Ausbildung allgemein1. Dezember 2025

Die Probezeit in der Ausbildung – Das solltest du wissen

Alles zur Probezeit in der Ausbildung: Dauer, Regeln, Kündigung und Tipps, wie du die Probezeit erfolgreich bestehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Probezeit dauert mindestens 1 und höchstens 4 Monate und ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Während der Probezeit kann jederzeit ohne Frist und ohne Grund gekündigt werden
  • Eine Verlängerung der Probezeit ist nur bei längerer Unterbrechung möglich
  • Schwangere genießen auch in der Probezeit besonderen Kündigungsschutz
  • Mit Pünktlichkeit, Engagement und Lernbereitschaft bestehst du die Probezeit erfolgreich

Was ist die Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit ist der Beginn jeder Berufsausbildung und dient als gegenseitige Kennenlernphase. Sowohl du als Azubi als auch dein Ausbildungsbetrieb sollen die Möglichkeit haben, zu prüfen, ob die Ausbildung die richtige Wahl ist. In dieser Zeit kannst du feststellen, ob der Beruf und der Betrieb zu dir passen – und der Betrieb kann einschätzen, ob du für die Ausbildung geeignet bist.

Die Probezeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss jedes Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnen. Das gilt ausnahmslos für alle dualen Ausbildungsberufe in Deutschland.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Dauer der Probezeit ist klar geregelt:

  • Mindestens 1 Monat
  • Höchstens 4 Monate

Die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Die meisten Betriebe vereinbaren die maximale Dauer von 4 Monaten, um genügend Zeit für eine fundierte Einschätzung zu haben.

Wichtig: Die Probezeit beginnt am ersten Tag der Ausbildung – nicht am Tag der Vertragsunterzeichnung. Wenn dein Vertrag also im Mai unterschrieben wird, die Ausbildung aber erst am 1. September beginnt, startet auch die Probezeit am 1. September.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Grundsätzlich nein. Eine Verlängerung ist nur in einem einzigen Fall möglich: Wenn die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel der vereinbarten Probezeitdauer unterbrochen wird. Gründe für eine solche Unterbrechung können sein:

  • Längere Krankheit
  • Betriebsferien
  • Andere unvorhersehbare Abwesenheiten

Beispiel: Bei einer 4-monatigen Probezeit und einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als 6 Wochen kann die Probezeit um die versäumte Zeit verlängert werden.

Kündigung während der Probezeit

Die wichtigste Besonderheit der Probezeit ist die erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten:

  • Jederzeit gekündigt werden
  • Ohne Angabe von Gründen
  • Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Die Kündigung wird wirksam, sobald sie der anderen Seite zugeht.

Wer kann kündigen?

Der Azubi: Du kannst jederzeit kündigen, wenn du merkst, dass der Beruf oder der Betrieb nicht zu dir passt. Du brauchst keinen Grund anzugeben. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei minderjährigen Azubis müssen die Erziehungsberechtigten die Kündigung mit unterschreiben.

Der Betrieb: Auch der Betrieb kann dir während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Es gibt jedoch Grenzen: Eine Kündigung darf nicht diskriminierend sein (z. B. wegen Schwangerschaft, Behinderung, Religion oder ethnischer Herkunft). Schwangere Azubis genießen besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

Besonderer Kündigungsschutz

Auch während der Probezeit gelten bestimmte Schutzvorschriften:

  • Schwangerschaft: Schwangere Azubis können während der Probezeit nicht gekündigt werden (§ 17 MuSchG)
  • Schwerbehinderte: Hier ist die Zustimmung des Integrationsamts nicht erforderlich, da die Probezeit von der Schutzregelung ausgenommen ist – allerdings darf die Kündigung nicht wegen der Behinderung erfolgen
  • Betriebsratsmitglieder: JAV-Mitglieder genießen keinen besonderen Schutz in der Probezeit

Was passiert nach der Kündigung in der Probezeit?

Wenn du oder der Betrieb während der Probezeit kündigen, endet das Ausbildungsverhältnis sofort – also am Tag, an dem die Kündigung zugeht. Es gibt keine Kündigungsfrist und keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Allerdings hast du folgende Ansprüche:

  • Vergütung bis zum letzten Arbeitstag
  • Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub
  • Ein einfaches Zeugnis (Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit)
  • Rückgabe deiner persönlichen Unterlagen

Tipps für eine erfolgreiche Probezeit

Die Probezeit ist deine Chance, einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen. Mit diesen Tipps klappt es:

1. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

Komme immer pünktlich zur Arbeit und zur Berufsschule. Wenn du dich verspätest oder krank bist, melde dich sofort beim Betrieb. Pünktlichkeit ist eine der wichtigsten Tugenden in der Arbeitswelt.

2. Engagement zeigen

Zeige Interesse an deiner Ausbildung. Stelle Fragen, wenn du etwas nicht verstehst. Biete an, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Wer Eigeninitiative zeigt, hinterlässt einen positiven Eindruck.

3. Lernbereitschaft

Du musst nicht alles sofort können – dafür ist die Ausbildung da. Wichtig ist, dass du lernbereit bist und aus Fehlern lernst. Nimm Kritik konstruktiv an und setze sie um.

4. Teamfähigkeit

Gehe respektvoll mit Kollegen und Vorgesetzten um. Sei freundlich und hilfsbereit. Ein gutes Miteinander im Team ist für viele Betriebe genauso wichtig wie fachliche Leistungen.

5. Berichtsheft führen

Beginne von Anfang an mit dem gewissenhaften Führen des Berichtshefts. Das zeigt, dass du die Ausbildung ernst nimmst, und ist zudem Pflicht.

6. Handy und Social Media

Lass dein Handy während der Arbeitszeit in der Tasche. Private Handynutzung während der Arbeit macht keinen guten Eindruck und kann sogar zu einer Abmahnung führen.

7. Kleidung und Auftreten

Achte auf angemessene Arbeitskleidung und ein gepflegtes Auftreten. In manchen Berufen gibt es Vorschriften zur Arbeitskleidung oder Sicherheitsausrüstung – halte dich daran.

Was tun, wenn die Probezeit nicht gut läuft?

Wenn du das Gefühl hast, dass es in der Probezeit nicht rund läuft, solltest du aktiv werden:

  • Gespräch mit dem Ausbilder: Sprich offen an, wenn du Probleme hast oder dir etwas unklar ist
  • Berufsschullehrer: Auch Lehrer können als Ansprechpartner dienen
  • Ausbildungsberatung: Die IHK oder HWK bietet kostenlose Beratung und kann bei Konflikten vermitteln
  • Eltern und Familie: Hol dir Unterstützung von Menschen, denen du vertraust

Wichtig: Wenn du in der Probezeit gekündigt wirst, ist das kein Weltuntergang. Du kannst dich sofort für eine neue Ausbildung bewerben. Viele Betriebe suchen auch nach dem regulären Ausbildungsstart noch Azubis.

Häufige Missverständnisse zur Probezeit

Um die Probezeit ranken sich einige Missverständnisse, die wir hier aufklären möchten:

Missverständnis 1: "In der Probezeit darf man nichts falsch machen." Fehler gehören zum Lernen dazu. Die Probezeit dient dem Kennenlernen – der Betrieb erwartet nicht, dass du von Anfang an alles perfekt machst. Wichtig ist, dass du lernbereit bist und aus Fehlern lernst.

Missverständnis 2: "Nach der Probezeit bin ich unkündbar." Das stimmt nicht. Auch nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis beendet werden – allerdings nur noch aus wichtigem Grund und mit vorheriger Abmahnung. Der Kündigungsschutz ist nach der Probezeit deutlich stärker, aber nicht absolut.

Missverständnis 3: "Die Probezeit wird automatisch verlängert." Nein, eine Verlängerung ist nur bei längerer Unterbrechung der Ausbildung möglich. Der Betrieb kann die Probezeit nicht einseitig verlängern, nur weil er sich noch unsicher ist.

Fazit

Die Probezeit in der Ausbildung ist eine wichtige Phase, die du ernst nehmen solltest – aber vor der du auch keine Angst haben musst. Nutze die Zeit, um den Beruf und den Betrieb kennenzulernen, und zeige dich von deiner besten Seite. Mit Pünktlichkeit, Engagement und Lernbereitschaft legst du den Grundstein für eine erfolgreiche Ausbildung. Und falls es doch nicht passt: Besser in der Probezeit ehrlich sein als jahrelang unglücklich zu bleiben.

Häufige Fragen

Kann ich während der Probezeit grundlos gekündigt werden?
Ja, während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen und darf nicht diskriminierend sein.
Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?
Krankheit während der Probezeit ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Du musst dich jedoch unverzüglich krankmelden und ab dem dritten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Bei längerer Krankheit kann die Probezeit ggf. verlängert werden.
Zählt die Berufsschulzeit zur Probezeit?
Ja, Berufsschultage zählen ganz normal zur Probezeit. Die Probezeit läuft kalendarisch – unabhängig davon, ob du im Betrieb oder in der Berufsschule bist.
Bekomme ich ein Zeugnis, wenn ich in der Probezeit gehe?
Ja, du hast Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, das Art und Dauer der Ausbildung bescheinigt. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung kannst du nach der kurzen Zeit aber meist nicht erwarten.

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Stand: Dezember 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr