Zum Hauptinhalt springen
Gehalt & Finanzen3. Oktober 2026Von der Genieportal-Redaktion

Mindestausbildungsvergütung 2027: Wann sie kommt & was gilt

Mindestausbildungsvergütung 2027: Bekanntgabe bis 1. November 2026. So wird sie berechnet, was 2026 gilt (724 € im 1. Jahr) und womit du rechnen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓Die Mindestausbildungsvergütung 2027 wird spätestens bis 1. November 2026 im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben
  • ✓Für einen Ausbildungsbeginn 2026 gelten 724, 854, 977 und 1.014 € im 1. bis 4. Jahr
  • ✓Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt
  • ✓Berechnung nach § 17 BBiG; 2. bis 4. Jahr liegen 18, 35 und 40 Prozent über dem 1. Jahr
  • ✓Tarifliche Ausbildungsvergütungen stiegen 2025 um 6,7 Prozent – ein Anhaltspunkt, aber keine Prognose

Stand 3. Oktober 2026: Die Mindestausbildungsvergütung für 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Das Bundesbildungsministerium muss sie laut Gesetz spätestens bis zum 1. November 2026 im Bundesgesetzblatt bekanntgeben. Sobald die Zahlen da sind, tragen wir sie hier ein.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2027?

Die genauen Beträge für Ausbildungen, die 2027 beginnen, stehen noch nicht fest. Fest steht aber, wann sie kommen (bis 1. November 2026), wie sie berechnet werden und dass sie sehr wahrscheinlich steigen: Seit Einführung der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 ist sie jedes Jahr gestiegen, zuletzt von 682 Euro auf 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr.

Wie wird die Mindestausbildungsvergütung berechnet?

Die Regeln stehen in § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Seit 2024 wird der Betrag für das erste Ausbildungsjahr jedes Jahr zum 1. Januar fortgeschrieben: Grundlage ist die durchschnittliche Entwicklung der Ausbildungsvergütungen aus der amtlichen Berufsbildungsstatistik in den beiden Jahren vor der Bekanntgabe. Den Wert berechnet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), bekanntgegeben wird er vom Bundesbildungsministerium.

Für die späteren Ausbildungsjahre gelten feste Aufschläge auf das erste Jahr:

  • 2. Ausbildungsjahr: plus 18 Prozent
  • 3. Ausbildungsjahr: plus 35 Prozent
  • 4. Ausbildungsjahr: plus 40 Prozent

Welche Mindestausbildungsvergütung gilt 2026?

Für alle Ausbildungen, die 2026 beginnen, gelten diese Mindestbeträge pro Monat (brutto):

AusbildungsjahrMindestvergütung (Beginn 2026)
1. Jahr724 €
2. Jahr854 €
3. Jahr977 €
4. Jahr1.014 €

Wichtig: Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Hast du 2025 angefangen, gelten für dich die Werte von 2025 (682 Euro im ersten Jahr) auch in den folgenden Ausbildungsjahren – plus die festen Aufschläge.

Wie hat sich die Mindestausbildungsvergütung seit 2020 entwickelt?

Ausbildungsbeginn1. Ausbildungsjahr
2020515 €
2021550 €
2022585 €
2023620 €
2024649 €
2025682 €
2026724 €
2027wird bis 1. November 2026 bekanntgegeben

Bis 2023 waren die Beträge im Gesetz festgelegt, seit 2024 werden sie automatisch an die Entwicklung der Ausbildungsvergütungen angepasst.

Womit kannst du für 2027 ungefähr rechnen?

Einen offiziellen Wert gibt es noch nicht. Einen Anhaltspunkt liefern aber die Daten des BIBB: Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind 2025 im Schnitt um 6,7 Prozent auf 1.209 Euro im Monat gestiegen – das zweite Rekordplus in Folge. Die gesetzliche Fortschreibung beruht zwar auf einer anderen Statistik (allen Ausbildungsverträgen, nicht nur tarifgebundenen), die Richtung ist aber klar.

Rechenbeispiel, keine Prognose: Stiege die Mindestvergütung so stark wie zuletzt (2026: plus 6,2 Prozent), lägen die Werte für einen Ausbildungsbeginn 2027 bei rund 769 Euro im ersten, 907 Euro im zweiten, 1.038 Euro im dritten und 1.077 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Maßgeblich ist allein die offizielle Bekanntmachung.

Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung?

Sie gilt für alle betrieblichen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – also für die klassische duale Ausbildung. Ausgenommen sind unter anderem rein schulische Ausbildungen (zum Beispiel an Berufsfachschulen) und Ausbildungen in Gesundheitsberufen mit eigenen Gesetzen; dort gelten eigene Regeln, etwa der Tarifvertrag in der Pflegeausbildung.

Ausnahme Tarifvertrag: Ist dein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt die dort vereinbarte Vergütung – auch wenn sie im Einzelfall unter der Mindestvergütung liegt. In der Praxis liegen die meisten Tarifvergütungen allerdings deutlich darüber.

Was kannst du tun, wenn dein Betrieb zu wenig zahlt?

  • Prüfe in deinem Ausbildungsvertrag, welche Vergütung vereinbart ist und ob ein Tarifvertrag gilt.
  • Sprich deinen Betrieb an – oft ist es ein Versehen beim Jahreswechsel.
  • Wende dich an die Ausbildungsberatung deiner Kammer (IHK oder Handwerkskammer); sie prüft Verträge kostenlos.
  • Zu wenig gezahlte Vergütung kannst du nachfordern – achte auf Ausschlussfristen in deinem Vertrag.

Mehr zu den Vergütungen in einzelnen Berufen findest du in unserer Übersicht zur Ausbildungsvergütung.

Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?

§ 17 Berufsbildungsgesetz; BIBB – Mindestausbildungsvergütung; BIBB aktuell 02/2026 – Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025. Stand: 3. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2027?

Die Werte für 2027 werden spätestens bis zum 1. November 2026 bekanntgegeben. Bis dahin gilt für Ausbildungen mit Beginn 2026: 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr.

Wann wird die Mindestausbildungsvergütung 2027 veröffentlicht?

Nach § 17 BBiG muss das Bundesbildungsministerium die Mindestvergütung für das Folgejahr spätestens bis zum 1. November im Bundesgesetzblatt bekanntgeben. Sie gilt dann für Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen.

Bekomme ich 2027 automatisch mehr Geld, wenn ich schon in der Ausbildung bin?

Nicht durch die neue Mindestvergütung: Für dich gelten die Werte des Jahres, in dem deine Ausbildung begonnen hat, plus die festen Aufschläge für das zweite, dritte und vierte Jahr. Mehr kann es durch deinen Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag geben.

Gilt die Mindestausbildungsvergütung auch für schulische Ausbildungen?

Nein. Sie gilt für betriebliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Rein schulische Ausbildungen und Gesundheitsberufe mit eigenen Gesetzen haben eigene Regelungen.

Verwandte Artikel

Bereit für deine Ausbildung?

Finde passende Ausbildungsplätze und bewirb dich direkt online.

Stand: Oktober 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr