Das Ausbildungszeugnis: Pflicht und Chance
Nach Beendigung der Ausbildung hat jeder Azubi Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis (§ 16 BBiG). Es ist für viele Absolventen das wichtigste Dokument für den Berufseinstieg. Nehmen Sie es ernst – ein gutes Zeugnis kostet Sie 30 Minuten und ist für den Azubi unbezahlbar.
Einfaches vs. Qualifiziertes Zeugnis
Einfaches Zeugnis: Nur Art, Dauer und Ziel der Ausbildung. Pflichtinhalt, wird immer ausgestellt.
Qualifiziertes Zeugnis: Zusätzlich Leistung und Verhalten. Muss der Azubi ausdrücklich verlangen – in der Praxis aber fast immer gewünscht und Standard.
Aufbau
1. Überschrift: "Ausbildungszeugnis"
2. Stammdaten: Name, Geburtsdatum, Ausbildungsberuf, Ausbildungszeitraum.
3. Betriebsvorstellung: 1-2 Sätze zu Ihrem Unternehmen.
4. Ausbildungsinhalte: Welche Abteilungen durchlaufen? Welche Schwerpunkte? Welche besonderen Projekte?
5. Leistungsbeurteilung: Arbeitsqualität, Fachwissen, Lernbereitschaft, Berufsschulleistungen.
6. Verhaltensbeurteilung: Gegenüber Ausbilder, Kollegen, Kunden.
7. Prüfungsergebnis: Ergebnis der Abschlussprüfung (wenn der Azubi zustimmt).
8. Schlussformel: Beendigungsgrund, Dank, Zukunftswünsche.
Formulierungen
| Note | Leistung | Verhalten |
|---|---|---|
| 1 (sehr gut) | "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" | "stets vorbildlich" |
| 2 (gut) | "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" | "stets einwandfrei" |
| 3 (befriedigend) | "zu unserer vollen Zufriedenheit" | "einwandfrei" |
| 4 (ausreichend) | "zu unserer Zufriedenheit" | "ohne Beanstandung" |
Tipps
Zeitnah ausstellen: Innerhalb von 2 Wochen nach Ausbildungsende. Viele Azubis brauchen das Zeugnis für Bewerbungen.
Wohlwollend aber wahrheitsgemäß: Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber keine unwahren Aussagen enthalten.
Individuell formulieren: Copy-Paste-Zeugnisse erkennt jeder Personaler. Gehen Sie auf die individuellen Stärken und Aufgaben des Azubis ein.