Steuern in der Ausbildung – musst du zahlen?
Das Thema Steuern klingt kompliziert, ist für Azubis aber gar nicht so schwer zu verstehen. Die gute Nachricht vorweg: Viele Azubis zahlen keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer. Trotzdem lohnt sich eine Steuererklärung fast immer – denn oft bekommst du Geld zurück!
In diesem Artikel erklären wir dir die steuerlichen Grundlagen für Azubis: Wann du Steuern zahlst, was du absetzen kannst und warum eine Steuererklärung sich für dich lohnen kann.
Lohnsteuer – wann fällt sie an?
Die Lohnsteuer ist die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer und Azubis. Sie wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Ob und wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt von deinem Einkommen und deiner Steuerklasse ab.
Der Grundfreibetrag
In Deutschland gibt es einen Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem du keine Lohnsteuer zahlen musst. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag voraussichtlich ca. 11.604 Euro pro Jahr (ca. 967 Euro pro Monat).
Das bedeutet: Wenn deine Ausbildungsvergütung unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlst du keine Lohnsteuer. Viele Azubis im ersten Ausbildungsjahr liegen unter dieser Grenze.
Steuerklassen
Als Azubi wirst du in der Regel in Steuerklasse I eingeordnet (ledig, ohne Kinder). In dieser Steuerklasse profitierst du vom vollen Grundfreibetrag und zahlst die niedrigsten Steuersätze.
Andere Steuerklassen kommen in Frage, wenn du:
- Verheiratet bist: Steuerklasse III, IV oder V
- Alleinerziehend bist: Steuerklasse II (mit Entlastungsbetrag)
Sozialversicherungsbeiträge
Auch wenn du keine Lohnsteuer zahlst, werden Sozialversicherungsbeiträge von deinem Bruttolohn abgezogen. Diese sind unabhängig vom Grundfreibetrag:
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (ca. 0,8-1,7 %)
- Pflegeversicherung: ca. 1,7 % (Kinderlose ab 23: ca. 2,3 %)
- Rentenversicherung: ca. 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: ca. 1,3 %
Insgesamt werden etwa 20 % deines Bruttolohns für Sozialversicherungen abgezogen. Diese Beiträge werden automatisch vom Arbeitgeber abgeführt – du musst dich um nichts kümmern.
Musst du eine Steuererklärung machen?
Als Azubi bist du in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Du hast Einkünfte aus mehreren Beschäftigungen (z. B. Ausbildung + Nebenjob in Steuerklasse VI)
- Du hast Lohnersatzleistungen erhalten (z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld über 410 Euro im Jahr)
- Das Finanzamt fordert dich dazu auf
Auch wenn du nicht verpflichtet bist: Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich fast immer, weil du oft Geld zurückbekommst!
Was kannst du als Azubi absetzen?
In der Steuererklärung kannst du verschiedene Kosten als Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen. Das Finanzamt gewährt automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro – ohne Nachweis. Wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt sich eine detaillierte Aufstellung.
Fahrtkosten
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) beträgt 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit (ab dem 21. Kilometer: 38 Cent). Für den Weg zur Berufsschule kannst du sogar die tatsächlichen Fahrtkosten (Hin- und Rückweg) absetzen, da die Berufsschule als auswärtige Tätigkeitsstätte gilt.
Beispiel: 20 km einfacher Weg zum Betrieb, 220 Arbeitstage = 20 x 0,30 x 220 = 1.320 Euro absetzbar.
Arbeitsmittel
Kosten für beruflich benötigte Gegenstände sind absetzbar:
- Fachbücher und Lernmaterialien
- Werkzeuge (wenn nicht vom Betrieb gestellt)
- Computer oder Laptop (anteilig für berufliche Nutzung)
- Arbeitskleidung (typische Berufskleidung, nicht Alltagskleidung)
- Schreibmaterial
Umzugskosten
Wenn du für die Ausbildung umziehen musstest, kannst du die Umzugskosten absetzen (Umzugspauschale oder tatsächliche Kosten).
