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Berufsschule & Prüfungen12. März 2026Von der Genieportal-Redaktion

Fehlzeiten in der Berufsschule – Regelungen & Konsequenzen

Fehlzeiten in der Berufsschule: Regelungen, Konsequenzen und was bei zu vielen Fehltagen passiert. Krankmeldung, Entschuldigung und Prüfungszulassung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine feste Fehlzeiten-Obergrenze, aber ab 20% wird es kritisch
  • Unentschuldigte Fehlzeiten wiegen deutlich schwerer als entschuldigte
  • Ärztliches Attest meist ab dem 3. Fehltag erforderlich
  • Zu viele Fehlzeiten können die Prüfungszulassung gefährden
  • Die Berufsschule hat Vorrang vor betrieblichen Anweisungen

Fehlzeiten in der Berufsschule – ein heikles Thema

Fehlzeiten in der Berufsschule sind ein ernstes Thema, das deine Prüfungszulassung gefährden kann. Trotzdem gibt es gute Gründe für Fehlzeiten – Krankheit, betriebliche Erfordernisse oder persönliche Notlagen. Wichtig ist, dass du weißt, welche Regeln gelten und wie du dich richtig verhältst.

Rechtliche Grundlagen

Als Azubi bist du berufsschulpflichtig. Das bedeutet, du musst den Unterricht besuchen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, aber grundsätzlich gilt:

  • Anwesenheitspflicht: Du musst am Berufsschulunterricht teilnehmen
  • Entschuldigungspflicht: Bei Fehlen musst du dich entschuldigen (schriftlich, oft mit Attest)
  • Dein Betrieb muss informiert werden: Der Betrieb wird über Fehlzeiten benachrichtigt

Wie melde ich mich richtig krank?

Am Fehltag

  • Berufsschule: Morgens anrufen oder E-Mail an das Schulsekretariat
  • Betrieb: Deinen Ausbilder informieren – auch wenn du eigentlich Berufsschultag hast

Danach

  • Schriftliche Entschuldigung: Innerhalb von 3 Tagen (je nach Schulordnung) einreichen
  • Ärztliches Attest: Ab dem 3. Fehltag in vielen Schulen Pflicht. Manche Schulen verlangen es ab dem 1. Tag
  • Unterschrift: Minderjährige brauchen die Unterschrift der Eltern

Wie viele Fehlzeiten sind erlaubt?

Eine feste Obergrenze gibt es im Gesetz nicht. Aber: Zu viele Fehlzeiten können Konsequenzen haben. Als Faustregel gilt:

  • Bis 10% Fehlzeit: In der Regel unproblematisch (mit Entschuldigung/Attest)
  • 10-20% Fehlzeit: Es wird kritisch – die Schule informiert den Betrieb, Gespräche folgen
  • Über 20% Fehlzeit: Die Prüfungszulassung kann gefährdet sein

Entscheidend ist auch, ob die Fehlzeiten entschuldigt oder unentschuldigt sind. Unentschuldigte Fehlzeiten wiegen deutlich schwerer.

Konsequenzen bei zu vielen Fehlzeiten

Schulische Konsequenzen

  • Schriftliche Verwarnung: Bei wiederholt unentschuldigtem Fehlen
  • Benachrichtigung des Betriebs: Dein Ausbilder erfährt von den Fehlzeiten
  • Nichtversetzung: Bei zu vielen Fehltagen können Leistungsnachweise fehlen
  • Bußgeld: In manchen Bundesländern drohen Bußgelder für Schulpflichtverletzung

Betriebliche Konsequenzen

  • Abmahnung: Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule kann zur Abmahnung führen
  • Kündigung: Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen kann der Betrieb im Extremfall kündigen

Prüfungszulassung

Die zuständige Kammer entscheidet über deine Prüfungszulassung. Hohe Fehlzeiten – besonders unentschuldigte – können dazu führen, dass du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Die Kammer prüft dabei den Einzelfall.

Sonderfälle

Betrieblich bedingte Abwesenheit

Manchmal ordnet der Betrieb an, dass du statt Berufsschule im Betrieb arbeiten sollst (z.B. bei dringenden Aufträgen). Das ist grundsätzlich nicht erlaubt – die Berufsschule hat Vorrang. Wenn dein Betrieb das regelmäßig verlangt, wende dich an die Kammer.

Längere Krankheit

Bei längerer Krankheit (mehr als 6 Wochen) informiere die Berufsschule, den Betrieb und die Kammer. Es gibt Möglichkeiten, verpassten Stoff nachzuholen oder die Prüfung zu verschieben.

Tipps bei Fehlzeiten

  • Immer entschuldigen: Auch wenn du „nur“ einen Tag fehlst – schriftlich und rechtzeitig
  • Stoff nachholen: Frag Mitschüler nach Unterlagen und Aufgaben
  • Gespräch suchen: Wenn du Probleme hast, die zu Fehlzeiten führen – sprich mit deinem Ausbilder oder der Ausbildungsberatung der Kammer
  • Dokumentieren: Behalte Kopien von Attesten und Entschuldigungen

Fazit

Fehlzeiten in der Berufsschule solltest du ernst nehmen. Entschuldigtes Fehlen bei Krankheit ist normal und kein Problem. Aber unentschuldigte Fehlzeiten können deine Ausbildung und Prüfungszulassung gefährden. Melde dich immer rechtzeitig krank, hole den Stoff nach und suche bei Problemen das Gespräch.

Häufige Fragen

Kann mein Betrieb mich an Berufsschultagen zum Arbeiten einsetzen?
Nein, die Berufsschule hat Vorrang. Dein Betrieb darf dich an Berufsschultagen nicht zur Arbeit einsetzen. Wenn das trotzdem passiert, wende dich an die Ausbildungsberatung deiner IHK oder HWK.
Werde ich mit vielen Fehlzeiten nicht zur Prüfung zugelassen?
Die Kammer prüft den Einzelfall. Entschuldigte Fehlzeiten bei nachweisbarer Krankheit sind in der Regel kein Problem. Unentschuldigte Fehlzeiten oder fehlende Leistungsnachweise können aber zur Nicht-Zulassung führen.
Muss ich bei einem Tag Fehlen schon zum Arzt?
Das hängt von der Schulordnung deiner Berufsschule ab. Manche verlangen ab dem 1. Tag ein Attest, andere erst ab dem 3. Tag. Informiere dich zu Beginn deiner Ausbildung über die Regelung deiner Schule.

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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr