Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Azubis, die für ihre Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Die BAB soll helfen, wenn Ausbildungsvergütung und Unterstützung der Eltern nicht reichen, um Miete, Lebensunterhalt und Fahrten zu bezahlen. Rechtsgrundlage sind die §§ 56 bis 72 SGB III.
Welche Voraussetzungen gelten für die Berufsausbildungsbeihilfe?
Du bekommst BAB, wenn deine Ausbildung förderungsfähig ist, du zum berechtigten Personenkreis gehörst und dir das Geld für deinen Bedarf nicht anderweitig zur Verfügung steht (§ 56 SGB III). Im Einzelnen heißt das:
Förderungsfähige Ausbildung
- eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG, Handwerksordnung oder Seearbeitsgesetz, oder eine betriebliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (§ 57 Abs. 1 SGB III)
- ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag
- grundsätzlich deine erste Ausbildung. Eine zweite Ausbildung wird nur gefördert, wenn du anders dauerhaft nicht beruflich Fuß fassen kannst (§ 57 Abs. 2 SGB III).
Wohnen außerhalb des Elternhauses
Du musst außerhalb des Haushalts deiner Eltern wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichen können (§ 60 Abs. 1 SGB III). Die Bedingung mit der Entfernung entfällt, wenn du:
- 18 Jahre oder älter bist,
- verheiratet bist oder warst oder in einer Lebenspartnerschaft lebst oder lebtest,
- mit mindestens einem Kind zusammenlebst oder
- aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht bei deinen Eltern wohnen kannst.
Auch in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und in der Vorphase der Assistierten Ausbildung kannst du BAB bekommen (§ 56 Abs. 2 SGB III).
Wer keinen Anspruch hat
- Azubis, die bei den Eltern wohnen
- Azubis in einer schulischen Ausbildung, zum Beispiel in der Physiotherapie. Hier kommt BAföG infrage.
- Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz (§ 60 Abs. 3 SGB III)
Wie hoch ist die BAB?
Die Höhe ergibt sich aus deinem Gesamtbedarf minus dem Einkommen, das angerechnet wird. Eine feste Summe gibt es deshalb nicht, eine erste Orientierung bietet der BAB-Rechner der Arbeitsagentur.
1. Gesamtbedarf
- Lebensunterhalt und Unterkunft: Bei eigener Wohnung gilt derzeit der BAföG-Satz von 442 Euro plus 380 Euro für die Unterkunft, zusammen 822 Euro im Monat (§ 61 Abs. 1 SGB III, § 13 BAföG).
- Wohnheim oder Internat mit voller Verpflegung: die vereinbarten Kosten für Unterkunft und Verpflegung plus 115 Euro für sonstige Bedürfnisse (§ 61 Abs. 2 SGB III)
- Fahrkosten: Fahrten zwischen Unterkunft, Betrieb und Berufsschule sowie eine Familienheimfahrt im Monat, in Höhe der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel (§ 63 SGB III)
- Arbeitskleidung: eine Pauschale von 16 Euro im Monat (§ 64 SGB III)
2. Anrechnung von Einkommen
Auf den Bedarf werden nacheinander dein eigenes Einkommen, das deines Ehe- oder Lebenspartners und das deiner Eltern angerechnet (§ 67 SGB III). Dabei gelten Freibeträge nach dem BAföG.
- Deine Vergütung: Sie wird angerechnet, 85 Euro bleiben anrechnungsfrei.
- Einkommen der Eltern: Es zählt nur, soweit es Freibeträge übersteigt. Kannst du die Ausbildungsstätte von zu Hause nicht in angemessener Zeit erreichen, gibt es für sie einen zusätzlichen Freibetrag von 901 Euro.
- Nebenjob: Laut Arbeitsagentur muss ein Verdienst bis zur Minijob-Grenze in der Regel nicht angerechnet werden.
3. Auszahlung
Die BAB ist die Differenz zwischen Gesamtbedarf und anrechenbarem Einkommen. Sie wird monatlich auf dein Konto überwiesen.
Wie stellst du den Antrag auf BAB?
Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit, auch online. Am besten beantragst du die BAB vor Beginn der Ausbildung.
Unterlagen
- Ausbildungsvertrag
- Einkommensnachweise deiner Eltern, zum Beispiel Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr
- gegebenenfalls Einkommensnachweise deines Ehe- oder Lebenspartners
- je nach Fall weitere Nachweise, etwa zur Miete oder zu Fahrkosten
Wichtig: BAB wird rückwirkend höchstens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem du sie beantragst (§ 325 Abs. 1 SGB III). Ein später Antrag kostet dich also Geld.
Zahlen deine Eltern den angerechneten Unterhalt nicht oder geben ihr Einkommen nicht an, kann die Agentur die BAB vorausleisten und sich das Geld von den Eltern zurückholen (§ 68 SGB III).
Wie lange wird BAB gezahlt?
Die BAB wird laut Arbeitsagentur üblicherweise zunächst für 18 Monate bewilligt. Danach stellst du einen Weiterbewilligungsantrag für die restliche Ausbildungszeit, ebenfalls online möglich.
Die Zahlung endet mit dem Ende der Ausbildung, bei einem Abbruch oder wenn die Voraussetzungen wegfallen, etwa weil du wieder zu den Eltern ziehst. Melde Änderungen bei Vergütung, Wohnung oder Familie sofort.
Kannst du BAB mit Kindergeld oder Wohngeld kombinieren?
Kindergeld bekommen deine Eltern auch während du BAB erhältst. Wohngeld ist dagegen ausgeschlossen, sobald du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast (§ 20 Abs. 2 WoGG).
BAB und Kindergeld
Das Kindergeld wird bis zu deinem 25. Geburtstag während der Ausbildung an deine Eltern gezahlt, 2026 sind das 259 Euro im Monat. Ob sie es dir weitergeben, ist eure Absprache.
BAB und Wohngeld
Der Ausschluss vom Wohngeld gilt auch dann, wenn du wegen des Einkommens deiner Eltern keine BAB ausgezahlt bekommst. Eine Ablehnung der BAB wegen zu hohem Einkommen öffnet also nicht den Weg zum Wohngeld.
Was kannst du tun, wenn dein BAB-Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Lass dir vorher erklären, warum abgelehnt wurde, oft fehlen nur Unterlagen.
- Widerspruch: schriftlich oder elektronisch bei der Agentur für Arbeit
- Grundsicherungsgeld prüfen: Azubis in einer betrieblichen Ausbildung mit eigener Wohnung sind nicht grundsätzlich vom Grundsicherungsgeld des Jobcenters ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II), ergänzende Leistungen können infrage kommen.
- Beratung nutzen: Berufsberatung, Sozialberatung oder Gewerkschaft
Welche Alternativen gibt es, wenn du keine BAB bekommst?
Je nach Lage helfen ergänzende Sozialleistungen, Stipendien oder ein Nebenjob. Kredite solltest du nur nach guter Beratung aufnehmen.
- Grundsicherungsgeld: beim Jobcenter, wenn dein Einkommen nicht zum Leben reicht
- Stipendien: Einige Stiftungen fördern Azubis.
- Nebenjob: Ein Minijob bis zur Verdienstgrenze ist neben der Ausbildung möglich, wenn er die Ausbildung nicht beeinträchtigt.
Was solltest du dir zur Berufsausbildungsbeihilfe merken?
BAB ist ein Zuschuss für Azubis, die für die Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Stell den Antrag früh, am besten vor Ausbildungsbeginn, nutze den BAB-Rechner und reiche den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig ein.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Angaben stammen aus dem Sozialgesetzbuch III, dem BAföG, dem Wohngeldgesetz, dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgerichtsgesetz und Informationen der Bundesagentur für Arbeit, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026:
§ 56 SGB III, § 60 SGB III, § 61 SGB III, § 13 BAföG, § 325 SGB III, Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe, § 57 SGB III, § 63 SGB III, § 64 SGB III, § 67 SGB III, § 68 SGB III, § 20 WoGG, § 7 SGB II, § 84 SGG, § 17 BAföG, § 66 EStG