Berufsschule & Prüfungen8. Januar 2026

Prüfung nicht bestanden? – Nachprüfung & nächste Schritte

Abschlussprüfung nicht bestanden: Wiederholungsmöglichkeiten, Fristen, Ausbildungsverlängerung, Tipps für die Nachprüfung und Unterstützungsangebote für Azubis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst die Abschlussprüfung bis zu zweimal wiederholen – insgesamt drei Versuche
  • Bereits bestandene Prüfungsteile werden in der Regel angerechnet
  • Du hast Anspruch auf Verlängerung deines Ausbildungsvertrags bis zur Nachprüfung
  • Analysiere dein Prüfungsergebnis genau und erstelle einen gezielten Lernplan
  • Nutze Unterstützungsangebote: Ausbilder, Förderunterricht, Nachhilfe, Beratungsstellen
  • Rund 10% aller Prüflinge bestehen nicht beim ersten Mal – du bist nicht allein

Prüfung nicht bestanden – Was jetzt?

Du hast die Abschlussprüfung nicht bestanden? Das ist erst einmal ein Schock, keine Frage. Aber es ist nicht das Ende deiner Ausbildung. Jedes Jahr fallen rund 10% aller Prüflinge durch die Abschlussprüfung – du bist also nicht allein, und es gibt klare Wege, wie es weitergeht.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, welche Möglichkeiten du nach einem Nichtbestehen hast, wie die Nachprüfung abläuft und was du tun kannst, um beim nächsten Mal erfolgreich zu sein.

Durchfallquoten – Du bist nicht allein

Die durchschnittliche Durchfallquote bei IHK-Abschlussprüfungen liegt bei etwa 10%. In manchen Berufen liegt sie sogar höher:

  • Koch/Köchin: Ca. 20% Durchfallquote
  • Restaurantfachmann/-frau: Ca. 18%
  • Fachkraft für Lagerlogistik: Ca. 15%
  • Kaufleute im Einzelhandel: Ca. 12%

Diese Zahlen zeigen: Es ist keine Seltenheit, und die Prüfungen sind durchaus anspruchsvoll. Wichtig ist, wie du mit der Situation umgehst.

Deine Rechte nach dem Nichtbestehen

Zwei Wiederholungsversuche

Laut Berufsbildungsgesetz (§37 BBiG) darfst du die Abschlussprüfung bis zu zweimal wiederholen. Das bedeutet: Du hast insgesamt drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel beim nächsten regulären Prüfungstermin statt – also meist ein halbes Jahr später.

Anrechnung bestandener Prüfungsteile

Wenn du nur in einzelnen Prüfungsbereichen durchgefallen bist, müsst du nicht die gesamte Prüfung wiederholen. Bestandene Prüfungsteile werden in der Regel angerechnet. Du musst nur die Teile wiederholen, in denen du die Mindestpunktzahl nicht erreicht hast. Kläre die Details mit deiner zuständigen Kammer.

Verlängerung der Ausbildung

Wenn du die Prüfung nicht bestehst, kannst du bei deinem Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung des Ausbildungsvertrags beantragen. Die Verlängerung beträgt in der Regel ein halbes Jahr (bis zum nächsten Prüfungstermin), maximal aber ein Jahr. Während dieser Zeit erhältst du weiterhin deine Ausbildungsvergütung.

Wichtig: Dein Betrieb ist verpflichtet, der Verlängerung zuzustimmen, wenn du sie beantragst. Er darf dich nicht einfach entlassen, weil du die Prüfung nicht bestanden hast.

Der Weg zur Nachprüfung

Schritt 1: Prüfungsergebnis analysieren

Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung deines Prüfungsergebnisses bei deiner Kammer an. So siehst du genau, in welchen Bereichen du zu wenig Punkte hattest und wo deine Schwächen liegen.

Schritt 2: Ursachen identifizieren

Frage dich ehrlich:

  • War die Vorbereitung ausreichend?
  • Gab es Verständnispr obleme bei bestimmten Themen?
  • Hat Prüfungsangst eine Rolle gespielt?
  • Waren äußere Umstände ungünstig (Krankheit, private Probleme)?

Schritt 3: Lernplan erstellen

Erstelle einen gezielten Lernplan für die Bereiche, in denen du durchgefallen bist. Konzentriere dich auf deine Schwächen, ohne die bestandenen Bereiche komplett zu vernachlässigen.

Schritt 4: Unterstützung suchen

Scheue dich nicht, Hilfe anzunehmen:

  • Ausbilder: Bitte deinen Ausbilder um gezielte Unterstützung bei den schwachen Themen.
  • Berufsschule: Manche Schulen bieten zusätzlichen Förderunterricht an.
  • Nachhilfe: Professionelle Prüfungsvorbereitung kann sich lohnen.
  • Lerngruppen: Gemeinsam lernen motiviert und hilft beim Verständnis.
  • Ausbildungsberatung: Die Kammern bieten kostenlose Beratung für Azubis in schwierigen Situationen.

Schritt 5: Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Melde dich rechtzeitig bei deiner Kammer zur Wiederholungsprüfung an. Beachte die Anmeldefristen – diese liegen meist 3–4 Monate vor dem Prüfungstermin.

Tipps für die erfolgreiche Nachprüfung

  • Lerne anders als beim ersten Mal: Wenn deine bisherige Lernstrategie nicht zum Erfolg geführt hat, ändere sie. Probiere neue Methoden aus.
  • Übe mit alten Prüfungen: Bearbeite möglichst viele alte Prüfungsaufgaben unter realen Bedingungen.
  • Nutze die zusätzliche Praxis: Die verlängerte Ausbildungszeit gibt dir mehr praktische Erfahrung – nutze sie!
  • Achte auf deine mentale Gesundheit: Ein Misserfolg kann belasten. Sprich mit Vertrauenspersonen und sei nicht zu hart mit dir selbst.
  • Setze dir realistische Ziele: Du musst nicht perfekt abschneiden – du musst bestehen.

Alternative Wege

Falls du nach dem dritten Versuch die Prüfung immer noch nicht bestehst oder feststellst, dass der Beruf nicht zu dir passt, gibt es Alternativen:

  • Berufswechsel: Du kannst in einen verwandten Ausbildungsberuf wechseln. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten können oft angerechnet werden.
  • Externe Prüfung: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ausreichend Berufserfahrung) kannst du die Prüfung später als externer Prüfling ablegen.
  • Qualifizierungsmaßnahmen: Umschulungen oder Weiterbildungen können neue Wege eröffnen.

Psychische Bewältigung

Eine nicht bestandene Prüfung kann emotional sehr belastend sein. Hier einige Tipps:

  • Erlaube dir Enttäuschung: Es ist völlig in Ordnung, traurig oder frustriert zu sein. Gib dir ein paar Tage, um die Nachricht zu verarbeiten.
  • Sprich darüber: Teile deine Gefühle mit Familie, Freunden oder deinem Ausbilder. Isolation macht alles schlimmer.
  • Perspektive bewahren: Eine nicht bestandene Prüfung definiert nicht deinen Wert als Mensch oder deine Zukunft.
  • Vorwärts schauen: Konzentriere dich auf den nächsten Versuch statt auf den Misserfolg.

Fazit: Rückschlag, nicht Endstation

Eine nicht bestandene Prüfung ist ein Rückschlag, aber keine Sackgasse. Du hast das Recht auf Wiederholung, Unterstützung und eine Verlängerung deiner Ausbildung. Viele erfolgreiche Fachkräfte haben ihre Prüfung nicht beim ersten Mal bestanden – entscheidend ist, dass du dranbleibst und aus deinen Fehlern lernst. Nutze die zusätzliche Zeit, verbessere deine Vorbereitung und geh beim nächsten Mal mit mehr Wissen und Erfahrung in die Prüfung. Du schaffst das!

Häufige Fragen

Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?
Du kannst die Abschlussprüfung bis zu zweimal wiederholen, hast also insgesamt drei Versuche. Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel beim nächsten regulären Prüfungstermin statt (ca. 6 Monate später).
Muss ich die gesamte Prüfung wiederholen?
Nein, in der Regel werden bestandene Prüfungsteile angerechnet. Du musst nur die Bereiche wiederholen, in denen du die Mindestpunktzahl nicht erreicht hast. Die genauen Regelungen erfährst du bei deiner zuständigen IHK oder HWK.
Kann mein Betrieb mich kündigen, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Nein, dein Betrieb darf dich nicht allein wegen einer nicht bestandenen Prüfung kündigen. Du hast Anspruch auf Verlängerung deines Ausbildungsvertrags bis zum nächsten Prüfungstermin, maximal um ein Jahr. Dein Betrieb ist verpflichtet, dieser Verlängerung zuzustimmen.
Bekomme ich während der Verlängerung weiterhin meine Vergütung?
Ja, während der Verlängerung der Ausbildungszeit erhältst du weiterhin deine Ausbildungsvergütung. In der Regel wird die Vergütung des letzten Ausbildungsjahres weitergezahlt.

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Stand: Januar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr