Ausbildung zum Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen – Alle Infos 2026
Kurz & Knapp: Die Ausbildung zum Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen dauert 3 Jahre und startet mit einem Gehalt von 1150–1250 € im ersten Lehrjahr. Du brauchst mindestens einen Mittlerer Schulabschluss (Realschule). Als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen berätst du Arbeitssuchende und Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit. Du informierst über Förderungsmöglichkeiten, bearbeitest Anträge und vermittelst zwischen Bewerbern und Arbeitgebern. Dabei kombinierst du Verwaltungsaufgaben mit sozialer Beratungskompetenz.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Ausbildungsdauer | 3 Jahre |
| Vergütung 1. Jahr | 1150 – 1250 € |
| Vergütung 2. Jahr | 1200 – 1300 € |
| Vergütung 3. Jahr | 1250 – 1350 € |
| Einstiegsgehalt nach Ausbildung | 2600 – 3400 € |
| Empfohlener Schulabschluss | Mittlerer Schulabschluss (Realschule) |
| Ausbildungsart | Dual (Betrieb + Berufsschule) |
Was macht ein/e Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen?
Als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen berätst du Arbeitssuchende und Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit. Du informierst über Förderungsmöglichkeiten, bearbeitest Anträge und vermittelst zwischen Bewerbern und Arbeitgebern. Dabei kombinierst du Verwaltungsaufgaben mit sozialer Beratungskompetenz.
Zu den täglichen Aufgaben gehören:
- Kunden zu Arbeitsmarkt und Fördermöglichkeiten beraten
- Anträge auf Arbeitslosengeld bearbeiten und prüfen
- Vermittlungsvorschläge erstellen und Bewerbungen unterstützen
- Unternehmen bei der Personalsuche beraten
- Leistungen und Förderungen nach SGB berechnen
- Kundendaten erfassen und verwalten
- Mit anderen Behörden und Trägern zusammenarbeiten
Voraussetzungen
Schulische Voraussetzungen
Für die Ausbildung zum Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen wird in der Regel ein Mittlerer Schulabschluss (Realschule) empfohlen. Gute Noten in folgenden Fächern sind hilfreich:
Persönliche Stärken
- ✓Kommunikationsfähigkeit und Empathie
- ✓Interesse an Wirtschaft und Sozialrecht
- ✓Organisationstalent und Sorgfalt
- ✓Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- ✓Diskretion und Verschwiegenheit
Ausbildungsinhalte
1. Ausbildungsjahr
Jahr 1: Grundlagen Sozialgesetzbuch, Kundenberatung, Leistungsrecht, EDV-Systeme und erste Fallbearbeitung
2. Ausbildungsjahr
Jahr 2: Arbeitsvermittlung, Förderinstrumente, Antragsbearbeitung, Berufsberatung und erweiterte Kundengespräche
3. Ausbildungsjahr
Jahr 3: Komplexe Fallbearbeitung, Arbeitgeberservice, Projektarbeit, Qualitätsmanagement und Prüfungsvorbereitung
Gehalt & Vergütung
Die Ausbildungsvergütung als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen steigt mit jedem Lehrjahr. Die genaue Höhe hängt vom Betrieb, der Region und dem geltenden Tarifvertrag ab.
Einstiegsgehalt nach der Ausbildung: 2600 – 3400 € brutto/Monat
Karriere & Weiterbildung
Nach der Ausbildung stehen dir viele Wege offen:
- 1Arbeitsvermittler/in oder Fallmanager/in
- 2Fachwirt/in für Arbeitsförderung
- 3Studium Arbeitsmarktmanagement oder Soziale Arbeit
- 4Teamleitung oder Bereichsleitung
- 5Spezialisierung auf Reha-Beratung oder Arbeitgeberservice
Arbeitsmarkt & Zukunftsaussichten
Die Bundesagentur für Arbeit bietet sichere Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst mit guten Aufstiegschancen. Durch demografischen Wandel und Fachkräftemangel bleibt die Arbeitsvermittlung ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.
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Häufige Fragen zur Ausbildung als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen?▼
Was verdient ein Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen in der Ausbildung?▼
Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung?▼
Ist die Ausbildung zum Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen schwer?▼
Was verdient man nach der Ausbildung als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen?▼
Welche Karrieremöglichkeiten hat man als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen?▼
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Letzte Aktualisierung: Februar 2026 · Quellen: BIBB, BERUFENET, IHK, HWK · Gehaltsangaben sind Richtwerte