Warum ein Ausbildungsplan Pflicht ist
Jeder Ausbildungsbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen (§ 11 BBiG). Er ist die Grundlage für eine strukturierte, qualitativ hochwertige Ausbildung – und wird von der IHK/HWK bei der Vertragseintragung geprüft.
Sachliche Gliederung
Die sachliche Gliederung beschreibt was der Azubi lernen soll. Grundlage ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Sie listet die Ausbildungsinhalte (Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten) auf, die während der Ausbildung vermittelt werden müssen.
Zeitliche Gliederung
Die zeitliche Gliederung legt fest, wann welche Inhalte vermittelt werden. Sie ordnet die Ausbildungsinhalte den einzelnen Ausbildungsjahren und -abschnitten zu. Dabei müssen die Vorgaben der Ausbildungsordnung eingehalten werden.
Aufbau in der Praxis
| Ausbildungsabschnitt | Zeitraum | Abteilung | Inhalte |
|---|---|---|---|
| Grundlagen | Monat 1-3 | Ausbildungswerkstatt | Arbeitsschutz, Grundfertigkeiten, Werkzeugkunde |
| Kernqualifikation 1 | Monat 4-8 | Produktion | Fachspezifische Fertigkeiten lt. Ausbildungsordnung |
| Rotation | Monat 9-18 | Verschiedene Abteilungen | Abteilungsdurchläufe, Projektarbeit |
| Vertiefung | Monat 19-30 | Spezialabteilung | Spezialisierung, Prüfungsvorbereitung |
| Prüfungsvorbereitung | Monat 31-36 | Ausbildungsabteilung | Wiederholung, Prüfungssimulation |
Tipps
IHK/HWK nutzen: Die Kammern bieten Muster-Ausbildungspläne für jeden Beruf. Starten Sie damit und passen Sie an Ihren Betrieb an.
Flexibel bleiben: Der Plan ist ein Rahmen, keine starre Vorgabe. Passen Sie ihn an die individuelle Entwicklung des Azubis an.
Dokumentieren: Halten Sie Abweichungen vom Plan fest. Bei einer Überprüfung durch die Kammer müssen Sie nachweisen, dass alle Inhalte vermittelt wurden.