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Azubi-LebenVon der Genieportal-Redaktion · Aktualisiert am

Ausbildung mit Kind: So klappt die Vereinbarkeit

Ausbildung mit Kind: Teilzeitausbildung, BAB mit Kinderbetreuungspauschale, Elterngeld, Kinderzuschlag, Kita-Anspruch und deine Rechte als Azubi mit Kind.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓Teilzeitausbildung: bis zu 50 Prozent weniger Ausbildungszeit, Dauer höchstens das Eineinhalbfache
  • ✓BAB setzt 160 Euro im Monat je Kind für die Kinderbetreuung als Bedarf an
  • ✓Elterngeld mindestens 300 Euro, Kinderzuschlag höchstens 297 Euro pro Kind
  • ✓Elternzeit verlängert die Ausbildung, außer du machst sie in Teilzeit weiter
  • ✓2026 gibt es je Kind bis zu 15 Kinderkrankentage, für Alleinerziehende 30

Wie gut lassen sich Ausbildung und Kind vereinbaren?

Ausbildung und Kind lassen sich vereinbaren, wenn Betreuung und Arbeitszeiten gut geplant sind. Seit 2020 steht die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz allen Azubis offen, und es gibt mehrere finanzielle Hilfen für Eltern.

Klar ist aber auch: Eine Ausbildung mit Kind erfordert gute Organisation, Unterstützung und Durchhaltevermögen. Mit den richtigen Hilfsangeboten ist es aber gut machbar.

Kannst du die Ausbildung mit Kind in Teilzeit machen?

Ja. Nach § 7a BBiG kannst du mit deinem Betrieb vereinbaren, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50 Prozent zu kürzen, für die ganze Ausbildung oder nur für einen Teil.

Die Ausbildungsdauer verlängert sich dann entsprechend, höchstens auf das Eineinhalbfache. Eine dreijährige Ausbildung dauert also maximal viereinhalb Jahre. Den Teilzeitantrag kannst du mit einem Antrag auf Verkürzung verbinden, zum Beispiel wenn du schon Vorkenntnisse hast. Mehr dazu im Ratgeber zur Teilzeitausbildung.

Flexible Arbeitszeitmodelle

  • Vormittags-Modell: zum Beispiel morgens im Betrieb, nachmittags beim Kind
  • 4-Tage-Woche: Weniger Tage, dafür volle Stunden und ein Tag für das Kind
  • Individuelles Modell: In Absprache mit dem Betrieb, z.B. angepasst an Kita-Zeiten

Welche finanzielle Unterstützung bekommst du als Azubi mit Kind?

Als Azubi mit Kind kommen vor allem Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in Frage. Welche Leistungen du bekommst, hängt von deinem Einkommen, deiner Wohnsituation und dem Alter deines Kindes ab.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern, kannst du BAB bekommen. Wenn du mit mindestens einem Kind zusammenlebst, musst du nicht nachweisen, dass dein Betrieb von den Eltern aus zu weit weg ist (§ 60 SGB III). Für die Betreuung deiner aufsichtsbedürftigen Kinder werden zusätzlich 160 Euro im Monat je Kind als Bedarf angesetzt (§ 64 Abs. 3 SGB III). Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit.

Elterngeld

Elterngeld bekommst du auch, wenn du vor der Geburt wenig oder kein Einkommen hattest, mindestens aber 300 Euro im Monat als Basiselterngeld (§ 2 Abs. 4 BEEG). Beim ElterngeldPlus ist der Monatsbetrag halb so hoch, dafür bekommst du es doppelt so lange. Den Antrag stellst du bei der Elterngeldstelle deines Landes.

Kinderzuschlag

Reicht dein Einkommen knapp nicht für die ganze Familie, kannst du bei der Familienkasse Kinderzuschlag beantragen. Er beträgt höchstens 297 Euro pro Kind und Monat. Voraussetzung ist unter anderem ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro bei Paaren oder 600 Euro bei Alleinerziehenden.

Wohngeld

Wohngeld ist ausgeschlossen, wenn alle Mitglieder deines Haushalts dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben (§ 20 WoGG). Lebst du mit deinem Kind zusammen, ist das in der Regel nicht der Fall, Wohngeld kann also möglich sein. Lass dich dazu bei der Wohngeldstelle deiner Stadt beraten.

Weitere Leistungen

  • Kindergeld: 259 Euro pro Monat und Kind (2026)
  • Unterhaltsvorschuss: wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt
  • Bildungs- und Teilhabepaket: zum Beispiel für Mittagessen und Ausflüge, wenn du Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommst
  • Bundesstiftung Mutter und Kind: ergänzende Hilfen für Schwangere in Notlagen, vermittelt über Schwangerschaftsberatungsstellen

Wie organisierst du die Kinderbetreuung während der Ausbildung?

Die Kinderbetreuung organisierst du am besten über einen Kita-Platz oder eine Tagespflegeperson. Ab dem ersten Geburtstag hat dein Kind einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege, für jüngere Kinder gibt es einen Anspruch, wenn du in Ausbildung bist.

Kita-Platz

Kinder unter einem Jahr müssen in einer Kita oder in Kindertagespflege gefördert werden, wenn die Eltern zum Beispiel eine berufliche Bildungsmaßnahme machen. Ab dem ersten bis zum dritten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung (§ 24 SGB VIII). Melde den Bedarf so früh wie möglich beim Jugendamt oder bei deiner Kommune an.

Tagesmutter/-vater

Eine flexible Alternative zur Kita, besonders bei unregelmäßigen Arbeitszeiten. Kindertagespflege zählt auch für den Rechtsanspruch, die Beiträge legt deine Kommune fest.

Großeltern und Familie

Wenn Großeltern oder andere Verwandte einspringen können, ist das Gold wert. Kläre aber vorher klare Absprachen zu Zeiten und Verantwortlichkeiten.

Welche Rechte hast du als Azubi mit Kind?

Als Azubi gelten für dich Mutterschutz, Elternzeit und Kinderkrankentage wie für andere Beschäftigte. Wichtig ist, dass Elternzeit deine Ausbildung verlängert, es sei denn, du machst die Ausbildung währenddessen in Teilzeit weiter.

  • Mutterschutz: Schutzfrist 6 Wochen vor und in der Regel 8 Wochen nach der Geburt. Du bekommst Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einen Zuschuss vom Betrieb.
  • Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig (§ 17 MuSchG).
  • Elternzeit: Bis zu drei Jahre je Kind. Die Elternzeit wird nicht auf die Ausbildungsdauer angerechnet, deine Ausbildung verlängert sich also, außer du führst sie während der Elternzeit in Teilzeit weiter (§ 20 BEEG).
  • Stillzeiten: In den ersten zwölf Monaten nach der Geburt musst du auf Verlangen zum Stillen freigestellt werden, mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal eine Stunde (§ 7 MuSchG).
  • Kind krank: 2026 hast du je Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld, als Alleinerziehende bis zu 30, insgesamt höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage. Der Betrieb stellt dich unbezahlt frei, die Krankenkasse zahlt 90 Prozent deines ausgefallenen Nettoentgelts. Du brauchst ein ärztliches Attest, und dein Kind muss unter 12 Jahre alt sein (§ 45 SGB V).

Wie meisterst du den Alltag als Azubi mit Kind?

Den Alltag als Azubi mit Kind meisterst du mit einem Netzwerk anderer Azubi-Eltern, offener Kommunikation mit deinem Ausbilder und effizient genutzten Lernzeiten. Plane auch Pausen für dich ein und nutze kostenlose Beratungsangebote.

  • Netzwerk aufbauen: Andere Azubi-Eltern kennenlernen, z.B. über lokale Familienzentren
  • Ausbilder einbinden: Sprich offen über deine Situation, so lassen sich Arbeitszeiten und Termine besser planen
  • Lernzeiten effizient nutzen: Wenn das Kind schläft oder in der Kita ist
  • Pausen für dich einplanen: Auch du brauchst Erholung, sonst droht Burnout
  • Beratung nutzen: Jugendamt, Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen sowie die Berufsberatung der Agentur für Arbeit helfen weiter

Was solltest du dir zur Ausbildung mit Kind merken?

Eine Ausbildung mit Kind ist anspruchsvoll, aber machbar. Teilzeitausbildung, BAB mit Kinderbetreuungspauschale, Elterngeld, Kinderzuschlag und der Anspruch auf Kinderbetreuung helfen dir dabei. Trau dich, Hilfe anzunehmen, denn am Ende steht ein Berufsabschluss für dich und dein Kind.

Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?

Die Angaben stammen aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch, dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, dem Mutterschutzgesetz, dem Wohngeldgesetz und Informationen der Familienkasse, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026:

§ 7a BBiG, § 60 SGB III, § 64 SGB III, § 2 BEEG, § 20 BEEG, Familienkasse: Kinderzuschlag, § 20 WoGG, § 66 EStG, § 24 SGB VIII, § 17 MuSchG, § 3 MuSchG, § 7 MuSchG, § 20 MuSchG, § 45 SGB V

Häufige Fragen

Kann ich während der Elternzeit meine Ausbildung fortsetzen?

Ja, in Teilzeit. Die Elternzeit selbst wird nicht auf die Ausbildungsdauer angerechnet, deine Ausbildung verlängert sich also um diese Zeit. Führst du die Ausbildung während der Elternzeit in Teilzeit weiter, zählt diese Zeit dagegen.

Bekomme ich BAB, wenn ich ein Kind habe?

Möglich ist das, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Mit Kind musst du nicht nachweisen, dass der Betrieb zu weit weg ist, und für die Kinderbetreuung werden 160 Euro im Monat je Kind zusätzlich als Bedarf berücksichtigt. Ob und wie viel du bekommst, hängt von deinem Einkommen ab.

Wer bezahlt mich, wenn mein Kind krank ist?

Dein Betrieb muss dich freistellen, zahlt in der Regel aber keinen Lohn. Stattdessen bekommst du Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, 90 Prozent deines ausgefallenen Nettoentgelts. 2026 sind es bis zu 15 Tage je Kind, für Alleinerziehende 30.

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Stand: Oktober 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr