Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt zahlt. Das Geld wird direkt in eine Sparanlage eingezahlt – du baust damit Vermögen auf. Als Azubi hast du in vielen Branchen Anspruch auf VL – und viele wissen es nicht!
Die Höhe variiert je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, liegt aber meist bei 6,65 bis 40 EUR pro Monat. Das klingt wenig, summiert sich aber über die Ausbildungszeit auf 240-1.440 EUR – geschenkt vom Chef.
Hast du Anspruch?
In vielen Branchen sind VL tarifvertraglich geregelt. Beispiele:
- Metall- und Elektroindustrie: 26,59 EUR/Monat
- Öffentlicher Dienst: 6,65 EUR/Monat
- Banken: 40 EUR/Monat
- Chemie: 26,59 EUR/Monat
- Einzelhandel: variiert je nach Bundesland
Auch ohne Tarifvertrag kann dein Betrieb freiwillig VL zahlen. Frag deinen Ausbilder!
Wie funktioniert es?
- Sparvertrag abschließen: Du wählst eine Anlageform (siehe unten) und eröffnest einen Vertrag
- Arbeitgeber informieren: Du gibst deinem Betrieb die Vertragsdaten
- Monatliche Einzahlung: Der Betrieb überweist die VL direkt an deine Sparanlage
- Sperrfrist abwarten: Nach 7 Jahren Einzahlung und ggf. 1 Jahr Ruhephase kannst du über das Geld verfügen
Anlageformen für VL
Bausparvertrag
Der Klassiker unter den VL-Anlagen. Du sparst Geld an und bekommst nach der Sparphase ein günstiges Bauspardarlehen. Besonders sinnvoll, wenn du irgendwann bauen oder eine Wohnung kaufen willst.
- Staatliche Zulage: Arbeitnehmersparzulage von 9% auf max. 470 EUR/Jahr = bis zu 43 EUR geschenkt vom Staat
- Wohnungsbauprämie: Zusätzlich bis zu 70 EUR/Jahr
- Sicherheit: Kein Risiko, garantierter Zins
Aktienfonds-Sparplan
Höhere Rendite, aber auch mehr Risiko. Dein Geld wird in einen Aktienfonds investiert. Über längere Zeiträume (7+ Jahre) sind Aktienfonds historisch die renditestärkste Anlage.
- Staatliche Zulage: Arbeitnehmersparzulage von 20% auf max. 400 EUR/Jahr = bis zu 80 EUR vom Staat
- Rendite: Historisch 6-8% pro Jahr (aber Schwankungen möglich)
Banksparplan
Die sicherste Variante. Dein Geld liegt auf einem Sparkonto mit fester Verzinsung. Geringe Rendite (1-2%), aber kein Risiko.
- Keine staatliche Zulage
- Für sicherheitsbewusste Sparer
Arbeitnehmersparzulage
Als Azubi liegst du mit deinem Einkommen fast immer unter der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet: Du bekommst zusätzlich Geld vom Staat!
- Bausparen: 9% auf maximal 470 EUR = bis zu 43 EUR/Jahr
- Aktienfonds: 20% auf maximal 400 EUR = bis zu 80 EUR/Jahr
- Einkommensgrenze: 40.000 EUR (Ledige) bzw. 80.000 EUR (Verheiratete) – als Azubi weit darunter
So beantragst du VL
- Anlageform wählen: Bausparvertrag oder Fondssparplan – je nach deinen Zielen
- Vertrag abschließen: Bei einer Bank, Bausparkasse oder einem Fondsanbieter
- Bescheinigung an den Betrieb: Vertragsdaten und Kontonummer mitteilen
- Arbeitnehmersparzulage beantragen: Über die Einkommensteuererklärung (Anlage VL)
Fazit
Vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld – von deinem Arbeitgeber und vom Staat. Als Azubi hast du fast immer Anspruch auf die staatliche Zulage. Frag deinen Ausbilder nach VL, schließe einen Vertrag ab und lass dein Geld für dich arbeiten. Es gibt keinen Grund, dieses Geld liegen zu lassen!