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Azubi-Leben22. Januar 2026

Nebenjob in der Ausbildung – Erlaubt oder nicht?

Nebenjob neben der Ausbildung: Rechtliche Regeln, Genehmigung vom Arbeitgeber, Arbeitszeitgesetz, steuerliche Aspekte und Tipps für Azubis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Nebenjob ist als Azubi grundsaetzlich erlaubt, erfordert aber die Genehmigung des Betriebs
  • Die Gesamtarbeitszeit aus Ausbildung und Nebenjob darf das Arbeitszeitgesetz nicht überschreiten
  • Für Minderjaehrige ist ein Nebenjob wegen der Arbeitszeitgrenzen kaum möglich
  • Ein Minijob bis 538 Euro/Monat ist steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Ein Nebenjob kann Auswirkungen auf BAB und Wohngeld haben
  • Die Ausbildung hat immer Vorrang – der Nebenjob darf die Leistung nicht beeintraechtigen

Nebenjob als Azubi – Geht das?

Das Ausbildungsgehalt reicht hinten und vorne nicht? Viele Azubis ueberlegen, ob sie neben der Ausbildung einen Nebenjob annehmen können, um ihr Einkommen aufzubessern. Grundsaetzlich ist das möglich – aber es gibt einige wichtige Regeln zu beachten.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, unter welchen Bedingungen ein Nebenjob in der Ausbildung erlaubt ist, was du steuerlich beachten musst und wie du Ausbildung und Nebenjob unter einen Hut bekommst.

Rechtliche Grundlagen

Genehmigung des Ausbildungsbetriebs

Das Wichtigste vorweg: Du brauchst in der Regel die Genehmigung deines Ausbildungsbetriebs, bevor du einen Nebenjob annimmst. Viele Ausbildungsvertraege enthalten eine Klausel, die Nebentätigkeiten nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt.

Dein Betrieb darf die Genehmigung nur aus berechtigten Gründen verweigern, zum Beispiel wenn:

  • Der Nebenjob bei einem direkten Konkurrenten wäre
  • Die Gesamtarbeitszeit das Arbeitszeitgesetz überschreiten wuerde
  • Die Ausbildung durch den Nebenjob beeintraechtigt werden könnte
  • Du im Nebenjob die gleiche Tätigkeit wie in der Ausbildung ausüben wuerdest

Ohne triftigen Grund darf dein Betrieb einen Nebenjob aber nicht pauschal verbieten.

Arbeitszeitgesetz beachten

Für die Arbeitszeit zaehlt die Gesamtarbeitszeit aus Ausbildung und Nebenjob zusammen:

  • Minderjaehrige: Maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche (inkl. Berufsschule). Ein Nebenjob ist hier kaum möglich, da die Ausbildung bereits die Höchstarbeitszeit ausschoepft.
  • Volljaehrige: Maximal 8 Stunden pro Tag, 48 Stunden pro Woche. Da die Ausbildung meist 40 Stunden umfasst, bleiben maximal 8 Stunden pro Woche für einen Nebenjob.
  • Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitseinsaetzen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Konkurrenzverbot

Du darfst keinen Nebenjob bei einem direkten Konkurrenten deines Ausbildungsbetriebs annehmen. Das gilt auch für Tätigkeiten, die deinem Ausbildungsberuf direkt entsprechen. Dieses Konkurrenzverbot ergibt sich aus der Treuepflicht gegenüber deinem Ausbilder.

Welche Nebenjobs eignen sich?

Für Azubis bieten sich besonders Nebenjobs an, die flexibel und zeitlich begrenzt sind:

  • Minijob (538 Euro/Monat): Die beliebteste Option. Steuerfrei und sozialversicherungsfrei (bis auf Rentenversicherung, von der du dich befreien lassen kannst).
  • Aushilfe in Gastronomie/Einzelhandel: Flexible Arbeitszeiten, oft am Wochenende oder abends
  • Nachhilfe geben: Ideal, wenn du in bestimmten Faechern fit bist
  • Hundesitting/Babysitting: Flexible Zeiteinteilung
  • Online-Jobs: Texterstellung, Umfragen, Social-Media-Management – von zu Hause aus
  • Lieferdienst: Fahrradkurier oder Lieferdienst, flexibel planbar

Steuerliche Aspekte

Minijob (bis 538 Euro/Monat)

Der Minijob ist die steuerlich einfachste Lösung:

  • Du zahlst keine Einkommensteuer
  • Du zahlst keine Sozialversicherungsbeitraege (Ausnahme: Rentenversicherung, Befreiung möglich)
  • Dein Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben
  • Der Minijob hat keinen Einfluss auf deine Ausbildungsvergütung oder BAB

Midi-Job (538,01 – 2.000 Euro/Monat)

Verdienst du mehr als 538 Euro, fallen reduzierte Sozialversicherungsbeitraege an. Ausserdem musst du den Verdienst versteuern.

Einfluss auf BAB und andere Leistungen

Achtung: Wenn du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld oder andere Sozialleistungen beziehst, kann ein Nebenjob deine Ansprueche reduzieren oder zum Verlust führen. Informiere dich vorher bei der zuständigen Stelle!

  • BAB: Nebenverdienst wird auf die BAB angerechnet (Freibetraege beachten!)
  • Kindergeld: Kein Einfluss, solange du in der Erstausbildung bist
  • Wohngeld: Zusätzliches Einkommen kann die Hoehe beeinflussen

Ausbildung und Nebenjob vereinbaren

Zeitmanagement

Die groesste Herausforderung ist das Zeitmanagement. Bedenke:

  • Ausbildung (ca. 40 Stunden/Woche)
  • Berufsschule und Lernen
  • Berichtsheft führen
  • Prüfungsvorbereitung
  • Nebenjob
  • Freizeit und Erholung

Ueberlege ehrlich, ob du die zusätzliche Belastung stemmen kannst, ohne dass deine Ausbildungsleistung oder Gesundheit leidet.

Prioritaeten setzen

Deine Ausbildung hat immer Vorrang! Der Nebenjob darf niemals dazu führen, dass:

  • Du im Betrieb muede und unkonzentriert bist
  • Deine Berufsschulnoten sinken
  • Du keine Zeit mehr zum Lernen hast
  • Deine Gesundheit leidet

Wenn der Nebenjob zu einer Belastung wird, reduziere die Stunden oder hoere ganz auf. Dein Ausbildungsabschluss ist langfristig mehr wert als das kurzfristige Zusatzeinkommen.

Alternativen zum Nebenjob

Bevor du einen Nebenjob annimmst, prüfe ob andere Optionen deine finanzielle Situation verbessern können:

  • BAB beantragen: Viele Azubis wissen nicht, dass sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben.
  • Wohngeld beantragen: Wenn BAB nicht infrage kommt.
  • Kindergeld: Wird deinen Eltern gezahlt – bitte sie, es weiterzuleiten.
  • Ausgaben reduzieren: Manchmal ist Sparen effektiver als mehr zu verdienen.
  • Steuererklärungueführung machen: Als Azubi bekommst du oft Geld zurück.

Fazit: Nebenjob mit Bedacht

Ein Nebenjob in der Ausbildung ist grundsaetzlich möglich und kann die Finanzen aufbessern. Achte aber darauf, dass dein Betrieb zustimmt, das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und vor allem: dass deine Ausbildung nicht darunter leidet. Ein Minijob bis 538 Euro ist steuerlich die einfachste Lösung. Prüfe aber zuerst, ob staatliche Förderungen wie BAB oder Wohngeld deine finanzielle Situation nicht ebenso verbessern können – ganz ohne Zusatzarbeit.

Häufige Fragen

Kann mein Betrieb mir einen Nebenjob verbieten?
Dein Betrieb darf einen Nebenjob nur aus berechtigten Gründen verweigern (Konkurrenz, Arbeitszeitgesetz, Beeintraechtigung der Ausbildung). Ein pauschales Verbot ohne Begründung ist nicht zulässig. Sprich offen mit deinem Ausbilder und stelle einen formalen Antrag.
Wie viele Stunden darf ich neben der Ausbildung arbeiten?
Als volljaehriger Azubi mit 40-Stunden-Woche in der Ausbildung darfst du maximal 8 zusätzliche Stunden pro Woche arbeiten (Gesamtlimit: 48 Stunden). Zwischen zwei Arbeitseinsaetzen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Für Minderjaehrige ist ein Nebenjob kaum möglich.
Muss ich den Nebenjob-Verdienst versteuern?
Bei einem Minijob bis 538 Euro/Monat fällt keine Einkommensteuer an. Bei hoeherem Verdienst musst du Steuern zahlen. Beachte auch, dass Nebenverdienst auf BAB und andere Sozialleistungen angerechnet werden kann.
Welcher Nebenjob eignet sich am besten für Azubis?
Am besten eignen sich flexible Minijobs, die sich gut mit der Ausbildung vereinbaren lassen: Aushilfe in Gastronomie oder Einzelhandel am Wochenende, Nachhilfe geben, Babysitting oder Online-Jobs von zu Hause. Wichtig ist, dass die Zeiten nicht mit der Ausbildung kollidieren.

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Stand: Januar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr