Kannst du während der Ausbildung ins Ausland gehen?
Ja, Teile deiner Ausbildung dürfen im Ausland stattfinden, wenn das dem Ausbildungsziel dient. Insgesamt soll die Zeit im Ausland ein Viertel der Ausbildungsdauer aus deiner Ausbildungsordnung nicht überschreiten (§ 2 Abs. 3 BBiG), bei drei Jahren Ausbildung also höchstens neun Monate.
Weil der Aufenthalt Teil deiner Ausbildung ist, läuft dein Ausbildungsvertrag in dieser Zeit weiter. Ein Auslandspraktikum ist ein starkes Plus im Lebenslauf und bringt dich fachlich und persönlich weiter.
Welche Programme fördern den Azubi-Austausch im Ausland?
Die beiden wichtigsten Förderprogramme sind Erasmus+ für Aufenthalte in Europa und AusbildungWeltweit für Länder außerhalb des Erasmus+-Raums. Beide fördern Reise- und Aufenthaltskosten, den Antrag stellen aber nicht die Azubis selbst.
Erasmus+ Berufsbildung
Erasmus+ ermöglicht jungen Menschen in der Erstausbildung ein Auslandspraktikum in Europa. Einzelpersonen können sich nicht direkt um ein Erasmus+-Stipendium bewerben. Fördermittel beantragen Betriebe, Berufsschulen oder Kammern, die dann Azubis entsenden.
Frag deshalb in deinem Betrieb, in der Berufsschule oder bei deiner Kammer, ob sie an Erasmus+ teilnehmen. Über den Stipendienfinder auf meinauslandspraktikum.de kannst du außerdem nach Erasmus+-Praktikumsplätzen suchen.
AusbildungWeltweit
AusbildungWeltweit ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das die Nationale Agentur beim BIBB durchführt. Gefördert werden Aufenthalte in Ländern, die nicht zu den Erasmus+-Programmländern gehören und für die keine Reisewarnung besteht.
- Dauer für Azubis: drei Wochen bis drei Monate
- Förderung: Zuschüsse für An- und Abreise sowie ein fester Betrag je Tag im Partnerbetrieb für Unterkunft und Verpflegung
- Antrag: Nur dein Ausbildungsbetrieb, deine Berufsschule oder deine Kammer kann ihn stellen.
Das Programm läuft nach aktueller Förderrichtlinie bis Ende 2028. Anträge sind zu festen Fristen möglich, die nächste ist laut Programmseite der 18. Februar 2027 für Aufenthalte zwischen Juni 2027 und Mai 2028.
Weitere Möglichkeiten
Daneben gibt es bilaterale Austauschprogramme, Angebote einzelner Kammern und Stipendien von Stiftungen. Einen Überblick bietet das Portal meinauslandspraktikum.de der Nationalen Agentur beim BIBB.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Auslandsaufenthalt als Azubi?
Du brauchst einen laufenden Ausbildungsvertrag, die Zustimmung deines Betriebs und einen Aufenthalt, der zu deinem Ausbildungsziel passt. Bei längeren Aufenthalten muss außerdem ein Plan mit der Kammer abgestimmt sein.
- Zustimmung des Betriebs: Ohne deinen Betrieb geht es nicht, einen Anspruch auf einen Auslandsaufenthalt hast du nicht.
- Bezug zur Ausbildung: Der Aufenthalt muss dem Ausbildungsziel dienen (§ 2 Abs. 3 BBiG).
- Plan bei mehr als acht Wochen: Dauert ein Abschnitt im Ausland länger als acht Wochen, ist ein mit der Kammer abgestimmter Plan nötig (§ 76 Abs. 3 BBiG).
- Sprache: Grundkenntnisse in der Landes- oder Arbeitssprache helfen dir sehr.
Welche Vorteile bringt dir ein Auslandsaufenthalt in der Ausbildung?
Du lernst neue Arbeitsweisen kennen, verbesserst deine Sprachkenntnisse und wirst selbstständiger. Für spätere Bewerbungen zeigt ein Auslandspraktikum, dass du offen und anpassungsfähig bist.
- Fachlich: neue Methoden und Techniken in deinem Beruf
- Sprachlich: Fremdsprache im Arbeitsalltag statt im Klassenzimmer
- Interkulturell: Zusammenarbeit mit Menschen aus anderen Kulturen
- Persönlich: mehr Selbstständigkeit und Selbstvertrauen
- Netzwerk: berufliche Kontakte im Ausland
Wie bereitest du dich auf den Auslandsaufenthalt als Azubi vor?
Fang früh an, denn die Förderanträge laufen über Fristen, und dein Betrieb muss mitplanen. Am besten sprichst du deinen Ausbilder mit konkreten Programmen und Zeiträumen an.
- Früh informieren: Antragsfristen der Programme prüfen und mit dem Betrieb abstimmen
- Betrieb überzeugen: Zeig, welche Kenntnisse du im Ausland erwerben willst und wie der Betrieb davon profitiert.
- Sprache üben: Viele Programme bieten Sprachvorbereitung an.
- Dokumente vorbereiten: Ausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Visum oder Einreisegenehmigung, Versicherungsnachweise
- Unterkunft klären: Frag, ob Partnerbetrieb oder Organisation bei der Suche helfen.
Was solltest du dir zum Azubi-Austausch merken?
Ein Auslandsaufenthalt in der Ausbildung ist gesetzlich vorgesehen und wird gut gefördert. Entscheidend ist, dass dein Betrieb mitmacht und den Antrag stellt. Mehr zum Thema findest du im Ratgeber Ausbildung im Ausland.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Angaben stammen aus dem Berufsbildungsgesetz und von den Programmseiten von Erasmus+ und AusbildungWeltweit, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026:
§ 2 BBiG, § 76 BBiG, Erasmus+ Berufsbildung, AusbildungWeltweit: Programm, AusbildungWeltweit: Azubis, meinauslandspraktikum.de