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Gehalt & Finanzen8. März 2026

Vermögenswirksame Leistungen als Azubi – Geld vom Chef

Vermögenswirksame Leistungen (VL) als Azubi: So bekommst du bis zu 40 EUR/Monat extra vom Arbeitgeber. Anlageformen, Zuschüsse und Antrag erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • VL sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber – 6,65 bis 40 EUR pro Monat
  • Als Azubi bekommst du fast immer die staatliche Arbeitnehmersparzulage dazu
  • Aktienfonds-Sparplan bringt bis zu 80 EUR/Jahr zusätzlich vom Staat
  • Bausparvertrag ist ideal wenn du langfristig bauen oder kaufen willst
  • Einfach den Ausbilder fragen – viele Azubis wissen nicht dass sie Anspruch haben

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt zahlt. Das Geld wird direkt in eine Sparanlage eingezahlt – du baust damit Vermögen auf. Als Azubi hast du in vielen Branchen Anspruch auf VL – und viele wissen es nicht!

Die Höhe variiert je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, liegt aber meist bei 6,65 bis 40 EUR pro Monat. Das klingt wenig, summiert sich aber über die Ausbildungszeit auf 240-1.440 EUR – geschenkt vom Chef.

Hast du Anspruch?

In vielen Branchen sind VL tarifvertraglich geregelt. Beispiele:

  • Metall- und Elektroindustrie: 26,59 EUR/Monat
  • Öffentlicher Dienst: 6,65 EUR/Monat
  • Banken: 40 EUR/Monat
  • Chemie: 26,59 EUR/Monat
  • Einzelhandel: variiert je nach Bundesland

Auch ohne Tarifvertrag kann dein Betrieb freiwillig VL zahlen. Frag deinen Ausbilder!

Wie funktioniert es?

  1. Sparvertrag abschließen: Du wählst eine Anlageform (siehe unten) und eröffnest einen Vertrag
  2. Arbeitgeber informieren: Du gibst deinem Betrieb die Vertragsdaten
  3. Monatliche Einzahlung: Der Betrieb überweist die VL direkt an deine Sparanlage
  4. Sperrfrist abwarten: Nach 7 Jahren Einzahlung und ggf. 1 Jahr Ruhephase kannst du über das Geld verfügen

Anlageformen für VL

Bausparvertrag

Der Klassiker unter den VL-Anlagen. Du sparst Geld an und bekommst nach der Sparphase ein günstiges Bauspardarlehen. Besonders sinnvoll, wenn du irgendwann bauen oder eine Wohnung kaufen willst.

  • Staatliche Zulage: Arbeitnehmersparzulage von 9% auf max. 470 EUR/Jahr = bis zu 43 EUR geschenkt vom Staat
  • Wohnungsbauprämie: Zusätzlich bis zu 70 EUR/Jahr
  • Sicherheit: Kein Risiko, garantierter Zins

Aktienfonds-Sparplan

Höhere Rendite, aber auch mehr Risiko. Dein Geld wird in einen Aktienfonds investiert. Über längere Zeiträume (7+ Jahre) sind Aktienfonds historisch die renditestärkste Anlage.

  • Staatliche Zulage: Arbeitnehmersparzulage von 20% auf max. 400 EUR/Jahr = bis zu 80 EUR vom Staat
  • Rendite: Historisch 6-8% pro Jahr (aber Schwankungen möglich)

Banksparplan

Die sicherste Variante. Dein Geld liegt auf einem Sparkonto mit fester Verzinsung. Geringe Rendite (1-2%), aber kein Risiko.

  • Keine staatliche Zulage
  • Für sicherheitsbewusste Sparer

Arbeitnehmersparzulage

Als Azubi liegst du mit deinem Einkommen fast immer unter der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet: Du bekommst zusätzlich Geld vom Staat!

  • Bausparen: 9% auf maximal 470 EUR = bis zu 43 EUR/Jahr
  • Aktienfonds: 20% auf maximal 400 EUR = bis zu 80 EUR/Jahr
  • Einkommensgrenze: 40.000 EUR (Ledige) bzw. 80.000 EUR (Verheiratete) – als Azubi weit darunter

So beantragst du VL

  1. Anlageform wählen: Bausparvertrag oder Fondssparplan – je nach deinen Zielen
  2. Vertrag abschließen: Bei einer Bank, Bausparkasse oder einem Fondsanbieter
  3. Bescheinigung an den Betrieb: Vertragsdaten und Kontonummer mitteilen
  4. Arbeitnehmersparzulage beantragen: Über die Einkommensteuererklärung (Anlage VL)

Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld – von deinem Arbeitgeber und vom Staat. Als Azubi hast du fast immer Anspruch auf die staatliche Zulage. Frag deinen Ausbilder nach VL, schließe einen Vertrag ab und lass dein Geld für dich arbeiten. Es gibt keinen Grund, dieses Geld liegen zu lassen!

Häufige Fragen

Kann ich die VL vor Ablauf der 7 Jahre auszahlen lassen?
Grundsätzlich nicht ohne Verlust der staatlichen Zulage. Die Sperrfrist beträgt 7 Jahre (6 Jahre Einzahlung + 1 Jahr Ruhezeit bei Bausparvertrag). Es gibt Ausnahmen bei Heirat, Arbeitslosigkeit oder Immobilienkauf.
Muss mein Betrieb VL zahlen?
Nur wenn es tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Viele Betriebe zahlen aber freiwillig VL, weil es ein gutes Argument bei der Azubi-Gewinnung ist. Frag einfach nach!
Was passiert mit meinem VL-Vertrag nach der Ausbildung?
Der Vertrag läuft weiter. Wenn dein neuer Arbeitgeber auch VL zahlt, kann er die Einzahlungen übernehmen. Falls nicht, kannst du den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiterführen oder ruhen lassen.

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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr