Brauchst du als Azubi ein eigenes Girokonto?
In der Praxis ja, denn fast alle Betriebe überweisen die Ausbildungsvergütung auf ein Konto, und auch Miete, Handy und Versicherungen laufen meist per Lastschrift. Ein eigenes Konto auf deinen Namen gibt dir außerdem den Überblick über dein Geld.
Bist du noch minderjährig, brauchst du für die Kontoeröffnung in der Regel die Einwilligung deiner Eltern (§ 107 BGB). Viele Banken haben eigene Kontomodelle für junge Leute, Azubis oder Studierende.
Ist ein Girokonto für Azubis kostenlos?
Viele Banken bieten Azubis ein Konto ohne Kontoführungsgebühr an, oft bis zu einer bestimmten Altersgrenze oder solange du einen Ausbildungsnachweis vorlegst. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein kostenloses Konto gibt es aber nicht.
Gesetzlich garantiert ist nur das Basiskonto. Jede Bank, die Konten für Verbraucher anbietet, muss es grundsätzlich eröffnen (§ 31 ZKG), darf dafür aber ein angemessenes Entgelt verlangen (§ 41 ZKG).
Worauf solltest du bei einem Azubi-Konto achten?
Achte auf die laufenden Kosten, die Karten, die Möglichkeiten zum Geld abheben und eine gute Banking-App. Wichtig ist auch, was nach dem Ende der Ausbildung oder ab einer Altersgrenze gilt.
Kontogebühren
Prüfe die monatliche Kontoführungsgebühr und mögliche Bedingungen, etwa einen Mindestgeldeingang. Vor Vertragsschluss muss dir die Bank eine Entgeltinformation mit allen Preisen kostenlos aushändigen (§ 5 ZKG).
Karten
- Girocard: zum Bezahlen in Geschäften und Geld abheben in Deutschland
- Debitkarte von Visa oder Mastercard: praktisch für Online-Einkäufe und Reisen, das Geld wird direkt vom Konto abgebucht
- Kreditkarte: für die meisten Azubis nicht nötig
Geld abheben
Filialbanken haben oft ein dichtes eigenes Automatennetz, an fremden Automaten können Gebühren anfallen. Direktbanken und Smartphone-Banken haben meist keine eigenen Automaten, dafür eine bestimmte Zahl kostenloser Abhebungen oder Kooperationen. Prüfe, wo du in deinem Alltag Bargeld bekommst.
Banking-App
Mit einer guten App siehst du jederzeit deinen Kontostand, überweist Geld und richtest Daueraufträge ein. Lies vor der Entscheidung Testberichte oder probiere die Demo-Version aus.
Nach der Ausbildung
Viele kostenlose Azubi- und Jugendkonten werden ab einer Altersgrenze oder nach der Ausbildung kostenpflichtig. Frag vorher nach, was das Konto dann kostet.
Wie vergleichst du Girokonten am besten?
Am neutralsten vergleichst du Konten mit dem kostenlosen Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin betreibt diese Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz (§ 16 ZKG) unter kontenvergleich.bafin.de.
Laut Bundesfinanzministerium enthält der Vergleich auch Kontomodelle für Minderjährige, Auszubildende und Studierende sowie Basiskonten. Du kannst nach Kriterien wie Kontoführungsgebühr, Kartenkosten oder Dispozins filtern, die Ergebnisse werden ohne Werbung angezeigt.
Welche Tipps helfen dir bei der Eröffnung deines ersten Kontos?
Vergleiche mehrere Angebote, lies die Entgeltinformation und nutze den Dispokredit möglichst nicht. Für das Sparen lohnt sich oft ein zweites Konto.
- Vergleichen: Schau dir mehrere Banken an und nicht nur die erste Empfehlung.
- Versteckte Kosten: Achte auf Gebühren für Ersatzkarten, Papierüberweisungen oder Kontoauszüge.
- Zwei Konten: Ein Girokonto für den Alltag und ein Tagesgeldkonto zum Sparen trennen Ausgaben und Rücklagen.
- Dispo meiden: Ein Überziehungskredit ist teuer, nutze ihn höchstens kurzfristig.
- Kontowechsel: Wenn du die Bank wechselst, müssen die Banken dir auf Wunsch beim Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften helfen (§ 20 ZKG).
Was solltest du dir zum Azubi-Konto merken?
Ein Konto ohne Kontoführungsgebühr ist für Azubis oft möglich, aber kein Anspruch. Vergleiche Gebühren, Karten und Bedingungen mit dem neutralen Kontenvergleich der BaFin und achte darauf, was nach der Ausbildung gilt. Weitere Geldtipps findest du im Ratgeber Finanztipps für Azubis.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Angaben stammen aus dem Zahlungskontengesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und einem Beitrag des Bundesfinanzministeriums zum BaFin-Kontenvergleich, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026:
§ 5 ZKG, § 16 ZKG, § 20 ZKG, § 31 ZKG, § 41 ZKG, § 107 BGB, BMF: BaFin-Kontenvergleich, BaFin-Kontenvergleich