Stand 3. Oktober 2026: Die Mindestausbildungsvergütung für 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Das Bundesbildungsministerium muss sie laut Gesetz spätestens bis zum 1. November 2026 im Bundesgesetzblatt bekanntgeben. Sobald die Zahlen da sind, tragen wir sie hier ein.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2027?
Die genauen Beträge für Ausbildungen, die 2027 beginnen, stehen noch nicht fest. Fest steht aber, wann sie kommen (bis 1. November 2026), wie sie berechnet werden und dass sie sehr wahrscheinlich steigen: Seit Einführung der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 ist sie jedes Jahr gestiegen, zuletzt von 682 Euro auf 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr.
Wie wird die Mindestausbildungsvergütung berechnet?
Die Regeln stehen in § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Seit 2024 wird der Betrag für das erste Ausbildungsjahr jedes Jahr zum 1. Januar fortgeschrieben: Grundlage ist die durchschnittliche Entwicklung der Ausbildungsvergütungen aus der amtlichen Berufsbildungsstatistik in den beiden Jahren vor der Bekanntgabe. Den Wert berechnet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), bekanntgegeben wird er vom Bundesbildungsministerium.
Für die späteren Ausbildungsjahre gelten feste Aufschläge auf das erste Jahr:
- 2. Ausbildungsjahr: plus 18 Prozent
- 3. Ausbildungsjahr: plus 35 Prozent
- 4. Ausbildungsjahr: plus 40 Prozent
Welche Mindestausbildungsvergütung gilt 2026?
Für alle Ausbildungen, die 2026 beginnen, gelten diese Mindestbeträge pro Monat (brutto):
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung (Beginn 2026) |
|---|---|
| 1. Jahr | 724 € |
| 2. Jahr | 854 € |
| 3. Jahr | 977 € |
| 4. Jahr | 1.014 € |
Wichtig: Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Hast du 2025 angefangen, gelten für dich die Werte von 2025 (682 Euro im ersten Jahr) auch in den folgenden Ausbildungsjahren – plus die festen Aufschläge.
Wie hat sich die Mindestausbildungsvergütung seit 2020 entwickelt?
| Ausbildungsbeginn | 1. Ausbildungsjahr |
|---|---|
| 2020 | 515 € |
| 2021 | 550 € |
| 2022 | 585 € |
| 2023 | 620 € |
| 2024 | 649 € |
| 2025 | 682 € |
| 2026 | 724 € |
| 2027 | wird bis 1. November 2026 bekanntgegeben |
Bis 2023 waren die Beträge im Gesetz festgelegt, seit 2024 werden sie automatisch an die Entwicklung der Ausbildungsvergütungen angepasst.
Womit kannst du für 2027 ungefähr rechnen?
Einen offiziellen Wert gibt es noch nicht. Einen Anhaltspunkt liefern aber die Daten des BIBB: Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind 2025 im Schnitt um 6,7 Prozent auf 1.209 Euro im Monat gestiegen – das zweite Rekordplus in Folge. Die gesetzliche Fortschreibung beruht zwar auf einer anderen Statistik (allen Ausbildungsverträgen, nicht nur tarifgebundenen), die Richtung ist aber klar.
Rechenbeispiel, keine Prognose: Stiege die Mindestvergütung so stark wie zuletzt (2026: plus 6,2 Prozent), lägen die Werte für einen Ausbildungsbeginn 2027 bei rund 769 Euro im ersten, 907 Euro im zweiten, 1.038 Euro im dritten und 1.077 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Maßgeblich ist allein die offizielle Bekanntmachung.
Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung?
Sie gilt für alle betrieblichen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – also für die klassische duale Ausbildung. Ausgenommen sind unter anderem rein schulische Ausbildungen (zum Beispiel an Berufsfachschulen) und Ausbildungen in Gesundheitsberufen mit eigenen Gesetzen; dort gelten eigene Regeln, etwa der Tarifvertrag in der Pflegeausbildung.
Ausnahme Tarifvertrag: Ist dein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt die dort vereinbarte Vergütung – auch wenn sie im Einzelfall unter der Mindestvergütung liegt. In der Praxis liegen die meisten Tarifvergütungen allerdings deutlich darüber.
Was kannst du tun, wenn dein Betrieb zu wenig zahlt?
- Prüfe in deinem Ausbildungsvertrag, welche Vergütung vereinbart ist und ob ein Tarifvertrag gilt.
- Sprich deinen Betrieb an – oft ist es ein Versehen beim Jahreswechsel.
- Wende dich an die Ausbildungsberatung deiner Kammer (IHK oder Handwerkskammer); sie prüft Verträge kostenlos.
- Zu wenig gezahlte Vergütung kannst du nachfordern – achte auf Ausschlussfristen in deinem Vertrag.
Mehr zu den Vergütungen in einzelnen Berufen findest du in unserer Übersicht zur Ausbildungsvergütung.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
§ 17 Berufsbildungsgesetz; BIBB – Mindestausbildungsvergütung; BIBB aktuell 02/2026 – Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025. Stand: 3. Oktober 2026.