Überstunden in der Ausbildung – die Rechtslage
Überstunden sind in der Ausbildung ein heikles Thema. Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung dient dem Erlernen eines Berufs, nicht der Maximierung der Arbeitsleistung. Trotzdem kommen Überstunden in der Praxis vor – und nicht immer sind sie zulässig. Als Azubi solltest du deine Rechte kennen, um dich gegen übermäßige Arbeitsbelastung wehren zu können.
Die wichtigsten Gesetze, die Überstunden in der Ausbildung regeln, sind das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Minderjährige und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Volljährige.
Regeln für minderjährige Azubis
Für Azubis unter 18 Jahren gelten besonders strenge Regeln nach dem JArbSchG:
Arbeitszeit
- Maximal 8 Stunden pro Tag
- Maximal 40 Stunden pro Woche
- Maximal 5 Tage pro Woche
Überstunden
Für Minderjährige gilt ein grundsätzliches Verbot von Überstunden. Es gibt nur eine einzige Ausnahme: Wenn in einer Woche aufgrund eines Feiertags weniger als 40 Stunden gearbeitet wurde, darf die ausgefallene Zeit an einem anderen Tag der Woche nachgeholt werden – aber auch dann maximal 8,5 Stunden am Tag.
Weitere Einschränkungen
- Keine Nachtarbeit: Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ist verboten (Ausnahmen in Gastronomie, Bäckereien etc.)
- Keine Wochenendarbeit: Samstags- und Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten (Branchenausnahmen möglich)
- Ruhepausen: Bei 4,5 bis 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Pause
- Ruhezeit: Zwischen Feierabend und nächstem Arbeitsbeginn müssen mindestens 12 Stunden liegen
Regeln für volljährige Azubis
Für Azubis ab 18 Jahren gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Arbeitszeit
- Grundsätzlich maximal 8 Stunden pro Tag
- Kann auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird
- Maximal 48 Stunden pro Woche
Überstunden
Volljährige Azubis dürfen grundsätzlich Überstunden machen, allerdings mit wichtigen Einschränkungen:
- Überstunden müssen die Ausnahme bleiben, nicht die Regel
- Sie müssen einen sachlichen Grund haben (z. B. unvorhersehbarer Arbeitsanfall)
- Sie müssen ausgeglichen werden – durch Freizeit oder Bezahlung
- Die maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden darf nicht überschritten werden
Wie müssen Überstunden ausgeglichen werden?
Das BBiG und das ArbZG schreiben vor, dass Überstunden ausgeglichen werden müssen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Freizeitausgleich
Die geleisteten Überstunden werden durch entsprechende Freizeit ausgeglichen. Wenn du z. B. 2 Stunden länger gearbeitet hast, bekommst du an einem anderen Tag 2 Stunden frei. Der Ausgleich sollte zeitnah erfolgen.
Bezahlung
Alternativ können Überstunden finanziell vergütet werden. Die Vergütung muss mindestens dem normalen Stundensatz entsprechen. Zuschläge (z. B. 25 % oder 50 %) sind nur dann Pflicht, wenn ein Tarifvertrag oder der Ausbildungsvertrag dies vorsieht.
Wichtig: Unbezahlte Überstunden sind nicht zulässig. Wenn dein Betrieb regelmäßig Überstunden von dir verlangt, ohne sie auszugleichen, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz.
Überstunden und Berufsschule
Ein wichtiger Punkt: Berufsschulzeit zählt als Ausbildungszeit. Nach einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) darfst du nicht mehr im Betrieb arbeiten. Das gilt für minderjährige Azubis absolut, für volljährige Azubis nach aktuellem Recht ebenfalls.
Der Betrieb darf also keine Überstunden anordnen, um die Berufsschulzeit auszugleichen. Die Berufsschulzeit wird voll auf die Arbeitszeit angerechnet.
Was tun bei zu vielen Überstunden?
Wenn du regelmäßig zu viele Überstunden machen musst, solltest du folgende Schritte unternehmen:
1. Dokumentieren
Führe ein genaues Arbeitszeitprotokoll: Wann hast du angefangen, wann aufgehört, wie viele Pausen hattest du? Notiere auch, wer die Überstunden angeordnet hat. Diese Dokumentation ist wichtig, falls es zu einem Streit kommt.
2. Gespräch mit dem Ausbilder
Sprich zunächst offen mit deinem Ausbilder über die Situation. Oft sind sich Betriebe nicht bewusst, dass sie gegen Vorschriften verstoßen. Erkläre sachlich, dass du deine Rechte kennst und eine Lösung suchst.
3. Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Wenn es in deinem Betrieb eine JAV gibt, wende dich an sie. Die JAV ist dein Ansprechpartner für alle Probleme, die mit deiner Ausbildung zusammenhängen.
4. Ausbildungsberatung der Kammer
Die IHK oder HWK bietet kostenlose Beratung an und kann bei Konflikten vermitteln. Sie kann den Betrieb auch auf seine Pflichten hinweisen.
5. Gewerbeaufsicht
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das JArbSchG oder ArbZG kannst du die Gewerbeaufsicht informieren. Diese kann den Betrieb überprüfen und Bußgelder verhängen.
6. Gewerkschaft
Als Mitglied einer Gewerkschaft erhältst du Rechtsberatung und Rechtsschutz. Die Gewerkschaft kann dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche unterstützen.
Typische Verstöße in der Praxis
Leider kommen Verstöße gegen die Arbeitszeitregeln in der Ausbildung häufig vor. Typische Beispiele:
- "Wir brauchen dich heute länger" – regelmäßig, ohne Ausgleich
- Arbeit an Samstagen für minderjährige Azubis ohne Branchenausnahme
- Arbeiten nach dem Berufsschulunterricht, obwohl das nicht zulässig ist
- Keine Pausen oder zu kurze Pausen
- Unterschlagung von Überstunden: Der Betrieb erfasst die Überstunden nicht
Deine Rechte auf einen Blick
- Minderjährige: Keine Überstunden erlaubt (§ 8 JArbSchG)
- Volljährige: Überstunden nur als Ausnahme, maximal 10 Stunden/Tag
- Überstunden müssen immer ausgeglichen werden (Freizeit oder Bezahlung)
- Nach der Berufsschule muss nicht gearbeitet werden
- Bei Verstößen: Kammer, Gewerbeaufsicht oder Gewerkschaft einschalten
Besondere Branchen und ihre Regelungen
In einigen Branchen gelten besondere Arbeitszeitregelungen, die auch Azubis betreffen:
Gastronomie und Hotellerie
In der Gastronomie sind Abend- und Wochenendarbeit für Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die maximale Arbeitszeit bleibt aber bei 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind auch hier für Minderjährige verboten. Viele Azubis in der Gastronomie berichten jedoch von regelmäßig überlangen Arbeitszeiten – hier solltest du besonders wachsam sein.
Gesundheitswesen
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können Schichtdienste auch für Azubis anfallen. Auch hier gelten die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. Bei Nachtdiensten für Minderjährige gibt es strenge Ausnahmen – in Krankenhäusern ist Arbeit bis 23:00 Uhr unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Bäckereien und Konditoreien
Im Bäckerhandwerk dürfen minderjährige Azubis ab 16 Jahren bereits ab 5:00 Uhr morgens arbeiten. Dies ist eine gesetzliche Ausnahme vom allgemeinen Nachtarbeitsverbot. Die maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag gilt dennoch uneingeschränkt.
Unabhängig von der Branche gilt: Wenn du das Gefühl hast, dass deine Arbeitszeiten regelmäßig die gesetzlichen Grenzen überschreiten, dokumentiere alles sorgfältig und suche dir Unterstützung. Deine Gesundheit und dein Wohlbefinden sind wichtiger als jeder Betrieb.
Fazit
Überstunden in der Ausbildung sollten die absolute Ausnahme sein. Für Minderjährige sind sie sogar verboten. Wenn du regelmäßig zu viel arbeitest, wehr dich – du hast das Recht auf eine angemessene Arbeitszeit und einen fairen Ausgleich. Dokumentiere alles, suche das Gespräch und hole dir Hilfe, wenn nötig. Deine Ausbildung soll dir etwas beibringen, nicht dich ausbeuten.