Zum Hauptinhalt springen
Für Firmen
Ausbildung allgemeinVon der Genieportal-Redaktion · Aktualisiert am

Ausbildung wechseln: Betrieb oder Beruf richtig tauschen

Du willst deine Ausbildung wechseln? Hier erfährst du, wann du Betrieb oder Beruf tauschen kannst, welche Kündigungsregeln gelten und was angerechnet wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓Nach der Probezeit kannst du mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du den Beruf wechselst
  • ✓Für einen Betriebswechsel im selben Beruf brauchst du nach der Probezeit meist einen Aufhebungsvertrag
  • ✓Suche zuerst einen neuen Ausbildungsplatz, bevor du den alten Vertrag beendest
  • ✓Die Anrechnung der bisherigen Zeit wird individuell geprüft und läuft über die Kammer
  • ✓Im neuen Betrieb gilt wieder eine Probezeit von einem bis vier Monaten

Welche Arten von Ausbildungswechsel gibt es?

Es gibt zwei Arten: den Betriebswechsel im selben Beruf und den Berufswechsel in einen anderen Ausbildungsberuf. Rechtlich unterscheiden sich beide deutlich, vor allem bei der Kündigung nach der Probezeit.

  • Betriebswechsel: Du bleibst im selben Ausbildungsberuf, wechselst aber den Betrieb.
  • Berufswechsel: Du wechselst in einen anderen Ausbildungsberuf, im selben oder in einem anderen Betrieb.

Ein Wechsel ist kein Zeichen von Schwäche. Er kann die richtige Entscheidung sein, wenn Beruf oder Betrieb dauerhaft nicht passen.

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Ein Wechsel ist sinnvoll, wenn es im Betrieb ernste Probleme gibt, die sich nicht lösen lassen, oder wenn der Beruf grundsätzlich nicht zu dir passt. Versuche Probleme im Betrieb zuerst intern zu klären, etwa im Gespräch mit dem Ausbilder oder mit Hilfe der Ausbildungsberatung der Kammer.

Probleme im Betrieb

Wenn die Ausbildungsqualität mangelhaft ist, du gemobbt wirst oder der Ausbilder seinen Pflichten nicht nachkommt, kann ein Betriebswechsel die Lösung sein. Die zuständige Kammer muss nach § 76 BBiG Ausbildungsberater bestellen, die du kostenlos ansprechen kannst.

Falscher Beruf

Wenn du merkst, dass der Beruf grundsätzlich nicht zu dir passt, ist ein Berufswechsel sinnvoller als ein Betriebswechsel. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft dir herauszufinden, welcher Beruf besser zu deinen Stärken und Interessen passt.

Persönliche Veränderungen

Auch ein Umzug, gesundheitliche Gründe oder neue Erkenntnisse über die eigenen Stärken können einen Wechsel sinnvoll machen. Sprich solche Gründe offen an, denn oft findet sich gemeinsam mit dem Betrieb eine Lösung.

Wie kannst du deinen Ausbildungsvertrag beim Wechsel beenden?

Das hängt davon ab, ob du noch in der Probezeit bist und ob du den Beruf oder nur den Betrieb wechseln willst. Das Berufsbildungsgesetz sieht einen einseitigen Betriebswechsel im selben Beruf nach der Probezeit nicht vor, dafür brauchst du in der Regel einen Aufhebungsvertrag.

  • Während der Probezeit: Du kannst jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG).
  • Nach der Probezeit, Berufswechsel: Du kannst mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).
  • Nach der Probezeit, Betriebswechsel im selben Beruf: Eine ordentliche Kündigung ist dafür nicht vorgesehen. Möglich sind ein Aufhebungsvertrag oder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).
  • Aufhebungsvertrag: Du und dein Betrieb beenden die Ausbildung einvernehmlich. Ein Grund oder eine Frist ist dafür nicht nötig.

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, nach der Probezeit mit Angabe der Gründe. Eine E-Mail oder WhatsApp reicht nicht (§ 22 Abs. 3 BBiG). Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn dir die Gründe nicht länger als zwei Wochen bekannt sind (§ 22 Abs. 4 BBiG). Die IHK München weist darauf hin, dass für einen wichtigen Grund strenge Maßstäbe gelten und die bloße Behauptung von Ausbildungsmängeln nicht reicht.

Wie gehst du beim Wechsel der Ausbildung Schritt für Schritt vor?

Hol dir zuerst Beratung und such dir einen neuen Ausbildungsplatz, bevor du den alten Vertrag beendest. Danach beendest du den Vertrag auf dem passenden Weg und erledigst die Formalitäten.

Schritt 1: Beratung holen

Bevor du kündigst, solltest du dich beraten lassen. Diese Stellen helfen dir:

  • Ausbildungsberatung der IHK oder HWK: Die Berater können einschätzen, ob ein Wechsel sinnvoll ist, und bei Konflikten vermitteln.
  • Berufsberatung der Agentur für Arbeit: Sie hilft bei der Berufsorientierung und vermittelt Ausbildungsplätze.
  • Berufsschullehrer: Sie kennen dich und können als Ansprechpartner dienen.

Schritt 2: Neuen Ausbildungsplatz suchen

Suche zuerst einen neuen Ausbildungsplatz, bevor du den alten aufgibst. So vermeidest du eine Lücke und finanzielle Engpässe. Nutze dafür:

Schritt 3: Vertrag beenden

Wenn du einen neuen Platz sicher hast, beendest du den alten Vertrag. Stimme den Termin mit dem neuen Betrieb ab, damit der Übergang nahtlos klappt.

Schritt 4: Formalitäten erledigen

Beim Wechsel gibt es einige Formalitäten. Diese solltest du nicht vergessen:

  • Zeugnis verlangen: Dein bisheriger Betrieb muss dir bei Beendigung ein schriftliches Zeugnis ausstellen (§ 16 BBiG).
  • Ausbildungsnachweise sichern: Nimm deine Ausbildungsnachweise oder Kopien davon mit, denn sie werden für die Zulassung zur Prüfung gebraucht.
  • Neuen Vertrag prüfen: Lies den neuen Ausbildungsvertrag sorgfältig, besonders Dauer und Probezeit.
  • Kammer und Berufsschule informieren: Der neue Vertrag wird bei der Kammer eingetragen, und die Berufsschule muss Bescheid wissen.

Wird deine bisherige Ausbildungszeit beim Wechsel angerechnet?

Eine Anrechnung ist möglich, passiert aber nicht automatisch. Ob die bereits zurückgelegte Zeit angerechnet werden kann, wird nach Angaben der IHK München individuell geprüft.

Betriebswechsel im selben Beruf

Mit dem neuen Betrieb schließt du einen neuen Ausbildungsvertrag. Ob die bisherige Zeit berücksichtigt wird und der neue Vertrag nur die verbleibende Ausbildungszeit umfasst, wird im Einzelfall geklärt. Sprich das vor der Unterschrift mit dem neuen Betrieb und der Kammer ab.

Wechsel in einen verwandten Beruf

Wenn sich die Ausbildungsinhalte überschneiden, kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Nach § 8 BBiG kürzt die Kammer die Dauer auf gemeinsamen Antrag von dir und dem Betrieb, wenn zu erwarten ist, dass du das Ziel in kürzerer Zeit erreichst.

Wechsel in einen ganz anderen Beruf

Bei einem Wechsel in einen fachfremden Beruf beginnst du meist von vorn. Eine Verkürzung aus anderen Gründen, etwa wegen Abitur oder guter Leistungen, bleibt trotzdem möglich.

Antrag auf Anrechnung oder Verkürzung

Den Antrag stellst du zusammen mit dem neuen Betrieb bei der zuständigen Kammer, also IHK oder HWK. Hilfreich sind diese Unterlagen:

  • Ausbildungsvertrag und Zeugnis der bisherigen Ausbildung
  • Ausbildungsnachweise
  • Berufsschulzeugnisse
  • der neue Ausbildungsvertrag

Musst du im neuen Betrieb wieder eine Probezeit machen?

Ja, im neuen Ausbildungsverhältnis gibt es wieder eine Probezeit. Sie dauert nach § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate, auch wenn du im alten Betrieb schon eine Probezeit hinter dir hast.

Was musst du rechtlich beim Ausbildungswechsel beachten?

Wichtig sind vor allem Wettbewerbsverbote, Schadensersatz und das Kindergeld. Die meisten Regeln dazu stehen direkt im Berufsbildungsgesetz und im Einkommensteuergesetz.

  • Wettbewerbsverbot: Eine Vereinbarung, die dich nach der Ausbildung in deiner beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig (§ 12 Abs. 1 BBiG). Auch Vertragsstrafen sind nichtig (§ 12 Abs. 2 BBiG).
  • Schadensersatz: Wird die Ausbildung nach der Probezeit vorzeitig beendet, kann die Seite Schadensersatz verlangen, die den Grund nicht zu vertreten hat. Das gilt nicht, wenn du mit vier Wochen Frist kündigst, um den Beruf zu wechseln oder die Ausbildung aufzugeben (§ 23 BBiG). Eine unberechtigte fristlose Kündigung kann dagegen teuer werden.
  • Kindergeld: Bis zum 25. Geburtstag kann Kindergeld weiterlaufen, solange du in Ausbildung bist. Eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist ebenfalls abgedeckt (§ 32 Abs. 4 EStG).

Wie erklärst du den Wechsel bei der Bewerbung?

Erkläre den Wechsel ehrlich, sachlich und zukunftsorientiert. Sag kurz, warum es nicht gepasst hat, und zeig, warum du dir den neuen Beruf oder Betrieb bewusst ausgesucht hast.

  • Nicht überstürzen: Nimm dir Zeit für die Entscheidung.
  • Nicht schlecht über den alten Betrieb reden: Bleib bei Tatsachen.
  • Aus Erfahrungen lernen: Überlege, worauf du beim neuen Betrieb achten willst.
  • Probetag: Frag beim neuen Betrieb nach einem Probetag, um sicherzugehen, dass es passt.
  • Netzwerk nutzen: Familie, Freunde und Lehrer kennen oft Betriebe, die Azubis suchen.

Der übliche Ausbildungsstart liegt im August oder September. Viele Betriebe nehmen aber auch im laufenden Jahr Azubis auf, besonders Quereinsteiger mit Vorerfahrung.

Was solltest du dir zum Ausbildungswechsel merken?

Ein geplanter Wechsel ist besser als ein Abbruch ohne Plan. Such zuerst einen neuen Platz, wähle den rechtlich passenden Weg zur Beendigung und kläre die Anrechnung vor der Unterschrift unter den neuen Vertrag.

Mehr zu den einzelnen Schritten findest du in unseren Ratgebern Kündigung der Ausbildung und Ausbildung abbrechen.

Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?

Die Angaben stammen aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Einkommensteuergesetz und einer Information der IHK München, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026:

§ 8 BBiG, § 12 BBiG, § 16 BBiG, § 20 BBiG, § 22 BBiG, § 23 BBiG, § 76 BBiG, § 32 EStG, IHK München: Betriebswechsel

Häufige Fragen

Kann ich die Ausbildung wechseln, ohne zu kündigen?

Ja, mit einem Aufhebungsvertrag. Dabei beendest du die Ausbildung im Einvernehmen mit deinem Betrieb, ohne Frist und ohne Grund. Das ist oft der einfachste Weg für einen Betriebswechsel.

Muss ich den Grund für meine Kündigung angeben?

Nach der Probezeit ja. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe nennen, etwa dass du in einen anderen Beruf wechselst. In der Probezeit brauchst du keinen Grund.

Kann mein alter Betrieb Schadensersatz verlangen?

Nicht, wenn du in der Probezeit kündigst oder nach der Probezeit mit vier Wochen Frist kündigst, um den Beruf zu wechseln. Bei einer unberechtigten fristlosen Kündigung kann der Betrieb dagegen Schadensersatz fordern.

Bekomme ich während des Wechsels weiter Kindergeld?

Wenn du unter 25 bist und die Lücke zwischen alter und neuer Ausbildung höchstens vier Monate beträgt, kann das Kindergeld weiterlaufen. Melde den Wechsel der Familienkasse.

Verwandte Artikel

Bereit für deine Ausbildung?

Finde passende Ausbildungsplätze und bewirb dich direkt online.

Stand: Oktober 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr