Gehalt & Finanzen1. November 2025

BAB – Berufsausbildungsbeihilfe: Antrag, Voraussetzungen & Höhe

BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) unterstützt Azubis finanziell. Erfahre, wer Anspruch hat, wie hoch die Förderung ist und wie du den Antrag stellst.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAB ist eine staatliche Förderung für Azubis, die nicht bei den Eltern wohnen – sie muss nicht zurückgezahlt werden
  • Voraussetzung ist eine duale Ausbildung und eine eigene Wohnung (zu weit vom Elternhaus)
  • Die Höhe richtet sich nach Bedarf, Ausbildungsvergütung und Elterneinkommen
  • Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt – so früh wie möglich!
  • BAB wird nicht rückwirkend gezahlt – nur ab dem Monat der Antragstellung

Was ist Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, die während ihrer Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen können. Sie soll sicherstellen, dass junge Menschen ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren können, auch wenn die Ausbildungsvergütung und die finanzielle Unterstützung der Eltern nicht ausreichen.

BAB ist eine staatliche Sozialleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie wird monatlich gezahlt und kann den Lebensunterhalt während der Ausbildung erheblich erleichtern.

Wer hat Anspruch auf BAB?

Um BAB zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Grundvoraussetzungen

  • Du absolvierst eine duale Berufsausbildung (betriebliche Ausbildung mit Berufsschule)
  • Die Ausbildung ist staatlich anerkannt
  • Es handelt sich um deine erste Ausbildung (bei der zweiten Ausbildung nur in Ausnahmefällen)
  • Du bist bei der Agentur für Arbeit als Azubi gemeldet

Wohnvoraussetzung

Die wichtigste Voraussetzung: Du musst während der Ausbildung außerhalb des Elternhauses wohnen. Das ist der Fall, wenn:

  • Der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist (Fahrzeit über 1 Stunde pro Weg)
  • Du über 18 Jahre alt bist oder verheiratet warst
  • Du mindestens ein Kind hast

Ausnahme: Auch wenn du bei den Eltern wohnst, kannst du BAB erhalten, wenn du verheiratet bist oder warst, ein Kind hast oder über 18 bist und der Betrieb zu weit entfernt ist.

Wer keinen Anspruch hat

  • Azubis, die bei den Eltern wohnen und nicht unter die Ausnahmen fallen
  • Azubis in einer schulischen Ausbildung (z. B. Physiotherapie, Erzieher) – hier kommt stattdessen BAföG in Frage
  • Personen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben (Ausnahmen möglich)

Wie hoch ist die BAB?

Die Höhe der BAB richtet sich nach deinem individuellen Bedarf und deinem Einkommen (bzw. dem deiner Eltern). Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

1. Bedarf ermitteln

Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus:

  • Grundbedarf: Pauschale für Lebenshaltungskosten (ca. 632 Euro, Stand 2026)
  • Unterkunftskosten: Bis zu 360 Euro für Miete (bei eigener Wohnung)
  • Fahrtkosten: Kosten für den Weg zwischen Wohnung, Betrieb und Berufsschule
  • Arbeitskleidung: Pauschale für Berufskleidung (wenn nötig)

2. Einkommen anrechnen

Vom ermittelten Bedarf wird dein Einkommen abgezogen:

  • Deine Ausbildungsvergütung: Abzüglich eines Freibetrags
  • Einkommen deiner Eltern: Abzüglich großzügiger Freibeträge
  • Einkommen deines Ehepartners/Lebenspartners: Falls vorhanden

3. BAB-Betrag

Die BAB ist die Differenz zwischen Bedarf und anrechenbarem Einkommen. Je niedriger das Einkommen, desto höher die BAB. Der Höchstbetrag liegt bei etwa 900 Euro pro Monat (abhängig von den individuellen Umständen).

Rechenbeispiel

Lisa (18) macht eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in einer anderen Stadt:

  • Grundbedarf: 632 Euro
  • Miete: 350 Euro (angerechnet: 350 Euro)
  • Gesamtbedarf: 982 Euro
  • Ausbildungsvergütung: 950 Euro (abzüglich Freibetrag: ca. 650 Euro anrechenbar)
  • Elterneinkommen: 3.000 Euro netto (abzüglich Freibeträge: ca. 150 Euro anrechenbar)
  • BAB: 982 - 650 - 150 = 182 Euro pro Monat

Hinweis: Die Beträge dienen als Beispiel. Die tatsächliche Berechnung kann abweichen.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag auf BAB wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, die für deinen Wohnort zuständig ist. So gehst du vor:

Schritt 1: Antrag besorgen

Den Antrag findest du:

  • Online unter www.arbeitsagentur.de
  • Persönlich bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit
  • Telefonisch über die Hotline der Arbeitsagentur

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Für den Antrag brauchst du folgende Unterlagen:

  • Ausbildungsvertrag (Kopie)
  • Mietvertrag (bei eigener Wohnung)
  • Einkommensnachweise deiner Eltern (Steuerbescheid oder Gehaltsabrechnungen)
  • Nachweis der Ausbildungsvergütung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kontoverbindung

Schritt 3: Antrag einreichen

Reiche den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein. Du kannst den Antrag:

  • Online über das Portal der Arbeitsagentur einreichen
  • Persönlich abgeben
  • Per Post senden

Schritt 4: Bescheid abwarten

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Du erhältst einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.

Wichtig: Stelle den Antrag so früh wie möglich – am besten sofort, wenn du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. BAB wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung!

Dauer der Förderung

BAB wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate, danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Die Zahlung endet:

  • Mit dem Ende der Ausbildung
  • Bei Abbruch der Ausbildung
  • Wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (z. B. Rückzug zu den Eltern)

BAB und andere Leistungen

BAB und Kindergeld

Das Kindergeld wird bei der BAB-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet. Du erhältst beides nebeneinander.

BAB und Wohngeld

Wenn du BAB erhältst, hast du in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn dein BAB-Antrag abgelehnt wird, kannst du jedoch Wohngeld beantragen.

BAB und Nebenjob

Ein Nebenjob neben der Ausbildung ist grundsätzlich möglich. Das Einkommen aus dem Nebenjob wird allerdings auf die BAB angerechnet und kann die Förderung reduzieren.

Was tun bei Ablehnung?

Wenn dein BAB-Antrag abgelehnt wird, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids
  • Wohngeld beantragen: Als Alternative bei der Gemeinde
  • BAföG prüfen: Falls du eine schulische Ausbildung machst
  • Beratung nutzen: Sozialberatung, Gewerkschaft oder Verbraucherzentrale

Tipps zur BAB

  • Frühzeitig beantragen: Stelle den Antrag sofort nach Vertragsabschluss
  • Vollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung
  • BAB-Rechner nutzen: Die Arbeitsagentur bietet einen Online-Rechner an
  • Änderungen melden: Teile Änderungen (z. B. Gehaltserhöhung, Umzug) sofort mit
  • Folgeantrag rechtzeitig stellen: Damit die Zahlung nicht unterbrochen wird

Alternativen zur BAB

Wenn du keinen Anspruch auf BAB hast oder dein Antrag abgelehnt wurde, gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Wohngeld: Wenn du kein BAB erhältst, kannst du Wohngeld bei der Gemeinde beantragen. Es unterstützt dich bei den Mietkosten
  • Bürgergeld (aufstockend): Wenn dein Einkommen nicht zum Leben reicht, kannst du ergänzendes Bürgergeld beim Jobcenter beantragen
  • Stipendien: Verschiedene Stiftungen bieten Stipendien für Azubis an
  • Bildungskredit: Ein zinsgünstiger Kredit der KfW-Bank, der unabhängig vom Einkommen vergeben wird
  • Nebenjob: Ein Nebenjob kann das Budget aufbessern, solange er die Ausbildung nicht beeinträchtigt

Informiere dich bei der Sozialberatung deiner Gemeinde oder bei der Agentur für Arbeit über alle Möglichkeiten. Kein Azubi sollte seine Ausbildung aus finanziellen Gründen abbrechen müssen – es gibt immer Lösungen.

Fazit

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Azubis, die nicht bei den Eltern wohnen können. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und kann den Unterschied machen, ob eine Ausbildung finanziell möglich ist oder nicht. Informiere dich frühzeitig, nutze den Online-Rechner der Arbeitsagentur und stelle den Antrag rechtzeitig. Lass dich nicht von der Bürokratie abschrecken – die Förderung lohnt sich!

Häufige Fragen

Muss ich BAB zurückzahlen?
Nein, BAB ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anders als BAföG für Studierende ist BAB eine reine Sozialleistung ohne Rückzahlungspflicht.
Bekomme ich BAB, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne?
In der Regel nicht. BAB setzt grundsätzlich voraus, dass du außerhalb des Elternhauses wohnst. Ausnahmen gelten, wenn du über 18 bist, verheiratet warst oder ein Kind hast.
Wie lange dauert die Bearbeitung des BAB-Antrags?
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Stelle den Antrag deshalb so früh wie möglich – am besten sofort nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags.
Was ist der Unterschied zwischen BAB und BAföG?
BAB ist für duale (betriebliche) Ausbildungen, BAföG für schulische Ausbildungen und Studium. BAB muss nicht zurückgezahlt werden, BAföG für Studierende teilweise. Die Voraussetzungen und Berechnungen sind unterschiedlich.
Kann ich BAB und Kindergeld gleichzeitig bekommen?
Ja, BAB und Kindergeld können gleichzeitig bezogen werden. Das Kindergeld wird bei der BAB-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet.

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Stand: November 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr