Ausbildung allgemein10. November 2025

Der Ausbildungsvertrag – Inhalt, Rechte & Pflichten

Alles zum Ausbildungsvertrag: Welche Inhalte vorgeschrieben sind, welche Rechte und Pflichten du hast und worauf du vor der Unterschrift achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden und enthält Pflichtangaben nach § 11 BBiG
  • Die Probezeit beträgt 1 bis 4 Monate – in dieser Zeit kann ohne Frist gekündigt werden
  • Die Ausbildungsvergütung muss jährlich steigen und den gesetzlichen Mindestbetrag erreichen
  • Minderjährige Azubis haben besondere Schutzrechte bei Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub
  • Nach der Probezeit kann der Betrieb nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen
  • Der Vertrag muss bei der zuständigen Kammer eingetragen werden

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag ist die Grundlage jeder dualen Berufsausbildung in Deutschland. Er wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (bzw. bei Minderjährigen auch den Erziehungsberechtigten) geschlossen. Ohne einen schriftlichen Ausbildungsvertrag darf keine Ausbildung beginnen. Der Vertrag regelt alle wesentlichen Bedingungen und schützt beide Seiten – sowohl den Azubi als auch den Betrieb.

Der Ausbildungsvertrag unterscheidet sich grundlegend von einem normalen Arbeitsvertrag. Der Hauptzweck ist nicht die Arbeitsleistung, sondern die berufliche Ausbildung. Das bedeutet: Der Betrieb ist verpflichtet, dir alle Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für deinen Beruf notwendig sind. Diese Pflicht ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert.

Pflichtinhalte des Ausbildungsvertrags

Laut § 11 BBiG muss der Ausbildungsvertrag bestimmte Mindestinhalte enthalten. Fehlt einer dieser Punkte, ist der Vertrag zwar nicht automatisch ungültig, aber der Betrieb kann von der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) aufgefordert werden, den Vertrag zu ergänzen.

1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung

Der Vertrag muss die Berufsbezeichnung des Ausbildungsberufs enthalten, also z. B. „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“ oder „Mechatroniker/in“. Außerdem muss ein Ausbildungsplan beigefügt sein, der beschreibt, welche Inhalte wann vermittelt werden. Dieser Plan orientiert sich an der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.

2. Beginn und Dauer der Ausbildung

Der Vertrag legt fest, wann die Ausbildung beginnt und wie lange sie dauert. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. bei Abitur oder besonders guten Leistungen).

3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Wenn Teile der Ausbildung an anderen Orten stattfinden – etwa in überbetrieblichen Lehrwerkstätten oder bei Partnerbetrieben – muss dies im Vertrag stehen. Auch Berufsschulzeiten werden hier geregelt.

4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit

Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit muss klar benannt sein. Für Minderjährige gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG): maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Volljährige Azubis unterliegen dem Arbeitszeitgesetz mit maximal 48 Stunden pro Woche.

5. Dauer der Probezeit

Jeder Ausbildungsvertrag muss eine Probezeit vorsehen. Diese beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Während der Probezeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

6. Zahlung und Höhe der Vergütung

Die monatliche Ausbildungsvergütung muss im Vertrag stehen – aufgeschlüsselt nach Ausbildungsjahren. Sie muss jährlich steigen und darf den gesetzlichen Mindestbetrag nicht unterschreiten. Seit 2020 gilt eine Mindestvergütung für Azubis, die jährlich angepasst wird. Für 2026 liegt sie bei mindestens 682 Euro im ersten Ausbildungsjahr.

7. Dauer des Urlaubs

Der Urlaubsanspruch muss im Vertrag festgehalten sein. Minderjährige haben nach dem JArbSchG einen erhöhten Anspruch:

  • Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage
  • Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage
  • Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage
  • Ab 18 Jahre: mindestens 24 Werktage (nach BUrlG)

8. Voraussetzungen für eine Kündigung

Der Vertrag muss die Kündigungsbedingungen nennen. Nach der Probezeit kann der Azubi mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln will. Der Betrieb kann nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

9. Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf das Ausbildungsverhältnis anwendbar sind, müssen diese im Vertrag erwähnt werden.

Die Probezeit im Detail

Die Probezeit ist eine wichtige Phase zu Beginn der Ausbildung. Sie dient beiden Seiten dazu, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob die Ausbildung passt.

Wichtige Regeln:

  • Dauer: 1 bis 4 Monate
  • Kündigung jederzeit möglich, ohne Frist und ohne Grund
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Verlängerung nur bei Unterbrechung um mehr als ein Drittel der Probezeit

Arbeitszeiten in der Ausbildung

Die Arbeitszeiten sind gesetzlich streng geregelt, besonders für minderjährige Azubis:

Minderjährige Azubis (unter 18)

  • Maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche
  • Keine Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr (Ausnahmen für bestimmte Branchen)
  • Keine Arbeit an Samstagen und Sonntagen (mit Branchenausnahmen)
  • Mindestens 30 Minuten Pause bei 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden

Volljährige Azubis (ab 18)

  • Maximal 8 Stunden pro Tag, kann auf 10 Stunden verlängert werden
  • Maximal 48 Stunden pro Woche
  • Mindestens 30 Minuten Pause bei 6 bis 9 Stunden

Urlaubsregelung

Urlaub ist ein wichtiges Thema für Azubis. Grundsätzlich gilt: Der Urlaub soll möglichst während der Berufsschulferien genommen werden. Der Arbeitgeber muss dem Azubi den vollen Urlaub am Stück gewähren, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.

Wichtig: Berufsschultage während des Urlaubs gelten als Urlaubstage. Du musst also keinen Extra-Urlaub für Berufsschulferien einreichen, wenn du ohnehin Urlaub hast.

Kündigung des Ausbildungsvertrags

Während der Probezeit

Beide Seiten können jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Nach der Probezeit – durch den Azubi

Du kannst kündigen mit einer Frist von 4 Wochen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen willst.

Nach der Probezeit – durch den Betrieb

Der Betrieb kann nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind z. B.:

  • Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
  • Diebstahl oder Betrug
  • Beharrliche Verweigerung der Ausbildungspflichten
  • Schwere Beleidigung

Vor einer fristlosen Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung erfolgt sein.

Worauf du vor der Unterschrift achten solltest

Bevor du einen Ausbildungsvertrag unterschreibst, prüfe folgende Punkte sorgfältig:

  • Berufsbezeichnung: Stimmt sie mit dem gewünschten Beruf überein?
  • Vergütung: Liegt sie mindestens beim gesetzlichen Minimum?
  • Probezeit: Wie lang ist sie? (1–4 Monate)
  • Arbeitszeit: Stimmt sie mit den gesetzlichen Vorgaben überein?
  • Urlaub: Entspricht er mindestens dem gesetzlichen Minimum?
  • Ausbildungsplan: Ist er dem Vertrag beigefügt?
  • Ausbilder: Ist ein verantwortlicher Ausbilder namentlich benannt?

Wenn du unsicher bist, kannst du dich an die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) wenden. Diese prüft den Vertrag kostenlos.

Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Vertrag bei der zuständigen Kammer eintragen zu lassen. Erst mit der Eintragung wird das Ausbildungsverhältnis offiziell. Die Kammer prüft dabei, ob der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob der Betrieb ausbildungsberechtigt ist.

Fazit

Der Ausbildungsvertrag ist dein wichtigstes Dokument zu Beginn der Berufsausbildung. Er regelt deine Rechte und Pflichten und schützt dich vor unfairen Bedingungen. Nimm dir die Zeit, den Vertrag sorgfältig zu lesen, bevor du unterschreibst. Bei Fragen stehen dir die Ausbildungsberater der Kammern, die Berufsschule oder auch die Gewerkschaftsjugend zur Seite. Eine gute Ausbildung beginnt mit einem guten Vertrag!

Häufige Fragen

Muss der Ausbildungsvertrag schriftlich sein?
Ja, der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich niedergelegt werden. Der Betrieb muss dir eine unterschriebene Ausfertigung aushändigen. Ein mündlicher Vertrag ist zwar grundsätzlich wirksam, aber der Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, die wesentlichen Inhalte schriftlich festzuhalten.
Was passiert, wenn der Vertrag nicht alle Pflichtinhalte enthält?
Ein unvollständiger Vertrag ist nicht automatisch ungültig. Die zuständige Kammer wird bei der Eintragung prüfen, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind, und den Betrieb gegebenenfalls auffordern, den Vertrag zu ergänzen.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Die Probezeit kann nur verlängert werden, wenn die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen wurde, z. B. durch längere Krankheit. Die maximale Gesamtdauer bleibt bei 4 Monaten.
Darf ich den Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsbeginn kündigen?
Ja, du kannst den Vertrag auch vor Beginn der Ausbildung kündigen. Da die Probezeit noch nicht begonnen hat, ist eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen Ausbildungsvertrag und Arbeitsvertrag?
Der wesentliche Unterschied liegt im Zweck: Ein Ausbildungsvertrag dient der beruflichen Ausbildung, ein Arbeitsvertrag der Erbringung einer Arbeitsleistung. Daraus ergeben sich besondere Schutzrechte für Azubis.

Verwandte Artikel

Bereit für deine Ausbildung?

Finde passende Ausbildungsplätze und bewirb dich direkt über die Ausbildungsgenie App.

Stand: November 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr