Azubi-Leben18. November 2025

Urlaub & Freizeit als Azubi – Deine Rechte

Urlaubsanspruch, Freistellung für Prüfungen, Sonderurlaub und Freizeitrechte als Azubi: Alles, was du über deine Rechte nach JArbSchG und BUrlG wissen musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Minderjährige Azubis haben mehr Urlaubstage als Volljährige (25-30 vs. 20+ Werktage)
  • Freistellung für Berufsschule und Prüfungen darf nicht auf den Urlaub angerechnet werden
  • Der Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist seit 2020 gesetzlich frei
  • Überstunden sind für Minderjährige verboten und für Volljährige auszugleichen
  • Krankheitstage im Urlaub werden mit Attest nicht als Urlaub gezählt
  • Bei Problemen helfen JAV, Betriebsrat, IHK/HWK-Beratung und Gewerkschaften

Deine Rechte auf Urlaub und Freizeit

Auch als Azubi hast du Anspruch auf Erholung, Urlaub und freie Zeit. Deine Rechte sind dabei gesetzlich klar geregelt – im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und für Minderjährige zusätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Viele Azubis kennen ihre Rechte nicht genau und trauen sich nicht, sie einzufordern. Das ändern wir jetzt!

Urlaubsanspruch als Azubi

Gesetzlicher Mindestanspruch

Dein Urlaubsanspruch als Azubi hängt von deinem Alter ab:

  • Unter 16 Jahre: Mindestens 30 Werktage (= 25 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)
  • Unter 17 Jahre: Mindestens 27 Werktage (= 23 Arbeitstage)
  • Unter 18 Jahre: Mindestens 25 Werktage (= 21 Arbeitstage)
  • Ab 18 Jahre: Mindestens 24 Werktage (= 20 Arbeitstage) nach BUrlG

Wichtig: Viele Tarifverträge und Ausbildungsverträge gewähren mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum. Schau in deinen Ausbildungsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag!

Wann darf ich Urlaub nehmen?

Grundsätzlich bestimmt dein Ausbildungsbetrieb den Zeitpunkt deines Urlaubs – unter Berücksichtigung deiner Wünsche. Es gibt aber Einschränkungen:

  • Urlaub soll möglichst während der Berufsschulferien genommen werden.
  • Dein Betrieb darf dich nicht zwingen, Urlaub während der Berufsschulzeit zu nehmen.
  • Minderjährige Azubis müssen mindestens zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub bekommen.

Freistellung für Berufsschule und Prüfungen

Die Freistellung für Berufsschule und Prüfungen ist gesetzlich geregelt und darf nicht auf den Urlaub angerechnet werden:

Berufsschule

  • Dein Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen.
  • Berufsschulzeit ist Arbeitszeit und wird angerechnet.
  • An Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden musst du nicht mehr in den Betrieb.
  • In Blockwochen musst du nicht zusätzlich im Betrieb arbeiten.

Prüfungen

  • Für Zwischen- und Abschlussprüfungen muss dich dein Betrieb freistellen.
  • Der Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist frei (gesetzlich vorgeschrieben seit BBiG-Novelle 2020).
  • Diese Freistellungen dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden.
  • Du erhältst weiterhin deine volle Vergütung.

Sonderurlaub

In bestimmten Situationen hast du Anspruch auf zusätzlichen Sonderurlaub, der nicht von deinem normalen Urlaubsanspruch abgezogen wird:

  • Eigene Hochzeit: Meist 1 Tag
  • Geburt eines eigenen Kindes: 1 Tag
  • Tod eines nahen Angehörigen: 1–2 Tage
  • Umzug: Je nach Tarifvertrag 1 Tag
  • Arztbesuche: Wenn sie nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich sind

Die genauen Regelungen findest du in deinem Ausbildungsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Frage im Zweifelsfall bei der Personalabteilung oder deinem Ausbilder nach.

Arbeitszeiten und Ruhezeiten

Für minderjährige Azubis (JArbSchG)

  • Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche
  • Keine Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Ausnahmen in Gastronomie, Bäckerei etc.)
  • Keine Arbeit an Samstagen und Sonntagen (Ausnahmen in bestimmten Branchen)
  • Mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
  • Pausen: 30 Min. bei 4,5–6 Stunden, 60 Min. bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit

Für volljährige Azubis (ArbZG)

  • Maximal 8 Stunden pro Tag (ausnahmsweise bis 10 Stunden mit Ausgleich)
  • Maximal 48 Stunden pro Woche
  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
  • Pausen: 30 Min. bei 6–9 Stunden, 45 Min. bei mehr als 9 Stunden

Überstunden als Azubi

Überstunden sollten in der Ausbildung die absolute Ausnahme sein. Deine Ausbildung hat Vorrang, und regelmäßige Überstunden können den Ausbildungszweck gefährden.

  • Minderjährige: Überstunden sind grundsätzlich verboten.
  • Volljährige: Überstunden müssen durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen werden.
  • Überstunden dürfen nicht angeordnet werden, um ausbildungsfremde Tätigkeiten zu erledigen.
  • Dokumentiere Überstunden immer schriftlich!

Krankheit während des Urlaubs

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, werden die Krankheitstage nicht auf deinen Urlaub angerechnet – vorausgesetzt, du legst ein ärztliches Attest vor. Die Urlaubstage stehen dir dann später noch zu.

Resturlaub und Verf all

Nicht genommener Urlaub muss grundsätzlich ins nächste Jahr übertragen und bis zum 31. März genommen werden. Danach verfällt er in der Regel. Dein Betrieb ist allerdings verpflichtet, dich rechtzeitig auf offenen Resturlaub hinzuweisen.

Was tun bei Problemen?

Wenn dein Betrieb deine Rechte nicht respektiert:

  • Gespräch suchen: Sprich zunächst sachlich mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung.
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Falls es eine JAV oder einen Betriebsrat gibt, wende dich an sie.
  • Ausbildungsberatung: Die IHK oder HWK bietet kostenlose Beratung bei Ausbildungskonflikten.
  • Gewerkschaft: Als Mitglied erhältst du kostenlose Rechtsberatung.

Fazit: Kenne und nutze deine Rechte

Als Azubi hast du umfangreiche Rechte auf Urlaub, Freistellung und Erholung. Diese Rechte existieren, um dich zu schützen und sicherzustellen, dass du deine Ausbildung gesund und motiviert absolvieren kannst. Informiere dich über deine konkreten Ansprüche, scheue dich nicht, sie einzufordern, und dokumentiere eventuelle Verstöße. Eine gute Ausbildung zeichnet sich auch dadurch aus, dass dein Betrieb deine Rechte respektiert.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage habe ich als Azubi?
Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) für Volljährige, Minderjährige erhalten 21-25 Arbeitstage je nach Alter. Viele Tarifverträge gewähren mehr – schau in deinen Ausbildungsvertrag!
Muss ich meinen Urlaub in den Berufsschulferien nehmen?
Der Urlaub soll möglichst in den Berufsschulferien liegen, aber dein Betrieb kann dich nicht dazu zwingen. Umgekehrt darf der Betrieb keinen Urlaub während der Berufsschulzeit anordnen. Der konkrete Zeitpunkt wird einvernehmlich festgelegt.
Ist der Tag vor der Abschlussprüfung frei?
Ja, seit der BBiG-Novelle 2020 muss dein Betrieb dich am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freistellen. Du erhältst weiterhin deine Vergütung, und der Tag darf nicht vom Urlaub abgezogen werden.
Was kann ich tun, wenn mein Betrieb mir keinen Urlaub genehmigt?
Sprich zunächst sachlich mit deinem Ausbilder. Wenn das nicht hilft, wende dich an die JAV/den Betriebsrat oder die Ausbildungsberatung deiner IHK/HWK. Nimm niemals eigenmaechtlich Urlaub – das kann zur Abmahnung führen.

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Stand: November 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr