Was ist Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, die während ihrer Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen können. Sie soll sicherstellen, dass junge Menschen ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren können, auch wenn die Ausbildungsvergütung und die finanzielle Unterstützung der Eltern nicht ausreichen.
BAB ist eine staatliche Sozialleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie wird monatlich gezahlt und kann den Lebensunterhalt während der Ausbildung erheblich erleichtern.
Wer hat Anspruch auf BAB?
Um BAB zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Grundvoraussetzungen
- Du absolvierst eine duale Berufsausbildung (betriebliche Ausbildung mit Berufsschule)
- Die Ausbildung ist staatlich anerkannt
- Es handelt sich um deine erste Ausbildung (bei der zweiten Ausbildung nur in Ausnahmefällen)
- Du bist bei der Agentur für Arbeit als Azubi gemeldet
Wohnvoraussetzung
Die wichtigste Voraussetzung: Du musst während der Ausbildung außerhalb des Elternhauses wohnen. Das ist der Fall, wenn:
- Der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist (Fahrzeit über 1 Stunde pro Weg)
- Du über 18 Jahre alt bist oder verheiratet warst
- Du mindestens ein Kind hast
Ausnahme: Auch wenn du bei den Eltern wohnst, kannst du BAB erhalten, wenn du verheiratet bist oder warst, ein Kind hast oder über 18 bist und der Betrieb zu weit entfernt ist.
Wer keinen Anspruch hat
- Azubis, die bei den Eltern wohnen und nicht unter die Ausnahmen fallen
- Azubis in einer schulischen Ausbildung (z. B. Physiotherapie, Erzieher) – hier kommt stattdessen BAföG in Frage
- Personen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben (Ausnahmen möglich)
Wie hoch ist die BAB?
Die Höhe der BAB richtet sich nach deinem individuellen Bedarf und deinem Einkommen (bzw. dem deiner Eltern). Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
1. Bedarf ermitteln
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus:
- Grundbedarf: Pauschale für Lebenshaltungskosten (ca. 632 Euro, Stand 2026)
- Unterkunftskosten: Bis zu 360 Euro für Miete (bei eigener Wohnung)
- Fahrtkosten: Kosten für den Weg zwischen Wohnung, Betrieb und Berufsschule
- Arbeitskleidung: Pauschale für Berufskleidung (wenn nötig)
2. Einkommen anrechnen
Vom ermittelten Bedarf wird dein Einkommen abgezogen:
- Deine Ausbildungsvergütung: Abzüglich eines Freibetrags
- Einkommen deiner Eltern: Abzüglich großzügiger Freibeträge
- Einkommen deines Ehepartners/Lebenspartners: Falls vorhanden
3. BAB-Betrag
Die BAB ist die Differenz zwischen Bedarf und anrechenbarem Einkommen. Je niedriger das Einkommen, desto höher die BAB. Der Höchstbetrag liegt bei etwa 900 Euro pro Monat (abhängig von den individuellen Umständen).
Rechenbeispiel
Lisa (18) macht eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in einer anderen Stadt:
- Grundbedarf: 632 Euro
- Miete: 350 Euro (angerechnet: 350 Euro)
- Gesamtbedarf: 982 Euro
- Ausbildungsvergütung: 950 Euro (abzüglich Freibetrag: ca. 650 Euro anrechenbar)
- Elterneinkommen: 3.000 Euro netto (abzüglich Freibeträge: ca. 150 Euro anrechenbar)
- BAB: 982 - 650 - 150 = 182 Euro pro Monat
Hinweis: Die Beträge dienen als Beispiel. Die tatsächliche Berechnung kann abweichen.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag auf BAB wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, die für deinen Wohnort zuständig ist. So gehst du vor:
Schritt 1: Antrag besorgen
Den Antrag findest du:
- Online unter www.arbeitsagentur.de
- Persönlich bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit
- Telefonisch über die Hotline der Arbeitsagentur
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Für den Antrag brauchst du folgende Unterlagen:
- Ausbildungsvertrag (Kopie)
- Mietvertrag (bei eigener Wohnung)
- Einkommensnachweise deiner Eltern (Steuerbescheid oder Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis der Ausbildungsvergütung
- Personalausweis oder Reisepass
- Kontoverbindung
Schritt 3: Antrag einreichen
Reiche den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein. Du kannst den Antrag:
- Online über das Portal der Arbeitsagentur einreichen
- Persönlich abgeben
- Per Post senden
Schritt 4: Bescheid abwarten
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Du erhältst einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
Wichtig: Stelle den Antrag so früh wie möglich – am besten sofort, wenn du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. BAB wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung!
Dauer der Förderung
BAB wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate, danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Die Zahlung endet:
- Mit dem Ende der Ausbildung
- Bei Abbruch der Ausbildung
- Wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (z. B. Rückzug zu den Eltern)
BAB und andere Leistungen
BAB und Kindergeld
Das Kindergeld wird bei der BAB-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet. Du erhältst beides nebeneinander.
BAB und Wohngeld
Wenn du BAB erhältst, hast du in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn dein BAB-Antrag abgelehnt wird, kannst du jedoch Wohngeld beantragen.
BAB und Nebenjob
Ein Nebenjob neben der Ausbildung ist grundsätzlich möglich. Das Einkommen aus dem Nebenjob wird allerdings auf die BAB angerechnet und kann die Förderung reduzieren.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn dein BAB-Antrag abgelehnt wird, hast du folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids
- Wohngeld beantragen: Als Alternative bei der Gemeinde
- BAföG prüfen: Falls du eine schulische Ausbildung machst
- Beratung nutzen: Sozialberatung, Gewerkschaft oder Verbraucherzentrale
Tipps zur BAB
- Frühzeitig beantragen: Stelle den Antrag sofort nach Vertragsabschluss
- Vollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung
- BAB-Rechner nutzen: Die Arbeitsagentur bietet einen Online-Rechner an
- Änderungen melden: Teile Änderungen (z. B. Gehaltserhöhung, Umzug) sofort mit
- Folgeantrag rechtzeitig stellen: Damit die Zahlung nicht unterbrochen wird
Alternativen zur BAB
Wenn du keinen Anspruch auf BAB hast oder dein Antrag abgelehnt wurde, gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten:
- Wohngeld: Wenn du kein BAB erhältst, kannst du Wohngeld bei der Gemeinde beantragen. Es unterstützt dich bei den Mietkosten
- Bürgergeld (aufstockend): Wenn dein Einkommen nicht zum Leben reicht, kannst du ergänzendes Bürgergeld beim Jobcenter beantragen
- Stipendien: Verschiedene Stiftungen bieten Stipendien für Azubis an
- Bildungskredit: Ein zinsgünstiger Kredit der KfW-Bank, der unabhängig vom Einkommen vergeben wird
- Nebenjob: Ein Nebenjob kann das Budget aufbessern, solange er die Ausbildung nicht beeinträchtigt
Informiere dich bei der Sozialberatung deiner Gemeinde oder bei der Agentur für Arbeit über alle Möglichkeiten. Kein Azubi sollte seine Ausbildung aus finanziellen Gründen abbrechen müssen – es gibt immer Lösungen.
Fazit
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Azubis, die nicht bei den Eltern wohnen können. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und kann den Unterschied machen, ob eine Ausbildung finanziell möglich ist oder nicht. Informiere dich frühzeitig, nutze den Online-Rechner der Arbeitsagentur und stelle den Antrag rechtzeitig. Lass dich nicht von der Bürokratie abschrecken – die Förderung lohnt sich!