Warum sind Fehlzeiten in der Berufsschule ein heikles Thema?
Fehlzeiten sind heikel, weil du gleich zwei Stellen gegenüber Pflichten hast: der Berufsschule und deinem Ausbildungsbetrieb. Wer krank ist, darf natürlich fehlen, muss sich aber an beiden Stellen richtig abmelden.
Unentschuldigtes Fehlen ist dagegen eine Pflichtverletzung, die Folgen im Betrieb und in der Schule haben kann. Hier erfährst du, welche Regeln gelten.
Bist du als Azubi verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen?
Ja, du musst am Berufsschulunterricht teilnehmen. Nach § 13 Satz 2 Nr. 2 BBiG bist du verpflichtet, an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die dich dein Betrieb freistellt, und dazu gehört die Berufsschule (§ 15 BBiG).
Ob und wie lange du zusätzlich nach Schulrecht berufsschulpflichtig bist, regelt dein Bundesland. Laut Kultusministerkonferenz ist ein vollständiger und regelmäßiger Berufsschulbesuch für das Erreichen des Ausbildungsziels unerlässlich.
- Teilnahmepflicht: gegenüber dem Betrieb aus dem Ausbildungsvertrag
- Entschuldigungspflicht: gegenüber der Schule nach den Regeln deines Landes und deiner Schule
- Information: Viele Schulen melden Fehlzeiten an den Betrieb. Der Betrieb muss dich ohnehin zum Besuch der Berufsschule anhalten (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).
Wie meldest du dich richtig krank?
Melde dich am ersten Krankheitstag so früh wie möglich im Betrieb und in der Berufsschule. Das gilt auch, wenn du an diesem Tag eigentlich nur Unterricht hättest.
Gegenüber dem Betrieb
- Du musst die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Das Gesetz gilt auch für Azubis (§ 1 Abs. 2 EFZG).
- Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss die ärztliche Feststellung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen. Der Betrieb darf sie auch früher verlangen, das steht dann oft im Vertrag.
- Bist du gesetzlich versichert, ruft der Betrieb die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei deiner Krankenkasse ab. Zum Arzt musst du trotzdem.
Gegenüber der Berufsschule
- Melde dich nach den Vorgaben deiner Schule ab, etwa telefonisch oder per E-Mail beim Sekretariat oder der Klassenleitung.
- Reiche die schriftliche Entschuldigung fristgerecht ein. Ob und ab wann die Schule ein Attest verlangt, regeln Schulgesetz und Schulordnung.
- Bist du minderjährig, unterschreiben in der Regel deine Eltern die Entschuldigung.
Wie viele Fehlzeiten sind in der Berufsschule erlaubt?
Eine feste Obergrenze für Fehltage gibt es im Berufsbildungsgesetz nicht. Entscheidend ist, ob du entschuldigt fehlst und ob du trotz der Fehlzeiten das Ausbildungsziel erreichen kannst.
Entschuldigte Fehlzeiten wegen Krankheit sind kein Fehlverhalten. Unentschuldigte Fehlzeiten verletzen dagegen deine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag. Schulische Regeln zu Fehlzeiten, etwa zur Bewertung bei versäumten Leistungsnachweisen, legt dein Bundesland fest.
Welche Konsequenzen drohen bei zu vielen Fehlzeiten in der Berufsschule?
Bei unentschuldigtem Fehlen drohen im Betrieb eine Abmahnung und bei Wiederholung im schlimmsten Fall die Kündigung. In der Schule können fehlende Leistungsnachweise deine Noten verschlechtern.
In der Schule
- Gespräche mit Lehrkräften und Information des Betriebs
- schlechtere Noten, wenn Leistungsnachweise fehlen
- je nach Landesrecht weitere Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulpflicht
Im Betrieb
- Abmahnung: Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule ist eine Pflichtverletzung.
- Kündigung: Nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund, etwa bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen trotz Abmahnung (§ 22 BBiG).
Bei der Prüfungszulassung
Die Berufsschulnoten und die Anwesenheit sind keine ausdrücklichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG). Bei umfangreichen Fehlzeiten kann die Kammer aber genauer hinsehen, etwa Einsicht in deine Ausbildungsnachweise verlangen und im Einzelfall prüfen, ob das Ausbildungsziel erreicht ist.
Was gilt bei langer Krankheit oder wenn der Betrieb dich nicht zur Schule lässt?
Bei langer Krankheit kannst du eine Verlängerung der Ausbildung beantragen, und deinen Unterricht darf der Betrieb nicht durch Arbeit ersetzen. Beides ist im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Betrieb verlangt Arbeit statt Unterricht
Der Betrieb muss dich für den Unterricht freistellen (§ 15 BBiG). Er darf dich also nicht anweisen, statt Berufsschule im Betrieb zu arbeiten. Passiert das öfter, wende dich an die Ausbildungsberatung deiner Kammer.
Lange Krankheit
Bei Krankheit zahlt dein Betrieb die Vergütung bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG), danach bekommst du als gesetzlich Versicherter Krankengeld von der Krankenkasse. Hast du viel verpasst, kann die Kammer die Ausbildung auf deinen Antrag in Ausnahmefällen verlängern, wenn das nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG). Informiere Schule, Betrieb und Kammer frühzeitig.
Was solltest du tun, wenn du in der Berufsschule fehlst?
Melde dich immer rechtzeitig ab, entschuldige dich schriftlich und hol den Stoff nach. So vermeidest du Ärger mit Schule und Betrieb.
- Immer abmelden: auch bei nur einem Tag, in Schule und Betrieb
- Stoff nachholen: Frag Mitschüler nach Unterlagen und Aufgaben.
- Gespräch suchen: Wenn Probleme zu Fehlzeiten führen, sprich mit deinem Ausbilder oder der Ausbildungsberatung der Kammer.
- Dokumentieren: Bewahre Kopien von Entschuldigungen und Bescheinigungen auf.
Was solltest du dir zu Fehlzeiten in der Berufsschule merken?
Krank sein ist erlaubt, unentschuldigtes Fehlen nicht. Melde dich bei Betrieb und Schule richtig ab, halte die Fristen für Bescheinigungen ein und hol versäumten Stoff nach.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Angaben stammen aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz, der KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsschule und Informationen der IHK Region Stuttgart, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026:
§ 8 BBiG, § 13 BBiG, § 14 BBiG, § 15 BBiG, § 22 BBiG, § 43 BBiG, § 1 EFZG, § 3 EFZG, § 5 EFZG, § 44 SGB V, KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsschule, IHK Region Stuttgart: Ausbildungsnachweis und Fehlzeiten