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Für Arbeitgeber20. März 2026

Probezeit in der Ausbildung: Dauer, Kündigung & Tipps

Probezeit in der Ausbildung: Wie lange sie dauert, wann Sie als Arbeitgeber kündigen können und wie Sie die Probezeit sinnvoll gestalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Probezeit: Mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate (§ 20 BBiG)
  • Kündigung in Probezeit: Jederzeit, ohne Frist, ohne Grund, aber schriftlich
  • Nach Probezeit: Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich
  • 4 Monate als Dauer empfohlen – gibt beiden Seiten genug Zeit
  • Regelmäßiges Feedback und Dokumentation ab Tag 1

Probezeit in der Ausbildung: Die Basics

Jedes Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit – das schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 20 vor. Die Probezeit dient beiden Seiten: Der Azubi prüft, ob der Beruf und der Betrieb passen. Der Betrieb prüft, ob der Azubi geeignet ist.

Dauer der Probezeit

Die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf maximal 4 Monate betragen (§ 20 BBiG). Eine kürzere oder längere Probezeit ist ungültig. Die meisten Betriebe vereinbaren die vollen 4 Monate – das gibt beiden Seiten genug Zeit zur Beurteilung.

Besonderheit: Eine Verlängerung der Probezeit über 4 Monate hinaus ist nur möglich, wenn die Ausbildung in der Probezeit um mindestens einen Drittel unterbrochen wurde (z.B. durch Krankheit).

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Das ist der wesentliche Unterschied zur Kündigung nach der Probezeit.

Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Nach der Probezeit: Kündigung deutlich schwerer

Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur noch aus wichtigem Grund möglich (§ 22 BBiG). Betriebsbedingte oder ordentliche Kündigungen sind ausgeschlossen. Das macht die Probezeit umso wichtiger für eine fundierte Beurteilung.

Die Probezeit sinnvoll nutzen

Strukturierter Einarbeitungsplan: Geben Sie dem Azubi von Anfang an klare Aufgaben und Lernziele. So können Sie die Eignung besser beurteilen.

Regelmäßiges Feedback: Mindestens alle 2 Wochen ein kurzes Gespräch. Was läuft gut? Wo gibt es Probleme? Dokumentieren Sie das.

Frühzeitig handeln: Wenn Sie merken, dass es nicht passt, warten Sie nicht bis zum letzten Tag der Probezeit. Eine faire, frühzeitige Kommunikation ist besser als eine überraschende Kündigung am Tag 120.

Dokumentation: Halten Sie Fehlzeiten, Leistungsprobleme und Gespräche schriftlich fest. Das schützt Sie im Streitfall.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
Mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate. Die meisten Betriebe vereinbaren die vollen 4 Monate. Eine Verlängerung ist nur bei längerer Unterbrechung (z.B. Krankheit über 1/3 der Probezeit) möglich.
Kann ich einen Azubi in der Probezeit ohne Grund kündigen?
Ja, während der Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten jederzeit ohne Grund und ohne Frist möglich. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen.
Was passiert nach der Probezeit?
Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber nur noch aus wichtigem Grund (fristlos) kündigen. Betriebsbedingte oder ordentliche Kündigungen sind nicht mehr möglich. Das macht die Probezeit so wichtig.

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