Ist das Berichtsheft in der Ausbildung Pflicht?
Ja, das Berichtsheft ist Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG musst du als Azubi einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen, und ohne ihn wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Viele Azubis schieben das Schreiben vor sich her und müssen kurz vor der Prüfung viel nachtragen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du das Berichtsheft richtig und mit wenig Aufwand führst.
Wozu dient das Berichtsheft?
Das Berichtsheft macht den Ablauf deiner Ausbildung in Betrieb und Berufsschule nachvollziehbar. Laut Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) soll es dich und deinen Ausbilder außerdem dazu anhalten, über Inhalte und Verlauf der Ausbildung nachzudenken.
- Dokumentation: Es zeigt, welche Inhalte dir vermittelt wurden.
- Kontrolle: Betrieb und Kammer sehen, ob die Ausbildung planmäßig läuft.
- Prüfungszulassung: Der vom Ausbilder und dir abgezeichnete Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung.
- Nachweis bei Streit: Er kann helfen zu belegen, was du tatsächlich gemacht hast.
Solltest du das Berichtsheft täglich oder wöchentlich führen?
Beides ist erlaubt. Die BIBB-Empfehlung sieht vor, dass der Nachweis täglich oder wöchentlich in Stichworten geführt wird, Richtwert ist etwa eine DIN-A4-Seite pro Woche.
Tägliche Berichte
Du notierst jeden Arbeitstag einzeln. Das ist aufwendiger, hat aber Vorteile:
- genauere Dokumentation
- leichter zu schreiben, weil die Erinnerung frisch ist
- gut als Nachschlagewerk für die Prüfung
Wöchentliche Berichte
Du fasst die Tätigkeiten einer Woche zusammen. Die IHK Region Stuttgart kennzeichnet in ihren Vorlagen die wöchentliche Form als Empfehlung.
- weniger Schreibaufwand
- besserer Überblick über die Woche
- leichtere Zuordnung zu Themen der Ausbildung
Tipp: Auch bei Wochenberichten lohnen sich tägliche Stichpunkte. Am Freitag erinnerst du dich kaum noch an Details vom Montag.
Was muss ins Berichtsheft?
Die Mindestinhalte legt die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses fest. Deine Kammer kann zusätzlich eigene Vorlagen vorgeben.
- Kopfdaten: dein Name, das Ausbildungsjahr und der Berichtszeitraum
- Betriebliche Tätigkeiten: welche Aufgaben, Projekte und Arbeitsschritte du erledigt hast
- Unterweisungen und Schulungen: betrieblicher Unterricht, überbetriebliche Unterweisungen und sonstige Schulungen
- Berufsschule: die Themen des Unterrichts
- Zeitdauer: wie lange du mit den Tätigkeiten beschäftigt warst
- Bestätigung: Dein Ausbilder prüft die Einträge mindestens monatlich und bestätigt sie mit Datum und Unterschrift oder elektronisch.
Beispiel für einen Wochenbericht
So könnte ein Wochenbericht für Kaufleute für Büromanagement aussehen:
Kalenderwoche 12, betriebliche Tätigkeiten:
- Eingehende Rechnungen geprüft und zur Freigabe vorbereitet (8 Stunden)
- Kundentermine telefonisch koordiniert und im Kalender eingetragen (4 Stunden)
- Bestellungen im Warenwirtschaftssystem erfasst und Liefertermine überwacht (6 Stunden)
- Personalakten aktualisiert und neue Mitarbeiterdaten eingepflegt (3 Stunden)
Berufsschule:
- Rechnungswesen: Buchungssätze für Wareneingang und Warenausgang geübt
- Geschäftsprozesse: Kundenreklamation als Geschäftsfall durchgespielt
- Deutsch: Geschäftsbrief nach DIN 5008 verfasst
Wie führst du das Berichtsheft mit möglichst wenig Aufwand?
Am wenigsten Aufwand hast du, wenn du zeitnah schreibst, am besten jeden Tag ein paar Minuten. Kurze Notizen, eigene Formulierungsbausteine und Fachbegriffe sparen zusätzlich Zeit.
1. Sofort notieren
Schreib deine Einträge zeitnah, täglich am Ende des Arbeitstages oder spätestens am Freitag. Dein Betrieb muss dir Gelegenheit geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Abs. 2 BBiG).
2. Handy-Notizen nutzen
Mach dir über den Tag verteilt kurze Stichpunkte. Später überträgst du sie ins Berichtsheft, so vergisst du nichts.
3. Formulierungsbausteine anlegen
Manche Tätigkeiten wiederholen sich. Leg dir passende Formulierungen an, aber beschreib jede Woche, was konkret anders oder neu war.
4. Detailgrad beachten
Du musst keinen Roman schreiben, aber „Büroarbeit“ reicht nicht. Ein guter Eintrag sagt konkret, was du getan und gelernt hast.
5. Fachbegriffe verwenden
Nutze die Fachsprache deines Berufs. Das zeigt, dass du sie beherrschst, und ist eine gute Vorbereitung auf die Prüfung.
Darfst du dein Berichtsheft digital führen?
Ja, das Gesetz erlaubt ausdrücklich einen elektronischen Ausbildungsnachweis. Das gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Oktober 2017 geschlossen wurden (§ 103 Abs. 3 BBiG).
Welche Form du nutzt, steht in deinem Ausbildungsvertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 BBiG). Als elektronisch gilt auch eine am Computer ausgefüllte Word- oder PDF-Vorlage. Daneben gibt es Web-Anwendungen wie BLok und eigene Lösungen einzelner Kammern und Branchen. Benötigte Programme stellt der Betrieb laut BIBB-Empfehlung kostenlos bereit. Mehr dazu liest du im Ratgeber Digitaler Ausbildungsnachweis.
Welche Fehler solltest du beim Berichtsheft vermeiden?
Vermeide wochenlanges Nachschreiben, zu allgemeine Formulierungen und identische Einträge. Vergiss außerdem weder die Berufsschule noch die regelmäßige Bestätigung durch deinen Ausbilder.
- Wochen- oder monatelanges Nachschreiben: Die Qualität leidet, und Lücken fallen auf.
- Zu allgemein formulieren: „Bürotätigkeiten“ oder „Werkstattarbeit“ sind zu unkonkret.
- Berufsschule vergessen: Die Themen des Unterrichts gehören zwingend hinein.
- Bestätigung vergessen: Zur Prüfungszulassung brauchst du einen von dir und deinem Ausbilder abgezeichneten Nachweis.
- Copy-Paste: Identische Einträge über viele Wochen zeigen nicht, was du gelernt hast.
Was musst du beim Berichtsheft vor der Abschlussprüfung beachten?
Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung bestätigen du und dein Ausbilder in der Regel, dass die Nachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert wurden. Falsche Angaben können laut IHK Region Stuttgart dazu führen, dass die Zulassung verweigert oder widerrufen wird.
- fehlende Einträge rechtzeitig nachtragen
- alle Bestätigungen einholen
- Vollständigkeit über die gesamte Ausbildungsdauer prüfen
- klären, ob deine Kammer das Berichtsheft zur Prüfung sehen will
Bewertet wird das Berichtsheft in der Prüfung nicht. Schreibt deine Ausbildungsordnung oder Kammer vor, dass du es zur mündlichen Prüfung mitbringst, musst du es dem Prüfungsausschuss vorlegen.
Was solltest du dir zum Berichtsheft merken?
Das Berichtsheft ist Pflicht, muss aber keine Last sein. Wenn du regelmäßig und konkret schreibst, wird es zu einem guten Nachschlagewerk für deine Prüfungsvorbereitung.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Angaben stammen aus dem Berufsbildungsgesetz, der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zum Führen von Ausbildungsnachweisen und Informationen der IHK Region Stuttgart, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026:
§ 11 BBiG, § 13 BBiG, § 14 BBiG, § 43 BBiG, § 103 BBiG, BIBB-Hauptausschuss: Empfehlung Ausbildungsnachweise (BAnz AT 02.10.2020 S1), IHK Region Stuttgart: Ausbildungsnachweis