Koch-Ausbildung: Gehalt 2026 – die Kurzfassung
Die Vergütung in der Koch-Ausbildung wird im Gastgewerbe regional zwischen dem Branchenverband DEHOGA und der Gewerkschaft NGG ausgehandelt. Für 2026 empfiehlt der DEHOGA folgende Ausbildungsvergütungen:
| Lehrjahr | DEHOGA-Empfehlung 2026 (brutto/Monat) |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | 880 € |
| 2. Lehrjahr | 1.000 € |
| 3. Lehrjahr | 1.100 € |
Quelle: DEHOGA-Empfehlung 2026 (u. a. via koch-azubi.de, gastrosingles.de), Stand Juli 2026.
Regionale Unterschiede: Tarifregionen mit eigenen Verbandsabschlüssen können über der Empfehlung liegen – tarifgebundene Betriebe in NRW, Bayern und Hamburg zahlen teilweise 50 bis 80 € mehr pro Monat.
Die gesetzliche Untergrenze
Nicht tarifgebundene Restaurants und Hotels müssen mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen. Für Ausbildungsverträge mit Beginn 2026 sind das 724 € im 1. Lehrjahr, 854 € im 2. und 977 € im 3. Lehrjahr. Die DEHOGA-Empfehlung liegt bewusst darüber – die Branche sucht dringend Nachwuchs.
Mehr als das Grundgehalt: Zuschläge zählen mit
In der Gastronomie kommen je nach Betrieb und Tarifvertrag Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit dazu. Gerade in Hotels und größeren Küchen kann das die monatliche Vergütung spürbar erhöhen. Frag im Vorstellungsgespräch konkret nach:
- Zahlt der Betrieb nach Tarif oder darüber?
- Gibt es Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsdienste?
- Werden Verpflegung und ggf. Unterkunft gestellt (und wie angerechnet)?
Tipp: Offene Ausbildungsplätze als Koch/Köchin findest du in unserer Stellensuche. Einen Überblick über alle Vergütungen bietet unsere Ausbildungsvergütungs-Übersicht.