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Für Arbeitgeber15. März 2026

Ausbildungszeugnis schreiben: Aufbau, Formulierungen & Muster

Ausbildungszeugnis für Azubis schreiben: Aufbau, Noten-Formulierungen, Pflichtinhalte und ein Muster-Zeugnis als Vorlage für Ausbildungsbetriebe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausbildungszeugnis ist gesetzliche Pflicht (§ 16 BBiG)
  • Qualifiziertes Zeugnis mit Leistung und Verhalten ist Standard
  • 'Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit' = Note 1
  • Innerhalb von 2 Wochen nach Ausbildungsende ausstellen
  • Individuell formulieren statt Copy-Paste

Das Ausbildungszeugnis: Pflicht und Chance

Nach Beendigung der Ausbildung hat jeder Azubi Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis (§ 16 BBiG). Es ist für viele Absolventen das wichtigste Dokument für den Berufseinstieg. Nehmen Sie es ernst – ein gutes Zeugnis kostet Sie 30 Minuten und ist für den Azubi unbezahlbar.

Einfaches vs. Qualifiziertes Zeugnis

Einfaches Zeugnis: Nur Art, Dauer und Ziel der Ausbildung. Pflichtinhalt, wird immer ausgestellt.

Qualifiziertes Zeugnis: Zusätzlich Leistung und Verhalten. Muss der Azubi ausdrücklich verlangen – in der Praxis aber fast immer gewünscht und Standard.

Aufbau

1. Überschrift: "Ausbildungszeugnis"

2. Stammdaten: Name, Geburtsdatum, Ausbildungsberuf, Ausbildungszeitraum.

3. Betriebsvorstellung: 1-2 Sätze zu Ihrem Unternehmen.

4. Ausbildungsinhalte: Welche Abteilungen durchlaufen? Welche Schwerpunkte? Welche besonderen Projekte?

5. Leistungsbeurteilung: Arbeitsqualität, Fachwissen, Lernbereitschaft, Berufsschulleistungen.

6. Verhaltensbeurteilung: Gegenüber Ausbilder, Kollegen, Kunden.

7. Prüfungsergebnis: Ergebnis der Abschlussprüfung (wenn der Azubi zustimmt).

8. Schlussformel: Beendigungsgrund, Dank, Zukunftswünsche.

Formulierungen

NoteLeistungVerhalten
1 (sehr gut)"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit""stets vorbildlich"
2 (gut)"stets zu unserer vollen Zufriedenheit""stets einwandfrei"
3 (befriedigend)"zu unserer vollen Zufriedenheit""einwandfrei"
4 (ausreichend)"zu unserer Zufriedenheit""ohne Beanstandung"

Tipps

Zeitnah ausstellen: Innerhalb von 2 Wochen nach Ausbildungsende. Viele Azubis brauchen das Zeugnis für Bewerbungen.

Wohlwollend aber wahrheitsgemäß: Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber keine unwahren Aussagen enthalten.

Individuell formulieren: Copy-Paste-Zeugnisse erkennt jeder Personaler. Gehen Sie auf die individuellen Stärken und Aufgaben des Azubis ein.

Häufige Fragen

Muss ich als Ausbildungsbetrieb ein Zeugnis ausstellen?
Ja, das Ausbildungszeugnis ist gesetzliche Pflicht (§ 16 BBiG). Ein einfaches Zeugnis wird immer ausgestellt, ein qualifiziertes auf Verlangen des Azubis – was in der Praxis fast immer der Fall ist.
Wann muss das Ausbildungszeugnis fertig sein?
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber 2 Wochen nach Ausbildungsende gilt als angemessen. Viele Azubis brauchen das Zeugnis zeitnah für Bewerbungen. Bei Verzögerung kann der Azubi es einklagen.
Darf das Prüfungsergebnis im Zeugnis stehen?
Nur mit Zustimmung des Azubis. Ein gutes Prüfungsergebnis sollte immer aufgenommen werden – es wertet das Zeugnis auf. Bei schlechtem Ergebnis: besser weglassen.

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