Stand 12. Oktober 2026: Die Bundesregierung plant mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027, das Kindergeld ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro und ab Januar 2028 auf 272 Euro je Kind und Monat anzuheben. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Beschlossen ist die Erhöhung noch nicht.
Bekommst du während der Ausbildung Kindergeld?
Ja, während einer Berufsausbildung gibt es Kindergeld bis zu deinem 25. Geburtstag. Bis 18 gibt es Kindergeld ohne weitere Bedingungen, danach musst du nachweisen, dass du für einen Beruf ausgebildet wirst.
In diesem Artikel erfährst du, wer Anspruch hat, wie hoch das Kindergeld ist und was bei Abbruch, Pause oder Zweitausbildung gilt.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld in der Ausbildung?
Anspruch haben grundsätzlich deine Eltern, das Kindergeld wird also an sie gezahlt und nicht an dich. Ob es für dich gezahlt wird, hängt von deinem Alter und deiner Situation ab.
Altersgrenzen
- Bis 18 Jahre: Kindergeld gibt es unabhängig davon, ob du zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder arbeitest
- 18 bis 25 Jahre: Kindergeld gibt es unter anderem, wenn du für einen Beruf ausgebildet wirst, einen Ausbildungsplatz suchst, dich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindest oder einen Freiwilligendienst wie FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst leistest
- 18 bis 21 Jahre: zusätzlich, wenn du nicht beschäftigt und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet bist
- Ab 25 Jahre: grundsätzlich kein Kindergeld mehr, auch nicht während einer Ausbildung. Eine Ausnahme gilt bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist
Was zählt als Ausbildung?
„Für einen Beruf ausgebildet“ wirst du zum Beispiel in diesen Fällen:
- Duale Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule
- Schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule
- Studium an Hochschule oder Universität
- Schulbesuch, etwa um einen höheren Abschluss nachzuholen
- Berufsvorbereitende Maßnahmen
Erstausbildung und Zweitausbildung
Während deiner ersten Berufsausbildung oder deines Erststudiums spielt ein Nebenjob für das Kindergeld keine Rolle. Nach dem Abschluss einer ersten Ausbildung wirst du in einer weiteren Ausbildung nur berücksichtigt, wenn du nicht erwerbstätig bist. Unschädlich sind dabei eine Arbeit von bis zu 20 Stunden pro Woche, ein Minijob oder ein Ausbildungsdienstverhältnis.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro pro Monat und Kind. Der Betrag ist für jedes Kind gleich, egal ob es das erste oder vierte Kind ist.
Gezahlt wird ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem sie wegfallen. Endet deine Ausbildung zum Beispiel am 15. Juni, gibt es für Juni noch Kindergeld.
Wie beantragst oder verlängerst du das Kindergeld in der Ausbildung?
Das Kindergeld beantragen deine Eltern bei der Familienkasse, meist schon nach deiner Geburt. Ab deinem 18. Geburtstag muss die Familienkasse wissen, dass du in Ausbildung bist, sonst stellt sie die Zahlung ein.
Antrag
Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt, elektronisch oder schriftlich mit Unterschrift. Läuft das Kindergeld schon, ist kein neuer Antrag nötig, solange die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
Nachweis der Ausbildung
Für die Zeit nach dem 18. Geburtstag fordert die Familienkasse Nachweise an. Typisch sind:
- Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Betriebs
- Schulbescheinigung bei schulischer Ausbildung
- Immatrikulationsbescheinigung bei einem Studium
Ab 18 bist du selbst verpflichtet, auf Verlangen der Familienkasse bei der Klärung mitzuwirken. Änderungen wie Abbruch oder Wechsel müssen unverzüglich gemeldet werden.
Auszahlung an dich
Normalerweise bekommen deine Eltern das Kindergeld. Zahlen sie dir keinen oder zu wenig Unterhalt, kannst du bei der Familienkasse eine Abzweigung beantragen. Dann kann das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt werden.
Was passiert bei Abbruch, Pause oder Krankheit?
Bei einem Abbruch kann das Kindergeld weiterlaufen, wenn du ernsthaft einen neuen Ausbildungsplatz suchst. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist eine Pause von höchstens vier Monaten unschädlich.
Ausbildungsabbruch
Mit dem Abbruch wirst du nicht mehr ausgebildet. Kindergeld gibt es dann weiter, wenn du eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht fortsetzen kannst, also nachweisbar einen neuen Platz suchst, zum Beispiel als Bewerber bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Unter 21 zählt auch die Meldung als arbeitsuchend, wenn du nicht beschäftigt bist.
Pause zwischen Schule und Ausbildung
Eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist abgedeckt, etwa zwischen Schulende im Juli und Ausbildungsbeginn im August oder September. Dauert die Pause länger, kann Kindergeld weiterlaufen, wenn du in dieser Zeit nachweislich einen Ausbildungsplatz suchst.
Ausbildung im Ausland
Für Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kann Kindergeld gezahlt werden. Bei einer Ausbildung außerhalb dieser Staaten hängt es davon ab, ob du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst. Kläre das vorher mit der Familienkasse.
Krankheit während der Ausbildung
Bist du während der Ausbildung krank, bleibt dein Ausbildungsverhältnis bestehen. Bei einer längeren Unterbrechung solltest du die Familienkasse informieren und ein ärztliches Attest bereithalten.
Nach der Ausbildung
Nach dem Abschluss endet der Anspruch, sobald du nicht mehr ausgebildet wirst. Beginnst du direkt eine weitere Ausbildung oder ein Studium, kann das Kindergeld bis 25 weiterlaufen, dann gilt die 20-Stunden-Grenze für Erwerbstätigkeit.
Kannst du Kindergeld zusammen mit BAB oder BAföG bekommen?
Ja, Kindergeld schließt BAB und BAföG nicht aus. Beide Leistungen werden unabhängig vom Kindergeld beantragt und berechnet.
Für die BAB sind vor allem deine Ausbildungsvergütung und das Einkommen deiner Eltern wichtig. Mehr dazu findest du im Ratgeber zur Berufsausbildungsbeihilfe.
Welche Fehler solltest du beim Kindergeld vermeiden?
Die häufigsten Fehler sind fehlende Nachweise und nicht gemeldete Änderungen. Beides kann zu einem Zahlungsstopp oder zu Rückforderungen führen.
- Nachweis vergessen: Reiche Ausbildungsvertrag oder Bescheinigung rechtzeitig ein
- Abbruch nicht melden: Melde einen Abbruch oder Wechsel sofort der Familienkasse
- Überzahlung: Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld muss zurückgezahlt werden
- Altersgrenze übersehen: Mit 25 endet das Kindergeld in der Regel, plane rechtzeitig
- Zweitausbildung unterschätzen: Achte nach der ersten Ausbildung auf die 20-Stunden-Grenze
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung für Eltern, die das Finanzamt mit dem Kindergeld vergleicht. Bei der Einkommensteuererklärung prüft es automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.
2026 beträgt der Kinderfreibetrag 6.828 Euro, zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung 9.756 Euro im Jahr für beide Eltern. Bei höheren Einkommen der Eltern ist der Freibetrag oft günstiger. Für dich als Azubi ändert sich dadurch nichts.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Angaben stammen aus dem Einkommensteuergesetz und den Unterlagen des Bundestags zur Einkommensteuerreform 2027, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026:
§ 32 EStG, § 63 EStG, § 66 EStG, § 67 EStG, § 68 EStG, § 74 EStG, Bundestag: erste Lesung Einkommensteuerreform 8.10.2026, BT-Drucksache 21/8235
Was solltest du dir zum Kindergeld in der Ausbildung merken?
Während deiner Ausbildung gibt es bis 25 Kindergeld, 2026 sind das 259 Euro im Monat. Reich die Nachweise rechtzeitig ein, melde Änderungen sofort und denk bei einer Zweitausbildung an die 20-Stunden-Grenze. Leiten deine Eltern das Geld nicht weiter, hilft die Abzweigung.