du als Azubi auf einen Blick?
Als Azubi in einer dualen Ausbildung bist du kein billiger Arbeitnehmer, sondern ein Lernender mit klar geregelten Rechten. Die wichtigsten Regeln stehen im Berufsbildungsgesetz (BBiG), für Minderjährige zusätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), für Volljährige im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dazu kommen dein Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls ein Tarifvertrag.
- Deine Rechte: eine Ausbildung nach Ausbildungsplan, Vergütung mindestens in Höhe der Mindestausbildungsvergütung, kostenlose Ausbildungsmittel, Freistellung für Berufsschule und Prüfungen, gesetzlicher Mindesturlaub, Schutz bei der Arbeitszeit, ein Ausbildungszeugnis und besonderer Kündigungsschutz nach der Probezeit.
- Deine Pflichten: Lernpflicht, Berufsschulbesuch, Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen, Weisungen im Rahmen der Ausbildung befolgen, sorgfältig arbeiten und Betriebsgeheimnisse wahren.
Welche Rechte hast du als Azubi?
Dein wichtigstes Recht: Der Betrieb muss dir alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die du für deinen Ausbildungsberuf brauchst (§ 14 BBiG). Das bedeutet konkret:
- Die Ausbildung richtet sich nach der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan.
- Es gibt einen fachlich und persönlich geeigneten Ausbilder oder eine Ausbilderin, die für dich verantwortlich ist.
- Dir dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und deinen körperlichen Kräften angemessen sind.
- Der Betrieb stellt dir die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung, also Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die du für die betriebliche Ausbildung und die Prüfungen brauchst.
- Am Ende hast du Anspruch auf ein schriftliches Ausbildungszeugnis mit Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie den erworbenen Fertigkeiten. Auf deinen Wunsch muss es auch Angaben zu Verhalten und Leistung enthalten (§ 16 BBiG). Mehr dazu im Ratgeber Ausbildungszeugnis verstehen.
- Du hast Anspruch auf Arbeitsschutz und den Schutz deiner Persönlichkeit: Mobbing, Belästigung und Diskriminierung muss der Betrieb unterbinden.
Wie viel Ausbildungsvergütung steht dir mindestens zu?
Du hast Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich steigt (§ 17 BBiG). Ohne Tarifbindung darf der Betrieb die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung begonnen hat. Für Ausbildungen mit Beginn 2026 gilt:
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung pro Monat (Beginn 2026) |
|---|---|
| 1. Jahr | 724 € |
| 2. Jahr | 854 € |
| 3. Jahr | 977 € |
| 4. Jahr | 1.014 € |
Gilt für deinen Betrieb ein Tarifvertrag, geht die tarifliche Vergütung vor. Die Beträge für Ausbildungen ab 2027 werden bis spätestens 1. November 2026 bekanntgegeben – alles dazu im Ratgeber Mindestausbildungsvergütung 2027.
Außerdem gilt: Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt (§ 18 BBiG). Für Berufsschulzeiten, Prüfungen und bei Krankheit bis zu sechs Wochen wird sie weitergezahlt (§ 19 BBiG). Über die vereinbarte tägliche Ausbildungszeit hinaus geleistete Stunden müssen besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden (§ 17 Abs. 7 BBiG).
Wie lange darfst du als Azubi arbeiten?
Das hängt davon ab, ob du schon 18 bist. Für Minderjährige gilt das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz, für Volljährige das Arbeitszeitgesetz:
| Regel | Unter 18 (JArbSchG) | Ab 18 (ArbZG) |
|---|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit | max. 8 Std.; bis 8,5 Std., wenn an anderen Tagen derselben Woche kürzer gearbeitet wird | max. 8 Std.; bis 10 Std., wenn im Schnitt von 6 Monaten 8 Std. pro Werktag eingehalten werden |
| Wöchentliche Arbeitszeit | max. 40 Std., verteilt auf 5 Tage | max. 48 Std. (6 Werktage à 8 Std.); tariflich meist 37 bis 40 Std. |
| Pausen | 30 Min. bei mehr als 4,5 bis 6 Std.; 60 Min. bei mehr als 6 Std. | 30 Min. bei mehr als 6 bis 9 Std.; 45 Min. bei mehr als 9 Std. |
| Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen | mind. 12 Std. | mind. 11 Std. |
| Nachtarbeit | grundsätzlich nur 6 bis 20 Uhr; ab 16 z. B. Gaststätten bis 22 Uhr, Bäckereien ab 5 Uhr, ab 17 Bäckereien ab 4 Uhr | erlaubt, mit Schutzregeln für Nachtarbeitnehmer |
| Wochenende | Samstag und Sonntag grundsätzlich frei; Ausnahmen z. B. in Gastronomie, Pflege, Verkaufsstellen – dann Ausgleich durch einen anderen freien Tag | Sonntag grundsätzlich frei, branchenbezogene Ausnahmen |
Überstunden sind in der Ausbildung die Ausnahme. Als Minderjährige oder Minderjähriger darfst du über die Grenzen von 8 bzw. 8,5 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche hinaus nicht beschäftigt werden. Als Volljährige oder Volljähriger müssen Überstunden vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden – schreib sie dir mit Datum auf. Mehr im Ratgeber Überstunden in der Ausbildung.
