Ausbildung allgemein5. Januar 2026

Ausbildung wechseln – So gelingt der Neustart

Du möchtest deine Ausbildung wechseln? Erfahre, wann ein Wechsel sinnvoll ist, wie du vorgehst und ob deine bisherige Ausbildungszeit angerechnet wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Betriebswechsel ist möglich, ohne die Ausbildung komplett abzubrechen
  • Suche zuerst einen neuen Ausbildungsplatz, bevor du den alten kündigst
  • Bei einem Wechsel im selben Beruf wird die Ausbildungszeit vollständig angerechnet
  • Die Anrechnung bei verwandten Berufen muss bei der Kammer beantragt werden
  • Beratung durch IHK/HWK und Agentur für Arbeit ist kostenlos und empfehlenswert

Warum eine Ausbildung wechseln?

Es gibt viele gute Gründe, eine Ausbildung zu wechseln. Vielleicht hast du festgestellt, dass der Beruf nicht zu dir passt, oder du hast Probleme im Betrieb, die sich nicht lösen lassen. Ein Wechsel ist kein Zeichen von Schwäche – im Gegenteil: Er zeigt, dass du aktiv an deiner Zukunft arbeitest und den Mut hast, eine Veränderung vorzunehmen.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Wechsels:

  • Betriebswechsel: Du bleibst im selben Ausbildungsberuf, wechselst aber den Betrieb
  • Berufswechsel: Du wechselst in einen komplett anderen Ausbildungsberuf

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Probleme im Betrieb

Wenn die Ausbildungsqualität mangelhaft ist, du gemobbt wirst oder der Ausbilder seinen Pflichten nicht nachkommt, kann ein Betriebswechsel die Lösung sein. Wichtig: Versuche zuerst, die Probleme intern zu lösen – Gespräch mit dem Ausbilder, Einschaltung der Ausbildungsberatung der Kammer.

Falscher Beruf

Wenn du merkst, dass der Beruf grundsätzlich nicht zu dir passt, ist ein Berufswechsel sinnvoller als ein Betriebswechsel. Nutze Beratungsangebote, um herauszufinden, welcher Beruf besser zu deinen Stärken und Interessen passt.

Persönliche Veränderungen

Manchmal ändern sich die Lebensumstände – ein Umzug, gesundheitliche Gründe oder neue Erkenntnisse über die eigenen Stärken können einen Wechsel sinnvoll machen.

So gehst du beim Wechsel vor

Schritt 1: Beratung holen

Bevor du kündigst, hole dir professionelle Beratung:

  • Ausbildungsberatung der IHK/HWK: Kostenlos und vertraulich. Die Berater können einschätzen, ob ein Wechsel sinnvoll ist, und bei der Suche nach einem neuen Betrieb helfen
  • Berufsberatung der Agentur für Arbeit: Hilft bei der Berufsorientierung und kann Ausbildungsplätze vermitteln
  • Berufsschullehrer: Können als Ansprechpartner und Vermittler dienen

Schritt 2: Neuen Ausbildungsplatz suchen

Suche zuerst einen neuen Ausbildungsplatz, bevor du den alten kündigst. So vermeidest du eine Lücke im Lebenslauf und finanzielle Engpässe. Nutze dafür:

  • Online-Plattformen wie Ausbildungsgenie
  • Die Jobbörse der Agentur für Arbeit
  • Die Lehrstellenbörsen der IHK und HWK
  • Direkte Bewerbungen bei Betrieben

Schritt 3: Kündigung richtig vorbereiten

Wenn du einen neuen Platz hast, kannst du kündigen:

  • Während der Probezeit: Jederzeit, ohne Frist und ohne Grund
  • Nach der Probezeit: Mit 4 Wochen Frist, wenn du den Beruf wechseln willst (§ 22 Abs. 2 BBiG)
  • Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Beendigung mit flexiblem Enddatum

Tipp: Stimme den Wechseltermin mit dem neuen Betrieb ab, damit ein nahtloser Übergang möglich ist.

Schritt 4: Formalitäten erledigen

Beim Wechsel gibt es einige Formalitäten:

  • Zeugnis anfordern: Lass dir ein Ausbildungszeugnis oder eine Bescheinigung über die bisherige Ausbildungszeit ausstellen
  • Berichtsheft mitnehmen: Dein Berichtsheft gehört dir und kann im neuen Betrieb weitergeführt werden
  • Neuen Vertrag prüfen: Lies den neuen Ausbildungsvertrag sorgfältig durch
  • Kammer informieren: Die Eintragung des alten Vertrags muss gelöscht und der neue eingetragen werden

Anrechnung der bisherigen Ausbildungszeit

Ob und wie viel deiner bisherigen Ausbildungszeit auf die neue Ausbildung angerechnet wird, hängt von mehreren Faktoren ab:

Betriebswechsel im selben Beruf

Bei einem reinen Betriebswechsel wird die bisherige Ausbildungszeit vollständig angerechnet. Du setzt die Ausbildung quasi nahtlos im neuen Betrieb fort. Die Ausbildungsdauer verlängert sich nicht.

Wechsel in einen verwandten Beruf

Wenn du in einen verwandten Ausbildungsberuf wechselst, kann die bisherige Ausbildungszeit ganz oder teilweise angerechnet werden. Beispiel: Ein Wechsel von "Kaufmann für Büromanagement" zu "Industriekaufmann" ermöglicht oft eine Anrechnung, da viele Inhalte übereinstimmen. Die Entscheidung trifft die zuständige Kammer.

Wechsel in einen komplett anderen Beruf

Bei einem Wechsel in einen völlig anderen Beruf ist eine Anrechnung in der Regel nicht möglich. Du beginnst die neue Ausbildung von vorn. In manchen Fällen können aber gemeinsame Grundqualifikationen berücksichtigt werden.