Verpflegungsmehraufwand
Bei Berufsschul-Blockunterricht oder Auswärtstätigkeiten kannst du den Verpflegungsmehraufwand geltend machen:
- Abwesenheit über 8 Stunden: 14 Euro pro Tag
- Abwesenheit über 24 Stunden: 28 Euro pro Tag
Kontoführungsgebühren
Du kannst eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr für dein Gehaltskonto absetzen – ohne Nachweis.
Telefon und Internet
Wenn du dein Telefon oder Internet beruflich nutzt, kannst du einen pauschalen Anteil von 20 % (maximal 20 Euro pro Monat) absetzen.
So machst du deine Steuererklärung
Schritt 1: Belege sammeln
Sammle das ganze Jahr über alle Belege und Quittungen für absetzbare Kosten: Fahrkarten, Fachbücher, Arbeitskleidung, Umzugskosten etc.
Schritt 2: Steuererklärung erstellen
Du kannst die Steuererklärung auf verschiedene Weise erstellen:
- Online über ELSTER: Das kostenlose Portal der Finanzverwaltung (www.elster.de)
- Steuersoftware: Programme wie WISO Steuer oder Taxfix (oft kostenlos für einfache Fälle)
- Steuerberater: Bei komplexeren Fällen – allerdings kostenpflichtig
- Lohnsteuerhilfeverein: Kostengünstige Hilfe für Arbeitnehmer und Azubis
Schritt 3: Abgabe
Die freiwillige Steuererklärung kannst du bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Für das Steuerjahr 2026 hast du also bis Ende 2030 Zeit. Je früher du abgibst, desto schneller bekommst du dein Geld zurück.
Wie viel bekommst du zurück?
Die Höhe der Steuererstattung hängt von deinen absetzbaren Kosten ab. Im Durchschnitt bekommen Azubis, die eine Steuererklärung machen, etwa 100 bis 500 Euro zurück. Bei längeren Fahrtwegen oder hohen Werbungskosten kann es auch deutlich mehr sein.
Selbst wenn du keine Lohnsteuer gezahlt hast, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein: Durch einen Verlustvortrag werden die Werbungskosten in spätere Jahre übertragen und mindern dann deine zukünftige Steuerlast.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Neben der Lohnsteuer können noch weitere Abzüge anfallen:
- Kirchensteuer: 8 oder 9 % der Lohnsteuer (nur wenn du einer Kirche angehörst)
- Solidaritätszuschlag: Fällt für die meisten Azubis nicht an, da er erst ab einem höheren Einkommen erhoben wird
Tipps für Azubis
- Steuererklärung machen: Auch wenn du nicht musst – es lohnt sich fast immer
- Belege sammeln: Von Anfang an alle Quittungen aufbewahren
- Fahrtkosten aufschreiben: Tage zählen und Kilometer dokumentieren
- ELSTER nutzen: Kostenlos und einfach zu bedienen
- Rückwirkend abgeben: Auch für vergangene Jahre noch möglich
- Berufsschule separat: Fahrten zur Berufsschule sind günstiger absetzbar als zum Betrieb
Ein letzter Tipp: Wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, starte am besten mit einer einfachen Steuersoftware oder App. Viele dieser Programme führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess und stellen sicher, dass du keine absetzbaren Kosten vergisst. Der Aufwand für eine einfache Steuererklärung liegt bei etwa 30 bis 60 Minuten – und die Erstattung von mehreren hundert Euro macht das mehr als wett.
Fazit
Steuern in der Ausbildung sind kein Hexenwerk. Viele Azubis zahlen keine oder wenig Lohnsteuer, können aber durch eine Steuererklärung Geld zurückbekommen. Nutze die Möglichkeit, Fahrtkosten, Arbeitsmittel und andere Werbungskosten abzusetzen. Eine freiwillige Steuererklärung kostet wenig Aufwand und kann dir mehrere hundert Euro bringen. Es lohnt sich, schon in der Ausbildung ein Gespür für das Thema Steuern zu entwickeln – das Wissen wird dir dein ganzes Berufsleben lang nützen.