Wie wird die Berufsschule auf deine Arbeitszeit angerechnet?
Der Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen, und die Berufsschulzeit gilt als Ausbildungszeit (§ 15 BBiG). Seit 2020 gelten diese Regeln für alle Azubis, egal wie alt:
- Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darfst du vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden.
- An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten bist du einmal pro Woche für den ganzen Tag freigestellt. Der Tag zählt mit deiner durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.
- Eine Blockunterrichtswoche mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen zählt als volle Ausbildungswoche; zusätzlich sind höchstens zwei Stunden betriebliche Ausbildungsveranstaltungen pro Woche erlaubt.
- Für Prüfungen wirst du freigestellt – und zusätzlich am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung.
Wie viel Urlaub steht dir als Azubi zu?
Dein gesetzlicher Mindesturlaub hängt von deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres ab (§ 19 JArbSchG, § 3 BUrlG). Das Gesetz rechnet in Werktagen (Montag bis Samstag); bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich entsprechend weniger Arbeitstage:
| Alter zu Jahresbeginn | Mindesturlaub (Werktage) | Entspricht bei 5-Tage-Woche |
|---|---|---|
| unter 16 Jahre | 30 Werktage | 25 Arbeitstage |
| unter 17 Jahre | 27 Werktage | 22,5 Arbeitstage |
| unter 18 Jahre | 25 Werktage | rund 21 Arbeitstage |
| ab 18 Jahre | 24 Werktage | 20 Arbeitstage |
Viele Tarif- und Ausbildungsverträge sehen mehr Urlaub vor – schau in deinen Vertrag. Weitere Regeln:
- Der Urlaub soll möglichst in den Berufsschulferien liegen. Musst du als Minderjährige oder Minderjähriger während der Schulzeit Urlaub nehmen, bekommst du für jeden Berufsschultag im Urlaub einen zusätzlichen Urlaubstag.
- Wird der Urlaub geteilt, muss ein Teil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen, wenn du so viel Anspruch hast.
- Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen vorgesehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub aber nur, wenn dein Betrieb dich rechtzeitig auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat.
- Urlaubsgeld gibt es nur, wenn es im Tarif- oder Ausbildungsvertrag vereinbart ist.
Was gilt in der Probezeit?
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten (§ 20 BBiG); die genaue Dauer steht in deinem Vertrag. In dieser Zeit können du und der Betrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss aber schriftlich mit Unterschrift erfolgen – per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist sie unwirksam. Nutze die Probezeit, um zu prüfen, ob Beruf und Betrieb zu dir passen. Details im Ratgeber Probezeit in der Ausbildung.
Welche Pflichten hast du als Azubi?
Deine Pflichten ergeben sich vor allem aus § 13 BBiG und deinem Ausbildungsvertrag:
- Lernpflicht: Du bemühst dich, die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, und nimmst aktiv an der Ausbildung teil.
- Berufsschulpflicht: Du besuchst die Berufsschule und nimmst an Prüfungen und überbetrieblichen Lehrgängen teil, für die du freigestellt wirst. Unentschuldigtes Fehlen kann zu einer Abmahnung führen.
- Weisungen befolgen: Du folgst den Weisungen deiner Ausbilderinnen und Ausbilder, soweit sie im Rahmen der Ausbildung erteilt werden. Weisungen, die gegen Gesetze verstoßen oder nichts mit der Ausbildung zu tun haben, musst du nicht befolgen.
- Sorgfaltspflicht: Du erledigst übertragene Aufgaben sorgfältig und gehst pfleglich mit Werkzeugen, Maschinen und Material um. Die Betriebsordnung gilt auch für dich.
- Schweigepflicht: Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wie Kundendaten, Kalkulationen oder Rezepturen bewahrst du Stillschweigen.
- Ausbildungsnachweis führen: Du führst dein Berichtsheft regelmäßig (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
- Krankmeldung: Bist du krank, meldest du dich unverzüglich im Betrieb (und in der Berufsschule). Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung; dein Betrieb kann sie auch früher verlangen. Seit 2023 ruft der Betrieb die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung meist elektronisch bei der Krankenkasse ab – zum Arzt gehen musst du trotzdem.
Warum ist das Berichtsheft so wichtig?
Der Ausbildungsnachweis, oft Berichtsheft genannt, dokumentiert, was du im Betrieb, in der Berufsschule und in überbetrieblichen Lehrgängen gelernt hast. Ohne ordnungsgemäß geführten Nachweis wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 BBiG).
- Du kannst ihn schriftlich oder elektronisch führen, je nachdem, was im Ausbildungsvertrag steht.
- Dein Betrieb muss dir die Möglichkeit geben, ihn während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz zu führen – in deiner Freizeit musst du das nicht tun.
- Dein Ausbilder muss den Nachweis regelmäßig durchsehen und abzeichnen.
Tipp: Schreib zeitnah, am besten am Ende jeder Woche. Wochenlang rückwirkend nachzutragen ist mühsam und fällt auf. Vorlagen und Beispiele findest du im Ratgeber Berichtsheft führen.
Wann und wie kann dein Ausbildungsvertrag gekündigt werden?
Nach der Probezeit genießt du einen besonderen Kündigungsschutz (§ 22 BBiG):
- Der Betrieb kann nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen, etwa bei Diebstahl oder wiederholtem unentschuldigtem Fehlen. Meist muss vorher eine Abmahnung erfolgt sein. Eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nicht möglich.
- Du kannst ebenfalls aus wichtigem Grund fristlos kündigen, zum Beispiel wenn die Vergütung ausbleibt oder du nicht ausgebildet wirst. Willst du die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen, kündigst du mit einer Frist von vier Wochen.
- Jede Kündigung nach der Probezeit muss schriftlich und mit Angabe der Gründe erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
- Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die Gründe der kündigenden Seite schon länger als zwei Wochen bekannt sind.
Alternativ können du und der Betrieb einen Aufhebungsvertrag schließen, der die Ausbildung einvernehmlich zu einem vereinbarten Termin beendet. Damit verzichtest du aber auf deinen Kündigungsschutz – unterschreib nichts unter Druck. Mehr im Ratgeber Kündigung in der Ausbildung.
Welche besonderen Schutzregeln gelten für Azubis unter 18?
Neben den strengeren Arbeitszeit-, Pausen- und Urlaubsregeln aus den Tabellen oben schreibt das JArbSchG ärztliche Untersuchungen vor: Vor Beginn der Ausbildung brauchst du eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung, die nicht länger als 14 Monate zurückliegen darf. Ein Jahr nach Beschäftigungsbeginn muss dir der Betrieb die Bescheinigung über eine Nachuntersuchung abverlangen. Außerdem gibt es Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten und für Akkordarbeit.
Wo ist die Grenze bei ausbildungsfremden Tätigkeiten?
Gelegentlich aufräumen, den Arbeitsplatz sauber halten oder einen Botengang machen – das gehört zum normalen Arbeitsalltag. Problematisch wird es, wenn du dauerhaft und überwiegend Hilfsarbeiten erledigst, die nichts mit deinem Beruf zu tun haben, etwa nur Kaffee kochen oder putzen. Dann verletzt der Betrieb seine Ausbildungspflicht. Sprich das zuerst an und wende dich, wenn sich nichts ändert, an die Ausbildungsberatung deiner Kammer. Die Kammer überwacht die Ausbildung und kann den Betrieb zur Einhaltung des Ausbildungsplans auffordern.
Was tust du, wenn deine Rechte verletzt werden?
Dokumentiere Verstöße schriftlich mit Datum und Uhrzeit und hol dir Unterstützung – meist in dieser Reihenfolge:
- Gespräch mit dem Ausbilder oder der Personalabteilung: Viele Probleme lassen sich direkt klären.
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder Betriebsrat, falls es sie in deinem Betrieb gibt.
- Berufsschullehrkräfte: Sie können beraten und an die richtigen Stellen vermitteln.
- Ausbildungsberatung der IHK oder Handwerkskammer: kostenlos; bei Streit gibt es dort meist einen Schlichtungsausschuss.
- Gewerkschaft: Als Mitglied bekommst du Rechtsberatung und im Ernstfall Rechtsschutz.
Tipps für schwierige Gespräche findest du im Ratgeber Konflikte in der Ausbildung.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere §§ 13–22 und § 43; Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG); Arbeitszeitgesetz (ArbZG); Bundesurlaubsgesetz (BUrlG); § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz; BIBB – Mindestausbildungsvergütung. Stand: 3. Oktober 2026.