Antrag auf Anrechnung

Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch. Du musst einen Antrag bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) stellen. Lege dazu vor:

  • Ausbildungsvertrag und -zeugnis der bisherigen Ausbildung
  • Berichtsheft
  • Berufsschulzeugnisse
  • Neuen Ausbildungsvertrag

Tipps für einen erfolgreichen Wechsel

  • Nicht überstürzen: Nimm dir Zeit für die Entscheidung und suche zuerst einen neuen Platz
  • Positiv kommunizieren: Im Vorstellungsgespräch beim neuen Betrieb solltest du den Wechsel positiv und zukunftsorientiert begründen
  • Aus Fehlern lernen: Überlege, was beim letzten Mal nicht geklappt hat, und achte beim neuen Betrieb darauf
  • Probearbeiten: Frage beim neuen Betrieb nach einem Probetag, um sicherzugehen, dass es passt
  • Netzwerk nutzen: Sprich mit Familie, Freunden und Lehrern – oft ergeben sich daraus Kontakte zu Betrieben
  • Schnell handeln: Je länger du wartest, desto schwieriger wird es, einen neuen Platz zu finden

Rechtliche Aspekte beim Wechsel

Beachte beim Wechsel folgende rechtliche Punkte:

  • Wettbewerbsverbot: In manchen Ausbildungsverträgen gibt es Wettbewerbsklauseln. Diese sind bei Ausbildungsverhältnissen allerdings in der Regel unwirksam
  • Schadensersatz: Wenn du ordentlich kündigst oder die Probezeit nutzt, drohen keine Schadensersatzforderungen
  • Arbeitslosengeld: Bei einem nahtlosen Wechsel gibt es keine Sperrzeit
  • Kindergeld: Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, solange du unter 25 bist und eine neue Ausbildung aufnimmst

Erfahrungsberichte: So haben es andere geschafft

Viele Azubis haben erfolgreich die Ausbildung gewechselt und berichten von positiven Erfahrungen. Hier einige typische Szenarien:

Betriebswechsel wegen mangelnder Ausbildungsqualität

Tim (19) machte eine Ausbildung zum Elektroniker, war aber im Betrieb nur als "Handlanger" eingesetzt. Über die Ausbildungsberatung der HWK fand er einen neuen Betrieb, der seine bisherige Ausbildungszeit vollständig anrechnete. "Im neuen Betrieb habe ich sofort gemerkt: Hier wird richtig ausgebildet. Ich bereue den Wechsel keine Sekunde", erzählt er.

Berufswechsel aus Überzeugung

Sarah (20) begann eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement, merkte aber nach einem Jahr, dass sie lieber etwas Kreatives machen wollte. Sie wechselte zur Mediengestalterin – und obwohl sie wieder im ersten Lehrjahr anfing, war sie glücklicher und motivierter als je zuvor. Die Erfahrungen aus der ersten Ausbildung halfen ihr bei den kaufmännischen Aspekten ihres neuen Berufs.

Die Angst vor dem Wechsel überwinden

Die größte Hürde beim Ausbildungswechsel ist oft die Angst vor Veränderung. Viele Azubis befürchten, als Versager dazustehen oder keinen neuen Platz zu finden. Die Realität zeigt: Die meisten Betriebe sehen einen Wechsel positiv, wenn er gut begründet ist. Zeige im Vorstellungsgespräch, dass du den Wechsel bewusst und reflektiert angehst – das beeindruckt Ausbilder.

Entscheidend ist auch das Timing. Idealerweise wechselst du zum regulären Ausbildungsstart im August oder September, da dann die meisten Plätze verfügbar sind. Aber auch unterjährig nehmen viele Betriebe noch Azubis auf – besonders in Branchen mit Fachkräftemangel.

Fazit

Ein Ausbildungswechsel ist besser als ein Abbruch ohne Plan. Wenn der Beruf oder der Betrieb nicht passt, ist es klüger, frühzeitig zu reagieren und die Weichen neu zu stellen. Nutze die vielfältigen Beratungsangebote, suche zuerst einen neuen Platz und gehe den Wechsel strukturiert an. So gelingt dir der Neustart in eine Ausbildung, die wirklich zu dir passt.

Häufige Fragen

Kann ich die Ausbildung wechseln, ohne zu kündigen?
Nein, du musst das bestehende Ausbildungsverhältnis beenden, bevor du ein neues beginnen kannst. Das kann durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag geschehen. Suche aber zuerst einen neuen Platz, damit es keine Lücke gibt.
Wird meine bisherige Ausbildungszeit angerechnet?
Bei einem Betriebswechsel im selben Beruf ja, vollständig. Bei einem Berufswechsel in einen verwandten Beruf ist eine teilweise Anrechnung möglich. Bei einem Wechsel in einen völlig anderen Beruf beginnt man in der Regel von vorn.
Muss ich im neuen Betrieb wieder eine Probezeit machen?
Ja, auch im neuen Betrieb wird eine Probezeit vereinbart (1 bis 4 Monate). Das gilt sowohl bei einem Betriebswechsel als auch bei einem Berufswechsel. Die Probezeit im neuen Vertrag ist unabhängig von der bereits absolvierten.
Wie erkläre ich den Wechsel im Vorstellungsgespräch?
Bleibe ehrlich und positiv. Erkläre sachlich, warum die bisherige Ausbildung nicht gepasst hat, und betone, warum du überzeugt bist, dass der neue Beruf oder Betrieb besser zu dir passt. Zeige Lernbereitschaft und Motivation.

Verwandte Artikel

Bereit für deine Ausbildung?

Finde passende Ausbildungsplätze und bewirb dich direkt über die Ausbildungsgenie App.

Stand: Januar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr