Kindergeld in der Ausbildung – die Grundlagen
Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Auch während der Ausbildung besteht in der Regel ein Anspruch auf Kindergeld – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Für viele Azubis und ihre Eltern ist das Kindergeld ein willkommener Zuschuss zum monatlichen Budget.
In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Kindergeld während der Ausbildung wissen musst: Wer hat Anspruch, wie hoch ist es, und was passiert bei einem Ausbildungsabbruch?
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich wird das Kindergeld an die Eltern gezahlt – nicht direkt an den Azubi. Der Anspruch besteht unter folgenden Voraussetzungen:
Altersgrenzen
- Bis 18 Jahre: Kindergeld wird automatisch gezahlt, unabhängig davon, ob eine Ausbildung absolviert wird
- 18 bis 25 Jahre: Kindergeld wird weitergezahlt, wenn sich das Kind in einer Erstausbildung befindet – dazu zählen Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Schulbesuch
- Ab 25 Jahre: Kein Kindergeld mehr, auch nicht während einer Ausbildung
Was zählt als Ausbildung?
Für den Kindergeldanspruch zählen als Ausbildung:
- Duale Berufsausbildung (betrieblich + Berufsschule)
- Schulische Ausbildung
- Studium (Universität, Fachhochschule)
- Berufsvorbereitende Maßnahmen
- Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD)
- Praktika (wenn sie der Ausbildung dienen)
Erste vs. zweite Ausbildung
Bei der Erstausbildung wird das Kindergeld ohne Einschränkungen gezahlt, unabhängig davon, ob der Azubi nebenbei arbeitet. Bei einer Zweitausbildung (z. B. zweite Ausbildung oder Studium nach abgeschlossener Erstausbildung) gibt es eine Einschränkung: Das Kindergeld wird nur weitergezahlt, wenn die Erwerbstätigkeit 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt seit der letzten Erhöhung einheitlich:
- 250 Euro pro Monat und Kind
Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder – jedes Kind erhält den gleichen Betrag. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, in der Regel zwischen dem 1. und dem 20. des Monats, abhängig von der Kindergeldnummer.
Kindergeld beantragen und verlängern
Erstantrag
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. In der Regel stellen die Eltern den Antrag bereits nach der Geburt. Eine erneute Beantragung ist nicht nötig, solange das Kind die Voraussetzungen erfüllt.
Nachweis der Ausbildung
Ab dem 18. Geburtstag muss der Nachweis einer Ausbildung erbracht werden, damit das Kindergeld weiter gezahlt wird. Dazu musst du folgende Unterlagen einreichen:
- Ausbildungsvertrag (Kopie)
- Bescheinigung des Betriebs über den Ausbildungsbeginn
- Immatrikulationsbescheinigung (bei Studium)
Die Familienkasse schickt in der Regel rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag ein Schreiben mit der Aufforderung, die Nachweise einzureichen.
Auszahlung an den Azubi
Normalerweise wird das Kindergeld an die Eltern gezahlt. Wenn du jedoch nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und diese das Kindergeld nicht an dich weiterleiten, kannst du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen. Dann wird das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt.
Was passiert in besonderen Situationen?
Ausbildungsabbruch
Bei einem Ausbildungsabbruch endet der Kindergeldanspruch grundsätzlich. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist von bis zu 4 Monaten, in der das Kindergeld weitergezahlt wird, wenn du nachweisen kannst, dass du aktiv nach einer neuen Ausbildung oder Arbeit suchst.
Pause zwischen Schule und Ausbildung
Zwischen dem Ende der Schule und dem Beginn der Ausbildung wird das Kindergeld weitergezahlt, wenn die Übergangszeit maximal 4 Monate beträgt. Bei längeren Pausen kann der Anspruch entfallen.
Ausbildung im Ausland
Auch bei einer Ausbildung im EU-Ausland besteht der Kindergeldanspruch. Bei Ausbildungen außerhalb der EU kommt es auf den Einzelfall an.
Krankheit während der Ausbildung
Bei längerer Krankheit während der Ausbildung läuft das Kindergeld weiter, solange das Ausbildungsverhältnis besteht. Erst wenn die Ausbildung beendet wird, ändert sich der Anspruch.
Nach der Ausbildung
Nach dem Abschluss der Ausbildung endet der Kindergeldanspruch, wenn du eine Vollzeitbeschäftigung aufnimmst. Wenn du direkt eine zweite Ausbildung oder ein Studium beginnst, kann das Kindergeld weiterlaufen (Erwerbsgrenze: 20 Stunden/Woche).
Kindergeld und andere Leistungen
Kindergeld und BAB
Kindergeld und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können gleichzeitig bezogen werden. Das Kindergeld wird bei der BAB-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet.
Kindergeld und BAföG
Kindergeld und BAföG können ebenfalls gleichzeitig bezogen werden.
Kindergeld und Nebenjob
Bei der Erstausbildung hat ein Nebenjob keinen Einfluss auf das Kindergeld – egal wie viel du verdienst. Bei der Zweitausbildung gilt die 20-Stunden-Grenze.
Häufige Fehler vermeiden
- Nachweis vergessen: Reiche die Ausbildungsbescheinigung rechtzeitig ein, sonst wird die Zahlung eingestellt
- Abbruch nicht melden: Melde einen Ausbildungsabbruch sofort der Familienkasse, sonst kann es zu Rückforderungen kommen
- Überzahlung: Wenn du zu Unrecht Kindergeld erhältst, musst du es zurückzahlen
- Altersgrenze übersehen: Ab 25 gibt es kein Kindergeld mehr – plane rechtzeitig
Tipps zum Kindergeld
- Nachweis frühzeitig einreichen: Schicke den Ausbildungsvertrag sofort an die Familienkasse
- Änderungen melden: Umzug, Abbruch, neuer Arbeitgeber – alles sofort mitteilen
- Abzweigungsantrag: Wenn deine Eltern das Kindergeld nicht weiterleiten, stelle einen Antrag auf Direktzahlung
- Steuerliche Aspekte: Für die Eltern kann der Kinderfreibetrag günstiger sein als das Kindergeld – das prüft das Finanzamt automatisch
Kindergeld und der Kinderfreibetrag
Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag – eine steuerliche Entlastung für Eltern. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für die Eltern günstiger ist: das monatliche Kindergeld oder der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Bei höheren Einkommen der Eltern ist der Freibetrag meist vorteilhafter. Für die Eltern ändert sich dadurch die Steuerlast, für dich als Azubi macht es keinen Unterschied – du profitierst in jedem Fall.
Kindergeld bei Volljährigkeit: Wichtige Fristen
Wenn du 18 Jahre alt wirst, schickt die Familienkasse automatisch einen Fragebogen an deine Eltern. Dieser muss zeitnah zurückgeschickt werden, damit das Kindergeld weitergezahlt wird. Folgende Nachweise sind nötig:
- Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
- Schulbescheinigung (falls du noch zur Schule gehst)
- Nachweis über einen Freiwilligendienst
Wenn die Eltern den Fragebogen nicht rechtzeitig zurückschicken, wird die Kindergeldzahlung eingestellt. In der Regel kann die Zahlung aber nachträglich wieder aufgenommen werden, wenn die Nachweise nachgereicht werden. Trotzdem solltest du deine Eltern rechtzeitig daran erinnern, damit es keine Unterbrechung gibt.
Beachte auch: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z. B. zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn) wird das Kindergeld für maximal 4 Monate weitergezahlt. Dauert die Pause länger, entfällt der Anspruch für die Zwischenzeit.
Fazit
Das Kindergeld ist eine verlässliche finanzielle Unterstützung während der Ausbildung. Es wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange eine Ausbildung absolviert wird. Mit 250 Euro pro Monat ist es ein willkommener Zuschuss, der zusammen mit der Ausbildungsvergütung und eventuell BAB den Lebensunterhalt sichern kann. Achte darauf, alle Nachweise rechtzeitig einzureichen und Änderungen sofort zu melden – dann fließt das Geld zuverlässig.